Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Auszahlung des Kredits im Dezember. Inso-Absicht im Dezember.
Schrillen da nur bei mir die Alarmglocken?
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Nein, nicht nur bei Dir.
MrsRob hat geschrieben: ↑8. Feb 2021, 12:58 Vielleicht doch noch was:
Wann hast Du den Kredit-Antrag bei der KfW gestellt ?
Wieviel Geld hast Du von denen schon bekommen ?
Und wieviel davon bereits ausgegeben ?
Nicht, dass die KfW auf die Idee kommt, dass Du Dich eigentlich gar nicht wirklich, echt und richtig selbständig machen wolltest, sondern einfach nur deren (günstigen?) Kredit haben wolltest ... und Dir dann ggf. einen "vbuH"-Vermerk verpasst ?
"vbuH" heißt, dass das eine Forderung aus einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" ist - und dafür gibt es dann keine RSB (=Restschuldbefreiung).
Das heißt, Du müsstest den Kredit trotz Inso irgendwann zurückzahlen.
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Shopgirl:
Auszahlung des Kredits im Dezember. Inso-Absicht im Dezember.
Schrillen da nur bei mir die Alarmglocken?
FoLo: Die Inso-Absicht habe ich jetzt, im Februar 2021, nicht Dez.2020.
MrsRob:
Wann hast Du den Kredit-Antrag bei der KfW gestellt ? Gestellt, mit einer Unternehmensberatung ca. Nov. 2020
Wieviel Geld hast Du von denen schon bekommen ? Ca. 24000
Und wieviel davon bereits ausgegeben ? 24000
Ich bekomme nicht alles auf einmal, alles nur Stückweise. Für jeden Betrag habe ich der Bank per E-Mail Rechnungen/Quittungen per E-Mail zugesendet. Hätte ich gar nicht machen müssen. Habe ich von mir aus gemacht. Jeder Cent ist nachweislich in den Betrieb investiert. Elektriker, Transporte zur Praxis (Eigene Möbel benutzt um Geld zu sparen), Farbe (hab selber gestrichen), Computer, Telefone, u.s.w. .
Nur habe ich wie schon gesagt 0,00 € Einnahmen bis heute und die Kosten laufen weiter.
Das soll jetzt keine Ausrede sein, aber das hat auch was mit der Sache zu tun, hilft mir aber nicht weiter:
Die Kosten liefen schon seit 15.12.20, Zugriff hatte ich erst auf das Geld ab ca. 10.01.21.
Bestellungen für die Einrichtung konnte ich erst dann aufgeben. Laut Bank sollte das Geld auf dem Konto sein, war es aber nicht. Hatte Zugriff auf das Konto, waren aber nur 0,00 €u sehen. Kurz vor Weihnachten rufe ich die Bank an. Berater im Urlaub. Vertretung schaut sich die Sache an...Hhhm, Sie haben ja gar kein Zugriffsrecht auf das Konto..... nach seinem Urlaub bin ich zur Bank. Er hat vor meinen Augen 3 Überweisungen ausgefüllt. Eine für die Einrichtung der Praxis und gab mir die Durchschläge mit. Nach ein paar Tagen rufe ich die Firma an , die die Einrichtung liefern soll. Die sagen...noch kein Geld angekommen...?? . Ich rufe die Bank an. Mein Berater meinte..Ja, da haben noch ein paar Daten gefehlt ... . Die Überweisung per Hand, war nur Fake. Ich habe bis heute noch nicht die komplette Einrichtung, die ich aber haben muss, um (rechtlich) eröffnen zu dürfen.
Zwischendurch hatte ich keinen Zugang zum Konto, musste es wieder entsperren lassen, weil ich 3x die richtige Nummern eingegeben habe, aber es nicht ging.
Mein Berater meinte ...Technische Probleme...versteht er auch nicht.
Das hat alles ( seit Ende Dez. 2020) meine Nerven mitgenommen. Mein Vertrauen in die Bank, für eine langfristige Zusammenarbeit ist nicht vorhanden.
Hab mich natürlich an die Bank und Vorgesetzte gewandt...brachte nichts....
