Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

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caffery
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von caffery »

So ist es.

Allerdings halte ich das für zu verwirrend um es den Leuten zu vermitteln.
"Im eröffneten Verfahren nur dem IV - in der WVP dem TH und dem Gericht."
Sowas kann sich ja keiner über Jahre merken, da es auch nicht logisch ist. Von daher sage ich immer, dass man alle mitteilungspflichtigen Dinge grundsätzlich immer beiden mitteilen soll - IV/TH UND Gericht. Damit kann man auch nichts falsch machen und kommt nicht durcheinander.
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luxus1805
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von luxus1805 »

Da gebe ich dir vollkommen Recht,

da ist man auf der sicheren Seite.
Dann werde ich das jetzt mal nachholen und das Insolvenzgericht benachrichtigen.

Ich hoffe die geben sich damit zufrieden und machen mir keinen ärger das ich erst dem Treuhänder bescheid gegeben habe und jetzt nach 2 Monaten das Insolvenzgericht.
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luxus1805
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von luxus1805 »

Darf man eigentlich ans Insolvenzgericht faxen.

Ist ein Fax rechtswirksam?
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tidus82
Admin
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von tidus82 »

Das ist es - bewahr den Übermittlungsbericht auf.
Übrigens, damit es dich beruhigt: durch das Nachholen „heilst“ du deinen Verstoß - also wird es noch schwieriger für eventuelle Versagensanträge. :-)
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luxus1805
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von luxus1805 »

Heftig,
und ich Dussel habe gedacht es reicht wenn ich nur meinem Treuhänder bescheid sage.

Natürlich auch auf Verlass was die Dame mir vom Insolvenzgericht gesagt hat, das es reicht das nur dem Treuhänder bescheid sagen.

Muss man nicht verstehen oder
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caffery
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von caffery »

luxus1805 hat geschrieben: 22. Feb 2021, 10:33
Natürlich auch auf Verlass was die Dame mir vom Insolvenzgericht gesagt hat, das es reicht das nur dem Treuhänder bescheid sagen.
Nein, sie hat Dir gesagt es reicht, wenn Du dem Insolvenzverwalter bescheid sagst. Zumindest hast Du das beim ersten Mal geschrieben.
luxus1805 hat geschrieben: 21. Feb 2021, 20:47 Sie sagte mir nur, ich soll es meinem Insolvenzverwalter schriftlich mitteilen und gut ist.

Das würde ja auch stimmen.

Hast Du den Unterschied jetzt verstanden? ;)
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luxus1805
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von luxus1805 »

Ja habe ich jetzt verstanden.
Mein fehler, Sorry

Ich hole das jetzt nach.

Wie formuliert man so ein Schreiben?
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caffery
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von caffery »

" Liebes Gericht, geehrter TH,

ich arbeite jetzt nicht mehr hier:

XX

sondern da:

XX

Gruß"

Das reimt sich sogar :)
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luxus1805
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von luxus1805 »

😅 Danke
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quovadis77
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

Beitrag von quovadis77 »

Habe heute mit dem Amtsgericht gesprochen. Mir wurde mitgeteilt das es ausreichend ist dem Insolvenzverwalter Arbeitgeber/Wohnortwechsel mitzuteilen und dieser dann das Gericht darüber informiert. Da man ja gar nicht soviele Pferde vor die Apotheke stellen kann, lauf ich morgen zum Amtsgericht und lass mir die Abgabe sämtlicher Arbeitsverträge schriftlich bestätigen.
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