Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
So ist es.
Allerdings halte ich das für zu verwirrend um es den Leuten zu vermitteln.
"Im eröffneten Verfahren nur dem IV - in der WVP dem TH und dem Gericht."
Sowas kann sich ja keiner über Jahre merken, da es auch nicht logisch ist. Von daher sage ich immer, dass man alle mitteilungspflichtigen Dinge grundsätzlich immer beiden mitteilen soll - IV/TH UND Gericht. Damit kann man auch nichts falsch machen und kommt nicht durcheinander.
Allerdings halte ich das für zu verwirrend um es den Leuten zu vermitteln.
"Im eröffneten Verfahren nur dem IV - in der WVP dem TH und dem Gericht."
Sowas kann sich ja keiner über Jahre merken, da es auch nicht logisch ist. Von daher sage ich immer, dass man alle mitteilungspflichtigen Dinge grundsätzlich immer beiden mitteilen soll - IV/TH UND Gericht. Damit kann man auch nichts falsch machen und kommt nicht durcheinander.
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
Da gebe ich dir vollkommen Recht,
da ist man auf der sicheren Seite.
Dann werde ich das jetzt mal nachholen und das Insolvenzgericht benachrichtigen.
Ich hoffe die geben sich damit zufrieden und machen mir keinen ärger das ich erst dem Treuhänder bescheid gegeben habe und jetzt nach 2 Monaten das Insolvenzgericht.
da ist man auf der sicheren Seite.
Dann werde ich das jetzt mal nachholen und das Insolvenzgericht benachrichtigen.
Ich hoffe die geben sich damit zufrieden und machen mir keinen ärger das ich erst dem Treuhänder bescheid gegeben habe und jetzt nach 2 Monaten das Insolvenzgericht.
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
Darf man eigentlich ans Insolvenzgericht faxen.
Ist ein Fax rechtswirksam?
Ist ein Fax rechtswirksam?
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
Das ist es - bewahr den Übermittlungsbericht auf.
Übrigens, damit es dich beruhigt: durch das Nachholen „heilst“ du deinen Verstoß - also wird es noch schwieriger für eventuelle Versagensanträge.
Übrigens, damit es dich beruhigt: durch das Nachholen „heilst“ du deinen Verstoß - also wird es noch schwieriger für eventuelle Versagensanträge.
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
Heftig,
und ich Dussel habe gedacht es reicht wenn ich nur meinem Treuhänder bescheid sage.
Natürlich auch auf Verlass was die Dame mir vom Insolvenzgericht gesagt hat, das es reicht das nur dem Treuhänder bescheid sagen.
Muss man nicht verstehen oder
und ich Dussel habe gedacht es reicht wenn ich nur meinem Treuhänder bescheid sage.
Natürlich auch auf Verlass was die Dame mir vom Insolvenzgericht gesagt hat, das es reicht das nur dem Treuhänder bescheid sagen.
Muss man nicht verstehen oder
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
Nein, sie hat Dir gesagt es reicht, wenn Du dem Insolvenzverwalter bescheid sagst. Zumindest hast Du das beim ersten Mal geschrieben.
Das würde ja auch stimmen.
Hast Du den Unterschied jetzt verstanden?
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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
Ja habe ich jetzt verstanden.
Mein fehler, Sorry
Ich hole das jetzt nach.
Wie formuliert man so ein Schreiben?
Mein fehler, Sorry
Ich hole das jetzt nach.
Wie formuliert man so ein Schreiben?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
" Liebes Gericht, geehrter TH,
ich arbeite jetzt nicht mehr hier:
XX
sondern da:
XX
Gruß"
Das reimt sich sogar
ich arbeite jetzt nicht mehr hier:
XX
sondern da:
XX
Gruß"
Das reimt sich sogar
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- Zwischendurchposter
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- Registriert: 21. Feb 2021, 17:46
Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
Habe heute mit dem Amtsgericht gesprochen. Mir wurde mitgeteilt das es ausreichend ist dem Insolvenzverwalter Arbeitgeber/Wohnortwechsel mitzuteilen und dieser dann das Gericht darüber informiert. Da man ja gar nicht soviele Pferde vor die Apotheke stellen kann, lauf ich morgen zum Amtsgericht und lass mir die Abgabe sämtlicher Arbeitsverträge schriftlich bestätigen.
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