Natürlich liegt hier nicht die Schuld, aber es hat was damit zu tun wo ich heute stehe. Klar, im nachhinein könnte ich mich in den A. treten. zu Coronazeiten eine Praxis aufzumachen. Hätte ich bis zum Sommer gewartet.
Aber alles ging so schnell. Die Unternehmensberatung (vom Arbeitsamt finanziert) fand es gut, das Arbeitsamt gab sein OK (Gründungszuschuss), die KFW gab ihr OK, die Bank gab ihr OK. Ich hatte das Gefühl, die Chance bekomme ich nur jetzt.
Ich werde in den kommenden Tagen die Bank und das Arbeitsamt mit der Sache konfrontieren und um deren Meinung bitten.
Ich werde aber von der Bank nichts mehr unterschreiben....hätte das Gefühl, die legen mich rein.
Habe auch von der Bank eine Berufs- und Haftpflichtversicherung angenommen. Mein Berater meinte: Zu guten Konditionen. Im Nachhinein stellte ich fest, fast doppelt so teuer wie aktuelle auf dem Markt. Das meinte auch die Unternehmensberatung.
Werde auch versuchen den ISO Antrag selber auszufüllen und zu versenden. Kann mir die ca. 1000 € für einen Schuldnerberater nicht leisten.
Dieser meinte auch, man würde an das noch vorhandene KFW Geld kommen und ich kann die Einrichtung veräußern und davon erst Mal leben.
Klar, brauche ich , bis alles geregelt ist Geld. Private Miete etc. Aber , ich weiß nicht ob ich einen Teil davon (Einrichtung) dafür verwenden darf.
Ich würde gerne sobald es geht arbeiten und "Nebenbei" die Sache abwickeln. Das wird nicht einfach, da ich bestimmte Termine wahrnehmen müsste, bis alles in Ordnung ist. Einrichtung veräußern macht mir am meisten Probleme, wenn alles Stückweise weggeht. Aber mal sehen. Muss irgendwie weiterkommen.
Danke nochmals für alle Fragen und Antworten. Tut gut zu spüren das ich nicht alleine mit solchen Problemen da stehe und das Menschen einem in so einer Situation mit Rat zur Seite stehen.
Auszahlung des Kredits im Dezember. Inso-Absicht im Dezember.
Schrillen da nur bei mir die Alarmglocken?
FoLo: Die Inso-Absicht habe ich jetzt, im Februar 2021, nicht Dez.2020.
MrsRob:
Wann hast Du den Kredit-Antrag bei der KfW gestellt ? Gestellt, mit einer Unternehmensberatung ca. Nov. 2020
Wieviel Geld hast Du von denen schon bekommen ? Ca. 24000
Und wieviel davon bereits ausgegeben ? 24000
Ich bekomme nicht alles auf einmal, alles nur Stückweise. Für jeden Betrag habe ich der Bank per E-Mail Rechnungen/Quittungen per E-Mail zugesendet. Hätte ich gar nicht machen müssen. Habe ich von mir aus gemacht. Jeder Cent ist nachweislich in den Betrieb investiert. Elektriker, Transporte zur Praxis (Eigene Möbel benutzt um Geld zu sparen), Farbe (hab selber gestrichen), Computer, Telefone, u.s.w. .
Nur habe ich wie schon gesagt 0,00 € Einnahmen bis heute und die Kosten laufen weiter.
Das soll jetzt keine Ausrede sein, aber das hat auch was mit der Sache zu tun, hilft mir aber nicht weiter:
Die Kosten liefen schon seit 15.12.20, Zugriff hatte ich erst auf das Geld ab ca. 10.01.21.
