Ärztliches Attest

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Shopgirl
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Re: Ärztliches Attest

Beitrag von Shopgirl »

Ohne dich entmutigen zu wollen, aber ob das reicht, entscheidet ja nicht die Treuhänderin.
Die schreibt es in ihren Bericht und aus dem können die Gläubiger dann lesen, was sie möchten.

Erwirtschaftest du bei 40 Std denn pfändbare Beträge?
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imker
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Re: Ärztliches Attest

Beitrag von imker »

Shopgirl hat geschrieben: 17. Mär 2021, 21:17 .......

Erwirtschaftest du bei 40 Std denn pfändbare Beträge?
Ich denke, dass es darauf ankommt und wenn pfändbare Beträge anfallen sollten, sollte man freiwillig diesen Betrag von dem EK aus 30 Std zahlen, um den dadurch eingetretenen "Nachteil" bei den Gläubigern ausschalten können - und ganz vielleicht führt ja auch das Schreiben der TH zu einer "Schuldlosigkeit"

Aber insgesamt ist doch zu fragen, warum diese Einschränkung gerade jetzt und nicht früher und nicht später zur Reduzierung führt - es gibt halt Gläubiger, die mögen den Schuldner nicht und machen Probleme
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Zuletzt geändert von imker am 18. Mär 2021, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.
Käsebrot
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Re: Ärztliches Attest

Beitrag von Käsebrot »

Hallo!

Ich würde an deiner Stelle das Attest der Hausärztin vorlegen und zeitgleich einen Facharzt aufsuchen, der das von ihr Geschriebene nochmals unterstreicht. Sobald du den Therapieplatz hast, wäre auch ein psychologisches Gutachten zusätzlich sicher noch ganz gut.

Wie ja bereits mehrfach erwähnt, wird dir keiner mit 100%iger Sicherheit sagen können, ob das ausreicht. Aber wenn du mit einer 75%-Stelle dauerhaft gesichert auch pfändbares Einkommen hast, ist das immer noch besser als Kranken- oder Arbeitslosengeld, was zwar prinzipiell auch pfändbar ist, aber eben wesentlich niedriger ausfällt als 75% deines jetzigen Einkommens.
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