Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Seit 2015 in der Privatinsolvenz, seit 2016 in der WVP. In der Nachtragsverteilung wurden Erstattungsansprüche aus Einkommensteuer bis Ende des Verfahrens angeordnet. Steuerklärung wurde seither vom TH erledigt und ich erhielt 2017 auch eine anteilige Auszahlung für 2016.
Diese Woche erhielt ich ein Schreiben des TH, mit der Aufforderung und Fristsetzung des Finanzamtes, endlich eine Steuererklärung für das Jahr 2017 einzureichen. Diese Aufforderung ging direkt an den TH und nicht an mich:
Frage 1: Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ja warum? (habe vor der Insolvenz nie eine Steuerklärung abgegeben-Stklasse 1)
Frage 2: Warum geht die Aufforderung vom Finanzamt nicht direkt an mich, sondern an TH? Müsste hierzu nicht der TH das Finanzamt informieren, dass das Verfahren aufgehoben ist, da etwaige Rückerstattungen eh nicht mehr an den TH gehen würden?
Frage 1: Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ja warum? (habe vor der Insolvenz nie eine Steuerklärung abgegeben-Stklasse 1)
Wenn das FA Dich zur Abgabe auffordert, bist Du verpflichtet. Meines Wissens braucht das FA dafür keinen Grund.
waggonbau hat geschrieben: ↑24. Feb 2019, 08:59
Frage 2: Warum geht die Aufforderung vom Finanzamt nicht direkt an mich, sondern an TH?
Ich vermute, dass das FA den Empfänger in ihrem System anlässlich des Verfahrens geändert hat.
waggonbau hat geschrieben: ↑24. Feb 2019, 08:59
Müsste hierzu nicht der TH das Finanzamt informieren, dass das Verfahren aufgehoben ist, da etwaige Rückerstattungen eh nicht mehr an den TH gehen würden?
Vielleicht hat er das auch - vielleicht auch nicht - müßig.
Nach meiner Erfahrung lässt sich mit dem FA vieles auch freundlich telefonisch regeln. Ruf doch morgen mal da an und teile mit, dass das Verfahren bereits aufgehoben wurde und Du Deine Erklärung nun wieder selbst einreichen und auch Deine ggf. Erstattung wieder selbst erhalten möchtest/darfst.
Ich orakel mal, dass Du dann noch Deinen Aufhebungsbeschluss in Kopie einreichen sollst und dann wieder alles so ist wies sein soll.