Bestellungen für die Einrichtung konnte ich erst dann aufgeben. Laut Bank sollte das Geld auf dem Konto sein, war es aber nicht. Hatte Zugriff auf das Konto, waren aber nur 0,00 €u sehen. Kurz vor Weihnachten rufe ich die Bank an. Berater im Urlaub. Vertretung schaut sich die Sache an...Hhhm, Sie haben ja gar kein Zugriffsrecht auf das Konto..... nach seinem Urlaub bin ich zur Bank. Er hat vor meinen Augen 3 Überweisungen ausgefüllt. Eine für die Einrichtung der Praxis und gab mir die Durchschläge mit. Nach ein paar Tagen rufe ich die Firma an , die die Einrichtung liefern soll. Die sagen...noch kein Geld angekommen...?? . Ich rufe die Bank an. Mein Berater meinte..Ja, da haben noch ein paar Daten gefehlt ... . Die Überweisung per Hand, war nur Fake. Ich habe bis heute noch nicht die komplette Einrichtung, die ich aber haben muss, um (rechtlich) eröffnen zu dürfen.
Zwischendurch hatte ich keinen Zugang zum Konto, musste es wieder entsperren lassen, weil ich 3x die richtige Nummern eingegeben habe, aber es nicht ging.
Mein Berater meinte ...Technische Probleme...versteht er auch nicht.
Das hat alles ( seit Ende Dez. 2020) meine Nerven mitgenommen. Mein Vertrauen in die Bank, für eine langfristige Zusammenarbeit ist nicht vorhanden.
Hab mich natürlich an die Bank und Vorgesetzte gewandt...brachte nichts....
Natürlich liegt hier nicht die Schuld, aber es hat was damit zu tun wo ich heute stehe. Klar, im nachhinein könnte ich mich in den A. treten. zu Coronazeiten eine Praxis aufzumachen. Hätte ich bis zum Sommer gewartet.
Aber alles ging so schnell. Die Unternehmensberatung (vom Arbeitsamt finanziert) fand es gut, das Arbeitsamt gab sein OK (Gründungszuschuss), die KFW gab ihr OK, die Bank gab ihr OK. Ich hatte das Gefühl, die Chance bekomme ich nur jetzt.
Ich werde in den kommenden Tagen die Bank und das Arbeitsamt mit der Sache konfrontieren und um deren Meinung bitten.
Ich werde aber von der Bank nichts mehr unterschreiben....hätte das Gefühl, die legen mich rein.
Habe auch von der Bank eine Berufs- und Haftpflichtversicherung angenommen. Mein Berater meinte: Zu guten Konditionen. Im Nachhinein stellte ich fest, fast doppelt so teuer wie aktuelle auf dem Markt. Das meinte auch die Unternehmensberatung.
Werde auch versuchen den ISO Antrag selber auszufüllen und zu versenden. Kann mir die ca. 1000 € für einen Schuldnerberater nicht leisten.
Dieser meinte auch, man würde an das noch vorhandene KFW Geld kommen und ich kann die Einrichtung veräußern und davon erst Mal leben.
Klar, brauche ich , bis alles geregelt ist Geld. Private Miete etc. Aber , ich weiß nicht ob ich einen Teil davon (Einrichtung) dafür verwenden darf.
Ich würde gerne sobald es geht arbeiten und "Nebenbei" die Sache abwickeln. Das wird nicht einfach, da ich bestimmte Termine wahrnehmen müsste, bis alles in Ordnung ist. Einrichtung veräußern macht mir am meisten Probleme, wenn alles Stückweise weggeht. Aber mal sehen. Muss irgendwie weiterkommen.
Danke nochmals für alle Fragen und Antworten. Tut gut zu spüren das ich nicht alleine mit solchen Problemen da stehe und das Menschen einem in so einer Situation mit Rat zur Seite stehen.
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Den ersten Teil ("an das KfW Geld kommen") verstehe ich nur so halb aber ich muss Dir leider sagen, dass es sehr wohl ein Problem sein kann heute geliehenes Geld zu nehmen um es zu verbrauchen obwohl man gestern schon wusste, dass man einen Insolvenzantrag stellen wird.FoLo hat geschrieben: ↑18. Feb 2021, 05:34 Dieser meinte auch, man würde an das noch vorhandene KFW Geld kommen und ich kann die Einrichtung veräußern und davon erst Mal leben.
Klar, brauche ich , bis alles geregelt ist Geld. Private Miete etc. Aber , ich weiß nicht ob ich einen Teil davon (Einrichtung) dafür verwenden darf.
