Welches Insolvenzverfahren?

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TaDa
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Re: Welches Insolvenzverfahren?

Beitrag von TaDa »

Hallo Mrs. Rob,
ich war freiberuflich auf Honorarbasis als päd.Kraft tätig, ergo keine Mitarbeiter oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Naja, das Finanzamt muss ich wohl noch abwarten. Ich habe auch mehr als 20 Gläubiger.
Ich denke mein Termin wurde nur bestätigt, da sie wahrscheinlich denken, dasses noch ungeklärt ist welches Verfahren für mich in Betracht kommt. Es scheint aber ziemlich klar aufs Regelverfahren hinauslaufen. Werde alle meine Fragen stellen und den angefangenen Antrag schon ausgefüllt mitnehmen. Ich vermute, dass sie mich nicht direkt vor die Tür setzt. So der Masterplan.
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Graf Wadula
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Re: Welches Insolvenzverfahren?

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 18. Feb 2021, 20:39 Du bist kein Spielverderber aber ich glaube Du hast hier einfach falsch quergelesen oder ich Dich jetzt falsch verstanden... oder wir leben in Paralleluniversen - ne - irgendeiner hat hier irgendwas oder wen falsch verstanden.
HJa, das mag sein, dass ich was überlesen habe.
Ich meine aber die Regeln sind folgende:
derzeit selbständig = Regelinsolvenz
ehemals selbständig:
weniger als 20 Forderungen = Verbraucherinsolvenz
Mehr als 20 Forderungen UND KEINE Forderung aus Arbeitsverhältnissen = Verbraucherinsolvenz
Forderung aus Arbeitsverhältnissen UND weniger als 20 Forderungen= (meist) Verbraucherinsolvenz
Mehr als 20 Forderungen UND Forderung aus Arbeitsverhältnissen = Regelinsolvenz

Ich meine die Fragestellerin hatte mehr als 20 Forderungen gegen sich, aber keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen. Dann wäre es Verbraucherinsolvenz
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insolaner
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Re: Welches Insolvenzverfahren?

Beitrag von insolaner »

MrsRob hat geschrieben: 18. Feb 2021, 21:59
insolaner hat geschrieben: 18. Feb 2021, 21:36 bei mir keinerlei Arbeitgeber-Sachen, deutlich >19 Gläubiger.
...
und: 'ehemals sebständig' - richtig ?
jsu.

Nach des Grafen Logik ;) wäre ich in der Gruppe "ex-selbständig + >20 + keine Arbeitnehmer" -> Verbraucherino.

Aber nochmal die Frage - macht das ausser Beratungtelle und Vorwegverfahren einen Unterschied? 3 Jahre dürften ja bleiben...
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Witwe Bolte
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Re: Welches Insolvenzverfahren?

Beitrag von Witwe Bolte »

Dann nochmal die Antwort (zu Deiner Beruhigung?):

Zum Antrag auf Verbraucher-Insolvenz gehört zwingend die Bestätigung einer 'geeigneten Person oder Stelle' über das Scheitern eines AEV (=aussergerichtlicher Einigungsversuch'), s. § 305 InsO.

Den Antrag auf Restschuldbefreiung und den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten kann eine 'natürliche Person' (also keine 'juristische' wie eine GmbH) in beiden Verfahrensarten stellen, im vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahren sowie im Regel-Insolvenzverfahren.

Aus Sicht des Schuldners gibt es meines Wissens ansonsten keine Unterschiede im Verfahrensablauf.

Der Begriff "vereinfachtes" Verbraucherinsolvenzverfahren bezieht sich meines Wissens nur auf die Aufgaben des Insolvenzverwalters im formalen Verfahrensablauf gem. Insolvenzordnung (der bei "Verbrauchern" für den IV eben "einfacher" ist).
Für den gemeinen Schuldner gibt es, wie gesagt, meines Wissens ansonsten keinen Unterschied.

Nachtrag:
Der im Verbraucher-Insolvenzverfahren zwingend notwendige AEV könnte natürlich auch NICHT scheitern ... oder das Gericht könnte beschließen, eine fehlende Zustimmung der Gläubiger zu ersetzen ... dann gibt es meines Wissens gar kein "Insolvenz"-Verfahren, sondern nur ein "Plan"-Verfahren ... (aber damit kenn ich mich nicht aus, sorry).
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caffery
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Re: Welches Insolvenzverfahren?

