adäquater Vergleichsvorschlag

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Joki
Wissender
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von Joki »

@ Imker , ich kann es kaum nachweisen wie das Geld benutzt wurde , es war damals eine schwere , chaotische Zeit. Wir haben vom kto meiner Schwiegermutter gelebt und von meinem kto , wenn es dann mal nicht gesperrt war . Ich weiß nicht ob du schon mal in so einer Situation warst , man macht dann Sachen, die der normale Mensch nicht versteht. Ich habe Post abgefangen, gelbe Briefe versteckt etc. etc. .... Vor dem Schuldenberg war ich ein normaler gut verdienender Mann, dann kam die Scheidung, neue Frau usw . Ich hatte bis dato nie Post von einem Inkassobüro ... später war das normal. Vielleicht kann das ein oder andere nur der verstehen, der in einer ähnlichen Situation ist , oder war .
Wenn ich euch hier richtig verstehe , dann bekomme ich meine vorzeitige Restschuldbefr. trotz der Sache ? Wenn die IV meinen Vergleich akzeptiert, sollte meine Schwiegermutter doch aus der Sache raus sein , oder .
Ich weiß euere Arbeit hier sehr zu schätzen, möchte einmal Danke sagen 🤝
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von Graf Wadula »

Joki hat geschrieben: 16. Mär 2021, 15:15 @ Imker , ich kann es kaum nachweisen wie das Geld benutzt wurde , es war damals eine schwere , chaotische Zeit. ...
Ich meine, da drauf kommt es rechtlich eigentlich nicht an. Aber vielleicht berücksichtigt das der Verwalter ja im Hinblick auf einen etwaigen Vergleich.
Joki hat geschrieben: 16. Mär 2021, 15:15 Wenn ich euch hier richtig verstehe , dann bekomme ich meine vorzeitige Restschuldbefr. trotz der Sache ? Wenn die IV meinen Vergleich akzeptiert, sollte meine Schwiegermutter doch aus der Sache raus sein , oder .
Ich weiß euere Arbeit hier sehr zu schätzen, möchte einmal Danke sagen 🤝
Eindeutig hat das eine mit dem anderen nix zu tun. das eine ist ein Anspruch gegen ihre Schwiegermutter.

Das andere ist ihre RSB. Versagung droht nur im Falle des Katalogs gemäß § 290 InsO. Und Ihr Geld 2 Jahre vor Insolvenz auszugeben (und an die Schwiegermutter zu überweisen) ist kein ´Versagungsgrund (eine "Verschwendung" gemäß Nr. 4 halte ich für viel zu weit hergeholt).
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