Hallo zusammen,
in diesem Fall kauft der Sohn ein KFZ mit Kaufvertrag. Aus Versicherungsgründen
wird das KFZ auf den Vater angemeldet (Schein und Brief).
Wer ist hier der Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten?
Könnte das KFZ dem Vater gepfändet werden obwohl der Kaufvertrag auf den Sohn läuft?
Viele Grüße
KFZ und Eigentum
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Re: KFZ und Eigentum
Pfändung kann "passieren" und dann muss der Sohn als Eigentümer sein eigentumsrecht mit dem Kaufvertrag nachweisen. Haltereigenschaft ist keine Eigentümerstellung - wie zB bei allen Leasiumgfahrzeugen
Oder hat der Vater dem Sohn für das Fahrzeug das Geld geleihen, so dass vom Konto der Fahrzeuges der Kaufpreis abgebucht wurde?? So wie MrsRob immer darauf hinweist, dass es teure und nicht so gute Anwälte gibt, wird es auch andere geben müssen und wenn die suchen und was finden, was komisch ist....
Wenn das korrekt gelaufen ist und auch so belegt werden kann:PRIMA
Oder hat der Vater dem Sohn für das Fahrzeug das Geld geleihen, so dass vom Konto der Fahrzeuges der Kaufpreis abgebucht wurde?? So wie MrsRob immer darauf hinweist, dass es teure und nicht so gute Anwälte gibt, wird es auch andere geben müssen und wenn die suchen und was finden, was komisch ist....
Wenn das korrekt gelaufen ist und auch so belegt werden kann:PRIMA
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Re: KFZ und Eigentum
Ich kenne es auch so wie Imker, es steht ja auch so in der Zulassungsbescheinigung (früher: "Brief"):
"Der Inhaber der Zulssungsbescheinigung wird nicht als Inhaber des Fahrzeugs ausgewiesen."
Weiter: Inhaber ist, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Und dazu sollte Sohnemann für den Fall des Falles auch nachweisen können,
dass es sein Geld war, mit dem er das Kfz gekauft hat.
Es geht übrigens auch:
Versicherungsnehmer (hier: Vater) ist nicht gleich Eigentümer oder Halter (hier: Sohn).
Macht meines Wissens jede Kfz-Versicherung.
"Der Inhaber der Zulssungsbescheinigung wird nicht als Inhaber des Fahrzeugs ausgewiesen."
Weiter: Inhaber ist, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Und dazu sollte Sohnemann für den Fall des Falles auch nachweisen können,
dass es sein Geld war, mit dem er das Kfz gekauft hat.
Es geht übrigens auch:
Versicherungsnehmer (hier: Vater) ist nicht gleich Eigentümer oder Halter (hier: Sohn).
Macht meines Wissens jede Kfz-Versicherung.
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