Tombay1969 hat geschrieben: ↑22. Feb 2019, 18:30
Stieftochter sagte das sie ca 30.000€ schulden hat, sie hat alle angegeben.
Na dann hat sie doch mal echt Schwein gehabt. Von 30k Schulden nur 3,5k anerkannt in der Tabelle ist doch Jackpot;)
Tombay1969 hat geschrieben: ↑22. Feb 2019, 18:30
Was mich nur wundert ist das sie Teilzeit für 20 stunden in der woche bei einer Drogeriemarkt arbeitet an der kasse und sie so viel steuern wieder bekommt was sie noch nie gemacht hat. Da sie Insolvenz ist muss sie dies ja jetzt machen, hab ihre Abrechnung jetzt gesehen und sie wird tatsächlich mit stkl 6 gesetzt. Sie verdient 1350€ brutto, die muss doch in die stkl 1 oder nicht? Die hat nur den einen job, hab gesehen das auch 2017 alles mit 6 ist und die wundert sich das sie nur ca 800€ bekommt.
Ja, Steuerklasse 6 ist für Mehrfachbeschäftigte. Der geringer vergütete Job sollte dann in Steuerklasse 6.
Wenn jemand nur einen Job hat und der in Klasse 6 ist, hat irgendjemand etwas gehörig falsch gemacht/verstanden.
Da die Dame im Verfahren ist, entstand durch diesen Fehler natürlich ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden - nicht zuletzt zum Frommen des Verwalters.
Erstaunlich, dass es so ein Szenario braucht um dahinter zu kommen, dass da was nicht stimmen kann. Der Verwalter hat sich sicher ordentlich in die Krawatte gelacht als er die Erklärungen eingereicht hat;)
Aber unterm Strich scheint dieses "Missgeschick", Hand in Hand mit ein paar glücklicheren Zufällen, ja noch einen postiven Effekt zur Welt gebracht haben: Die sofortige Restschuldbefreiung zum Greifen nahe.
Manchmal entwickelt das Leben schon merkwürdige Zufälle, die im Strauß daherkommend auf einmal etwas Nettes gebären;)
Dennoch würde ich dem Arbeitgeber tout de suite mitteilen, man möge doch mal die Steuerklasse ändern. Bei Bedarf kann man ja mal nachfragen, wer denn auf die glorreiche Idee gekommen sein mag SK 6 anzusetzen.