Beitrag von caffery »

hmmm... bei allem beträchtlich vorhandenen Respekt aber - da bist Du leider auf dem Holzweg. Auch wenn ich mir ernsthaft wünschen würde, dass Du recht hättest (alleine weils logischer wäre).
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31
derzeit selbständig = Regelinsolvenz
richtig
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 ehemals selbständig:
weniger als 20 Forderungen = Verbraucherinsolvenz
Nur dann richtig, wenn keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen (Lohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsgedönse) dabei ist.
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Mehr als 20 Forderungen UND KEINE Forderung aus Arbeitsverhältnissen = Verbraucherinsolvenz
falsch - dann ist es eine Regelinsolvenz
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Forderung aus Arbeitsverhältnissen UND weniger als 20 Forderungen= (meist) Verbraucherinsolvenz
falsch - immer Regelinsolvenz
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Mehr als 20 Forderungen UND Forderung aus Arbeitsverhältnissen = Regelinsolvenz
richtig
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Ich meine die Fragestellerin hatte mehr als 20 Forderungen gegen sich, aber keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen. Dann wäre es Verbraucherinsolvenz
falsch - Regelinsolvenz
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Graf Wadula
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Re: Welches Insolvenzverfahren?

Beitrag von Graf Wadula »

Die Vorschrift ist einfach schrecklich mit der gefühlten dreifach-Verneinung, aber Du hast Recht. Ehemals selbständig und mehr als 19 Forderungen immer Regelinsolvenz
Bis 19 Forderungen nur, wenn welche aus Arbeitsverhältnissen dazu kommen.
Insofern die TE Regelinsolvenz. Alles gut, bitte meine Beiträge aus diesem thread wegen Unübersichtlichkeit streichen :roll: :oops:
caffery hat geschrieben: 19. Feb 2021, 07:39 hmmm... bei allem beträchtlich vorhandenen Respekt aber - da bist Du leider auf dem Holzweg. Auch wenn ich mir ernsthaft wünschen würde, dass Du recht hättest (alleine weils logischer wäre).
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31
derzeit selbständig = Regelinsolvenz
richtig
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 ehemals selbständig:
weniger als 20 Forderungen = Verbraucherinsolvenz
Nur dann richtig, wenn keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen (Lohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsgedönse) dabei ist.
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Mehr als 20 Forderungen UND KEINE Forderung aus Arbeitsverhältnissen = Verbraucherinsolvenz
falsch - dann ist es eine Regelinsolvenz
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Forderung aus Arbeitsverhältnissen UND weniger als 20 Forderungen= (meist) Verbraucherinsolvenz
falsch - immer Regelinsolvenz
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Mehr als 20 Forderungen UND Forderung aus Arbeitsverhältnissen = Regelinsolvenz
richtig
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Feb 2021, 22:31 Ich meine die Fragestellerin hatte mehr als 20 Forderungen gegen sich, aber keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen. Dann wäre es Verbraucherinsolvenz
falsch - Regelinsolvenz
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imker
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Re: Welches Insolvenzverfahren?

Beitrag von imker »

zur Erbauung und Verwirrung:
in einem beim AG Walsrode laufenden Eröffnungsverfahren mit rd 30 Gläubigern war der Schuldner mal mit einer Imbissbude selbständig. Die bekannten und im Antrag aufgeführten Insolvenzforderungen sind reine Konsumenten-Foderungen - nichts aus der Zeit der Selbständigkeit und nicht, was durch die Selbständigkeit begründet würde.

Da wird vom Gericht und der SB des Gutachters aus HH die Graf'sche Ansicht vertreten.
Gericht: Es fehlt die Bescheinigung des Scheiterns - bitte innerhalb eines Monats nachreichen.
SV/Sekratariat: Bitte reichen Sie einen neuen IK-Antrag ein.

Was tun??
Antwort: Meckerschreiben und Bescheinigung an das Amtsgericht. Ich warte auf den Fehler, die Verfahrensart ohne Zustimmung des Schuldner zu ändern und aus dem IN Antrag ein IK Verfahren zu machen und das Verfahren zu öffnen.

Seit der BGH vor zuviel Arbeit durch die Änderung der InsO geschützt werden musste (Streichung des § 7 InsO), machen zunehmend mehr Gerichte Kirchhof-Rechtsprechung und die einheitliche Anwendung der InsO fliegt davon.

Ich würde zu gern..., aber was hat der ratlos dreinschauende Schuldner davon????
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