VbuH

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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molinari09
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VbuH

Beitrag von molinari09 »

Ich habe gehört, dass zur Tabelle angemeldete Forderungen aus einer vbuh bereits in der WVP vollstreckt werden können. Stimmt das?
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Re: VbuH

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Hi molinari09,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "VbuH" geschaut?
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caffery
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Re: VbuH

Beitrag von caffery »

Nein das stimmt nicht. Es gilt hier ein Vollstreckungsverbot. Vermutlich wurde bei dieser Aussage etwas verwechselt. Richtig ist, dass in der WVP einem solchen Gläubiger bereits ein vollstreckbarer Tabellenauszug ausgestellt werden kann. Vollstrecken (oder es versuchen) darf er damit aber in der WVP noch nicht.

Das war alles Teil dieses allgemein äußerst schrecklichen BGH-Beschlusses: BGH Beschluss v. 18.06.2020 - IX ZB 46/18
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molinari09
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Re: VbuH

Beitrag von molinari09 »

Ich habe dem Rechtsgrund auch widersprochen. Dann könnte er nach dem Ende der WVP versuchen zu vollstrecken und ich könnte mich dagegen mit einer Vollstreckunsgegenklage wehren und er müßte dann ggf. auf Feststellung klagen. Aber das könnte erst nach Beendigung der WVP passieren, weil auch dann erst vollstreckt werden kann. Ist das richtig?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: VbuH

Beitrag von caffery »

Yap

Wenn Du selbst aktiv werden willst, kannst Du m.E. auch heute schon diesbezüglich ein Gericht um Klarstellung bitten.
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molinari09
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Re: VbuH

Beitrag von molinari09 »

...nein da würde ich abwarten. Ich war nur beunruhigt, weil mir von jemanden, der sich mit Insolvenzrecht auskennt gesagt wurde, der Gläubiger könne sofort nach Aufhebung des Verfahrens in die Vollstreckung gehen...
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insolaner
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Re: VbuH

Beitrag von insolaner »

vermutlich hat der Auskenner mit "Aufhebung" das Ende des gesamten Prozesses gemeint, also RBV - das ist schonmal etwas unübersichtlich...
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: VbuH

Beitrag von Graf Wadula »

Das ergibt sich übrigens schon ganz eindeutig aus dem Gesetz § 294 InsO
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