Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

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FoLo
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Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

Hallo!

Ich hätte folgende Frage. Schon mal Danke für das lesen und darüber nachdenken.

Ich habe Mitte Dezember einen KFW Kredit für meine Selbstständigkeit in Zusammenarbeit mit einer Bank aufgenommen.
Für eine Medizinische Massagepraxis.

Nun ist es so das ich bis heute keine Einnahmen habe.

Ich habe mich die Tage bei einem Schuldenberater beraten lassen.

Wenn ich in die Insolvenz gehe, wäre ich in 3 Jahren Schuldenfrei.
Falls ich arbeiten würde, hätte ich einen Selbstbehalt von 1178 €.
Meine Bank bräuchte ich erst kurz vor der Insolvenzzeit informieren.
Die Insolvenzzeitbearbeitung dauert 3-5 Monate.
Bis dahin mache ich weiter, so wie jetzt.

Die Einrichtung kann ich verkaufen und mich erst mal privat damit über Wasser halten.

Kosten 750 € + MWST. 300 Euro als Anzahlung.

Ich nehme an, das noch Gerichtskosten dazukommen.

Ich tendiere das Angebot anzunehmen. Vor allem wegen der 3 Jahre...... .

Hat jemand gleiche und/oder ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir ein paar Tipps geben?

Fehlt noch etwas in dem geschriebenen hier, was ich beachten sollte.

Bin für jeden Tipp dankbar. Im Augenblick schlafe ich kaum noch und versuche trotz allem klare Gedanken zu fassen und eine Lösung zu finden.

Vielleicht finde ich hier Infos und Ratschläge.
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

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Hi FoLo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von Witwe Bolte »

Die drei Jahre gelten seit 1.10.2020 per Gesetz für alle, s. InsO § 287 Abs. (2) hier zB:
https://dejure.org/gesetze/InsO/287.html

Ja, wenn Du trotz alledem zuviel Geld hast,
dann kannst so einen gewerblichen "Schuldnerberater" natürlich beauftragen,
kostenpflichtig, versteht sich.

Man kann das aber auch selbst machen = Regelinsolvenzantrag,
insbesondere wenn Du (vorerst?) weiterhin selbständig bleiben willst
und nur eine überschaubare Zahl an Gläubigern hast - nur die KfW ?

Mit dem Verkauf der auf Pump gekauften Einrichtung wär ich vorsichtig ...
gibt es da wirklich keinen Eigentumsvorbehalt oder so etwas ?

Infos und Ratschläge hast Du hier doch schon einige bekommen.
Weiß die KfW, dass Du aufhören willst ?
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caffery
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von caffery »

... um das mal in aller angemessenen Zärtlichkeit zu ergänzen:
FoLo hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:09 Falls ich arbeiten würde, hätte ich einen Selbstbehalt von 1178 €.
So ganz richtig ist das nicht - aber gehen wir mal davon aus, dass Du das Richtige meintest.
FoLo hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:09 Meine Bank bräuchte ich erst kurz vor der Insolvenzzeit informieren.
Wie soll ich das verstehen? Ist hier die gleiche Bank gemeint von deren monatlichen Zahlungen Du im Augenblick lebst - also das Geld von dem die Bank eigentlich denkt, Du würdest es als Starthilfe für Dein Unternehmen brauchen? Das würde ich für nicht ganz optimal halten...
FoLo hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:09 Die Insolvenzzeitbearbeitung dauert 3-5 Monate.
Bis dahin mache ich weiter, so wie jetzt.

Kosten 750 € + MWST. 300 Euro als Anzahlung.
Der Kurs für einen Regelinsolvenzantrag ist m.E. so was zwischen "normal" und "leicht hoch". Es kommt aber auch auf die Gläubigermenge und den sonstigen Aufwand an. Die Wartezeit dafür aber angesichts des Preises eher lang. Aber gut - die Zeiten sind auch besondere...
Aber Du kannst den Antrag theoretisch auch heute selbst stellen - kostenfrei.
FoLo hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:09 Ich nehme an, das noch Gerichtskosten dazukommen.
Die kann man stunden lassen.