Das darfst Du nicht machen - ganz ehrlich nicht und ohne Dich runterziehen zu wollen. Wenn jemand kein Einkommen hat um seine Miete, Strom und Essen zu bezahlen sind dafür die Sozialbehörden zuständig - man darf sich dafür kein Geld bei Banken (oder sonstwem) leihen in dem Wissen es nie zurückzahlen zu können.
Jeder Kredit - also jedes Geld was ein Kreditnehmer annimmt - beinhaltet automatisch ein verbindliches Rückzahlungsversprechen. Ein solches Versprechen abzugeben obwohl man in dem Moment genau weiß, dass man es nicht einhalten kann... - wie würdest Du es nennen?
Das ist bei Überschuldungsentstehungen natürlich häufig ein heikles Thema wenn man mit der Lupe draufgucken würde und zum Glück tut das fast nie jemand. Aber wenn es derart offensichtlich wird wie hier dargestellt, halte ich das leider schon für erwähnenswert im Rahmen der Ungemachprophylaxe.
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Danke für die Antwort!
Klar, das sehe ich auch so. Deshalb lasse ich mich ja nicht darauf ein und versuche den Inolvenzantrag selber zu stellen.
Das waren ja "nur" Vorschläge des Schuldnerberaters. Ich muss ja nicht darauf eingehen.
Ich werde es so "ordentlich" wie möglich abwickeln. Hab nur bis jetzt keinen genauen, klaren Weg. Aber der ergibt sich, denke ich nach und nach.
Heute ist der erste Tag seit Monaten, das ich das Gefühl habe, mehr Kraft, Energie und etwas mehr Klarheit zu haben. Das werde ich nutzen und die Sache angehen.
Danke nochmals an euch alle!!Für was schon geschrieben wurde und was noch kommt.
Klar, das sehe ich auch so. Deshalb lasse ich mich ja nicht darauf ein und versuche den Inolvenzantrag selber zu stellen.
Das waren ja "nur" Vorschläge des Schuldnerberaters. Ich muss ja nicht darauf eingehen.
Ich werde es so "ordentlich" wie möglich abwickeln. Hab nur bis jetzt keinen genauen, klaren Weg. Aber der ergibt sich, denke ich nach und nach.
Heute ist der erste Tag seit Monaten, das ich das Gefühl habe, mehr Kraft, Energie und etwas mehr Klarheit zu haben. Das werde ich nutzen und die Sache angehen.
Danke nochmals an euch alle!!Für was schon geschrieben wurde und was noch kommt.
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Guten Morgen FoLo, na da ist ja einiges suboptimal gelaufen ...
(oder, sorry, Dummheit)
(warum sind solche "Fachleute" eigentlich selbst alle angestellt und nicht selbständig, wenn sie doch so genau wissen, wie man's richtig macht und wie es geht ... ???)
Was ist Dein Ziel ?
Ich prognostiziere mal: Dich werden Dir nicht helfen, sondern Dich für das Desaster verantwortlich machen! Also Vorsicht, was Du da sagst, nicht dass das ein Bumerang wird.
Auch die "Deutsche Bundespost" versucht jetzt sogar, ihren Kunden eine Versicherung zu verkaufen, die eigentlich nur eine Briefmarke haben wollen ...
Hast Du wirklich alles versucht, Deine Lieferverträge zu stornieren, die Sachen an die Lieferanten zurückzugeben ? ggf. auch gegen Abschläge ? Wenn Du sie selbst verkaufst, bekommst Du den Neuwert ja vermutlich auch nicht bezahlt.
Hoffentlich hast Du das alles gut dokumentiert.
Tja ... was soll man dann sonst mit den Sachen machen ... ?
Dass Du Deinen Lebensunterhalt, Deine private Wohnungsmiete usw. aus eigenem Einkommen finanzierst (und nicht aus dem Gründungsdarlehn von der Bank, und nicht aus dem Verkauf der mit diesem Darlehn gekauften Einrichtungsgegenstände!!)
