KFZ und Eigentum

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Staubihausen
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Registriert: 21. Mär 2021, 15:15

KFZ und Eigentum

Beitrag von Staubihausen »

Hallo zusammen,

in diesem Fall kauft der Sohn ein KFZ mit Kaufvertrag. Aus Versicherungsgründen
wird das KFZ auf den Vater angemeldet (Schein und Brief).
Wer ist hier der Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten?
Könnte das KFZ dem Vater gepfändet werden obwohl der Kaufvertrag auf den Sohn läuft?

Viele Grüße
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: KFZ und Eigentum

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Hi Staubihausen,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "KFZ und Eigentum" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1102
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: KFZ und Eigentum

Beitrag von imker »

Pfändung kann "passieren" und dann muss der Sohn als Eigentümer sein eigentumsrecht mit dem Kaufvertrag nachweisen. Haltereigenschaft ist keine Eigentümerstellung - wie zB bei allen Leasiumgfahrzeugen
Oder hat der Vater dem Sohn für das Fahrzeug das Geld geleihen, so dass vom Konto der Fahrzeuges der Kaufpreis abgebucht wurde?? So wie MrsRob immer darauf hinweist, dass es teure und nicht so gute Anwälte gibt, wird es auch andere geben müssen und wenn die suchen und was finden, was komisch ist....

Wenn das korrekt gelaufen ist und auch so belegt werden kann:PRIMA
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Staubihausen
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 35
Registriert: 21. Mär 2021, 15:15

Re: KFZ und Eigentum

Beitrag von Staubihausen »

@Imker
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :-)

Liebe Grüße
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: KFZ und Eigentum

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich kenne es auch so wie Imker, es steht ja auch so in der Zulassungsbescheinigung (früher: "Brief"):
"Der Inhaber der Zulssungsbescheinigung wird nicht als Inhaber des Fahrzeugs ausgewiesen."

Weiter: Inhaber ist, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat.

Und dazu sollte Sohnemann für den Fall des Falles auch nachweisen können,
dass es sein Geld war, mit dem er das Kfz gekauft hat.

Es geht übrigens auch:
Versicherungsnehmer (hier: Vater) ist nicht gleich Eigentümer oder Halter (hier: Sohn).
Macht meines Wissens jede Kfz-Versicherung.
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