Wenn Du jetzt einen Job findest (wird vermutlich auch nicht einfach sein), dann kannst Du Dein Einkommen jetzt erstmal komplett behalten (sei sparsam, was Du nicht brauchst, kommt unters Kopfkissen ...), später, wenn es die ersten Vollstreckungstitel gegen Dich gibt (oder den Antrag auf das Inso-Verfahren gestellt hast), machst Du aus Deinem privaten Konto ein "P-Konto", dann bleibt Dir jedenfalls der nicht-pfändbare Grundfreibetrag von zZt 1.178,59 Euro/Monat plus ein Teil von einem möglichen Mehrverdienst.
Von dem Geschäftskonto würde ich nichts mehr bezahlen oder abheben, am besten nur noch Einzahlen (zB den Erlös vom Verkauf der Einrichtung).
Deine Sorge, dass Du zuviele Steuern zahlen musst (StKl VI), wenn Du weiter selbständig bleibst und quasi nur "nebenher" angestellt bist, ist mW unbegründet.
Man kann einfach seinen "Status" ändern von "hauptberuflich selbständig tätig" in "nebenberuflich selbständig tätig" - und weil es dafür gar keine amtliche Definition gibt, behelfen sich das Finanzamt wie auch die gesetzlichen Krankenkassen mit den "Rahmendaten": Wieviel Arbeitszeit investiert man wo und wieviel Einkommen erwirtschaftet man wo (zB).
Und Du kannst Dir Deinen KK-Beitrag als Selbständiger sparen.
Man kann übrigens auch als (nebenberuflich noch) Selbständiger "hauptberuflich" arbeitssuchend sein.
Den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit werden sie sofort stornieren
(wenn Du dort angibst, weniger als 15 Wochenstunden in Deinem Betrieb tätig zu sein).
Unschöne Situation, in die Du Dich da hineingeritten hast.
Sieh jetzt zu, dass Du jetzt den Schaden minimierst
(statt zu vergrößern) !
Viel Glück!
Und lies gut und beherzige, was caffery Dir oben schrieb.
So kurz vor Weihnachten, dazu In Corona-Zeiten, und noch ohne die nötige Zulassung, einen Betrieb mit "körpernahen Dienstleistungen" zu eröffnen, das ist schon mutig ... oder wagemutig ...
Einer Bank vertrauen ? Das grenzt nun aber echt an Fahrlässigkeit
(oder, sorry, Dummheit)
So viel zum Thema "Fachleute" ...
(warum sind solche "Fachleute" eigentlich selbst alle angestellt und nicht selbständig, wenn sie doch so genau wissen, wie man's richtig macht und wie es geht ... ???)
Ob das eine gute Idee ist ?
Was ist Dein Ziel ?
Ich prognostiziere mal: Dich werden Dir nicht helfen, sondern Dich für das Desaster verantwortlich machen! Also Vorsicht, was Du da sagst, nicht dass das ein Bumerang wird.
Mann-o-Mann-O-Mann ...
Auch die "Deutsche Bundespost" versucht jetzt sogar, ihren Kunden eine Versicherung zu verkaufen, die eigentlich nur eine Briefmarke haben wollen ...
Den "Tipp" finde ich echt riskant.FoLo hat geschrieben: ↑18. Feb 2021, 05:34 ... Schuldnerberater ... . Dieser meinte auch, man würde an das noch vorhandene KFW Geld kommen und ich kann die Einrichtung veräußern und davon erst Mal leben.
Klar, brauche ich , bis alles geregelt ist Geld. Private Miete etc. Aber , ich weiß nicht ob ich einen Teil davon (Einrichtung) dafür verwenden darf.
Hast Du wirklich alles versucht, Deine Lieferverträge zu stornieren, die Sachen an die Lieferanten zurückzugeben ? ggf. auch gegen Abschläge ? Wenn Du sie selbst verkaufst, bekommst Du den Neuwert ja vermutlich auch nicht bezahlt.
Hoffentlich hast Du das alles gut dokumentiert.
Tja ... was soll man dann sonst mit den Sachen machen ... ?
Das würde ich ganz dringend empfehlen!!!
Dass Du Deinen Lebensunterhalt, Deine private Wohnungsmiete usw. aus eigenem Einkommen finanzierst (und nicht aus dem Gründungsdarlehn von der Bank, und nicht aus dem Verkauf der mit diesem Darlehn gekauften Einrichtungsgegenstände!!)
Wenn Du jetzt einen Job findest (wird vermutlich auch nicht einfach sein), dann kannst Du Dein Einkommen jetzt erstmal komplett behalten (sei sparsam, was Du nicht brauchst, kommt unters Kopfkissen ...), später, wenn es die ersten Vollstreckungstitel gegen Dich gibt (oder den Antrag auf das Inso-Verfahren gestellt hast), machst Du aus Deinem privaten Konto ein "P-Konto", dann bleibt Dir jedenfalls der nicht-pfändbare Grundfreibetrag von zZt 1.178,59 Euro/Monat plus ein Teil von einem möglichen Mehrverdienst.
Von dem Geschäftskonto würde ich nichts mehr bezahlen oder abheben, am besten nur noch Einzahlen (zB den Erlös vom Verkauf der Einrichtung).
Deine Sorge, dass Du zuviele Steuern zahlen musst (StKl VI), wenn Du weiter selbständig bleibst und quasi nur "nebenher" angestellt bist, ist mW unbegründet.
Man kann einfach seinen "Status" ändern von "hauptberuflich selbständig tätig" in "nebenberuflich selbständig tätig" - und weil es dafür gar keine amtliche Definition gibt, behelfen sich das Finanzamt wie auch die gesetzlichen Krankenkassen mit den "Rahmendaten": Wieviel Arbeitszeit investiert man wo und wieviel Einkommen erwirtschaftet man wo (zB).
Und Du kannst Dir Deinen KK-Beitrag als Selbständiger sparen.
Man kann übrigens auch als (nebenberuflich noch) Selbständiger "hauptberuflich" arbeitssuchend sein.
Den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit werden sie sofort stornieren
(wenn Du dort angibst, weniger als 15 Wochenstunden in Deinem Betrieb tätig zu sein).
Unschöne Situation, in die Du Dich da hineingeritten hast.
Sieh jetzt zu, dass Du jetzt den Schaden minimierst
(statt zu vergrößern) !
Viel Glück!
Und lies gut und beherzige, was caffery Dir oben schrieb.
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
FoLo hat geschrieben: ↑18. Feb 2021, 05:34
Ich werde in den kommenden Tagen die Bank und das Arbeitsamt mit der Sache konfrontieren und um deren Meinung bitten.
Ich werde aber von der Bank nichts mehr unterschreiben....hätte das Gefühl, die legen mich rein.
Mrs Rob:
Ob das eine gute Idee ist ?
LoFo: Ja, weiß ich auch nicht so recht, aber irgendwann muss ich mich damit konfrontieren. Nicht das es heißt...hätten Sie sich mal früher gemeldet....oder die meinen ich hätte mich früher melden müssen....
MrsRob: Was ist Dein Ziel ?
LoFo: Schaden abzuwenden. Schaden zu minimieren.
Mrs Rob: Ich prognostiziere mal: Dich werden Dir nicht helfen, sondern Dich für das Desaster verantwortlich machen! Also Vorsicht, was Du da sagst, nicht dass das ein Bumerang wird.
LoFo: Da hast Du recht! Muss mir genau überlegen wann ich mich dort melde, was ich sagen werde.
Ich muss mir auch Gedanken machen ob ich den ISV Antrag, Antrag für Restschuldbefreiung und Antrag für Stundung der Gerichtskosten vor diesen Gesprächen stelle oder danach. Davor, wäre die Entscheidung für mich getroffen ohne andere einzubeziehen. Aber da die Bearbeitungszeit ja dauert, wäre es gut so bald wie möglich zu machen.
Danach, das könnte sich dann noch Tage..Wochen hinziehen. Falls einer der beiden (Bank ,Arbeitsamt) noch Termine ansetzt zum Besprechen.
Ich werde in den kommenden Tagen die Bank und das Arbeitsamt mit der Sache konfrontieren und um deren Meinung bitten.
Ich werde aber von der Bank nichts mehr unterschreiben....hätte das Gefühl, die legen mich rein.
Mrs Rob:
Ob das eine gute Idee ist ?
LoFo: Ja, weiß ich auch nicht so recht, aber irgendwann muss ich mich damit konfrontieren. Nicht das es heißt...hätten Sie sich mal früher gemeldet....oder die meinen ich hätte mich früher melden müssen....
MrsRob: Was ist Dein Ziel ?
LoFo: Schaden abzuwenden. Schaden zu minimieren.
Mrs Rob: Ich prognostiziere mal: Dich werden Dir nicht helfen, sondern Dich für das Desaster verantwortlich machen! Also Vorsicht, was Du da sagst, nicht dass das ein Bumerang wird.
LoFo: Da hast Du recht! Muss mir genau überlegen wann ich mich dort melde, was ich sagen werde.
Ich muss mir auch Gedanken machen ob ich den ISV Antrag, Antrag für Restschuldbefreiung und Antrag für Stundung der Gerichtskosten vor diesen Gesprächen stelle oder danach. Davor, wäre die Entscheidung für mich getroffen ohne andere einzubeziehen. Aber da die Bearbeitungszeit ja dauert, wäre es gut so bald wie möglich zu machen.
Danach, das könnte sich dann noch Tage..Wochen hinziehen. Falls einer der beiden (Bank ,Arbeitsamt) noch Termine ansetzt zum Besprechen.
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Sorry. Es war Dezember und du willst im Februar in die Insolvenz. Das macht es leider nur sehr sehr bedingt besser.
Es kann doch eigentlich nur einen Weg geben: Alles am besten gestern abmelden und Hartz IV beantragen. Und um Gottes Willen keinen Cent der Kredite mehr abrufen.
Und dann überlegen, ob man die Insolvenz jetzt riskiert und nicht lieber noch 3 Jahre wartet ...
Es kann doch eigentlich nur einen Weg geben: Alles am besten gestern abmelden und Hartz IV beantragen. Und um Gottes Willen keinen Cent der Kredite mehr abrufen.
Und dann überlegen, ob man die Insolvenz jetzt riskiert und nicht lieber noch 3 Jahre wartet ...
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??
Hast Du schon mal "Hartz IV" beantragt, Shopgirl ?
Vermutlich nicht.
1. heisst es korrekt ALG 2 und nicht Hartz IV und
2. ist das alles andere als einfach ...
Die Mitarbeiter in den sogenannten "Jobcentern" sind darauf gepolt, Zahlungen zu verhindern,
insbesondere bei Menschen, die zuvor selbständig waren (oder es noch sind).
"Invictus" hat doch kürzlich hier mal aufgelistet, was von ihm alles verlangt wurde, s.
Wer die Chance hat, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen zu sichern,Invictus hat geschrieben: ↑12. Feb 2021, 08:29 ...
Die vorzulegenden Vorlagen und Unterlagen sind ganz großes Kino:
Vorzulegende Vordrucke
• Anlage EK
• Anlage KdU
• Anlage UH
• IBAN-Nummer
Vorzulegende Nachweise/Unterlagen
• Personalausweis
• Steuer-Identitätsnummer
• aktuelle Mitgliedbescheinigung KK
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
• Krankengeldbescheide
• Beitragsrechnung KFZ-Haftpflichtversicherung
• KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1
• Mietvertrag
• Nachweis über Nebenkosten (Aufteilung in Heiz- und Betriebskosten, Angaben zur Gebäudegröße)
• lückenlose Kontoauszüge aller Konten, alternative lückenlose Umsatzanzeige incl. mindestens 1 Kontostand
für den Zeitraum 09/2020 bis aktuell
• Arbeitsverträge / Kündigungen
• Begründung für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
• Lohnabrechnungen der letzten drei Beschäftigungsmonate
• Nachweis letzter Gehaltzufluss
• Scheidungsurteil
Also einfach oder mal eben ist hier überhaupt nichts.
...
dem kann man nur empfehlen, sich den Weg zum "Jobcenter" zu sparen
(denn "Jobs" gibt es da schon mal gar nicht!).
Such Dir lieber einen Arbeitgeber, FoLo, und tu Dir den Tort im JC nicht an
(das ist echt nicht wie Arbeitsagentur !),
wenn es nicht wirklich im wahrsten Wortsinn 'Not-wendig' ist.
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