... und ja ... Restschuldbefreiungen dauern in aller Regel 3 Jahre.
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FoLo
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

Danke für die Antwort!!!!
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FoLo
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

Hallo! Caffery....
.....wäre das hier das Richtige?

Natürliche Personen, Selbständige oder ehemals Selbständige, für die das Regelinsolvenzverfahren gilt mit Antrag auf Restschuldbefreiung (nicht Verbraucher gem. § 304 InsO). Fassung ab 01.07.2014.

Nach kurzem Überfliegen der Seiten.....muss man sich da schon etwas auskennen, sonst schreibt man noch was falsches rein...zum Nachteil.
Werde mich mit dem Gedanken befassen.

danke nochmal!!!
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ShadowSchuldner
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von ShadowSchuldner »

Hallo...vielleicht solltest Du auch den Versagungsgrund der R S B beachten...wenn du diesen Bankkredit der KfW mit in die In so rein nimmst...die könnten behaupten das du eventuell falsche Angaben bei Kreditvergabe gemacht hast..und dann ein paar Monate spaeter mit 0 Umsatz in die Insolvenz gehst....Das geht glaube ich drei Jahre Rückwirkend ab Insoeröffnung...Kann, muss aber nicht sein...
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caffery
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von caffery »

FoLo hat geschrieben: 16. Feb 2021, 12:03 Hallo! Caffery....
.....wäre das hier das Richtige?

(...)
Ich kann Dir leider nicht ganz folgen. Was ist genau Deine Frage?
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FoLo
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

caffery : Aber Du kannst den Antrag theoretisch auch heute selbst stellen - kostenfrei.

...meine Frage bezog sich auf das richtige Formular.....wenn man selber einen Insolvenzantrag stellt.

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab 1.6 MB
Natürliche Personen, Selbständige oder ehemals Selbständige, für die das Regelinsolvenzverfahren gilt mit Antrag auf Restschuldbefreiung (nicht Verbraucher gem. § 304 InsO). Fassung ab 01.07.2014.

Gefunden bei: https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/ ... /index.php

Obwohl, ich mir nicht zutrauen würde diesen Vertrag alleine auszufüllen.

Sorry, mein Durcheinander, habe aber den "Stress" schon seit Ende 2020 bis jetzt. Schlafe schlecht, bin tagsüber sehr unruhig, einfach total durch den Wind. Werde die Tage zum Arzt gehen um mir was zur Beruhigung geben zu lassen. Wird bestimmt mit der Zeit besser, wenn Klarheit da ist, also ich weiß wie, was weitergeht. Aber bis dahin muss ich mich über Wasser halten und bin für jeden Tipp dankbar.
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caffery
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von caffery »

Du musst das AB 01.01.21 gültigen nehmen.
Das ist "ein" richtiges Formular:

https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/ ... rson11.pdf

Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzformular gibt es für Regelinsolvenzen nicht "das" richtige Formular. Diese sind nicht formgebunden. Ich nehme aber auch immer das von Justiz-NRW:

Zusätzlich brauchst Du das Formular für die Verfahrenskostenstundung.

Ich sehe ein, dass das Dingen erschlagend ist. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass das Wichtigste ist nichts falsches oder unvollständiges zu schreiben. Wenn man etwas nicht richtig versteht ist das eigentlich nicht schlimm. Die Gerichte sind bei sowas in aller Regel recht milde. Das schlimmste was passieren kann ist im Prinzip, dass man den Antrag zurück bekommt mit einer Latte an Angaben die man noch ergänzen soll. Dann weiß man ja im Prinzip wie es geht;) Außerdem gibt es ja auch Ausfüllhinweise - auch auf der Seite der Justiz-NRW.

Ich sage immer: Einen Hartz IV Antrag richtig auszufüllen ist komplizierter - und zwar deutlich. Trotzdem würden die Wenigsten - aus offensichtlichen Gründen - in Erwägung ziehen oder auch nur auf die Idee kommen 1000 Euro an einen Anwalt zu zahlen der beim Ausfüllen hilft. Ich habe mich schon immer gefragt, warum die Leute fast immer das Gefühl haben, dass es beim Regelinsolvenzantrag ohne dem nicht ginge. Obwohl diese ja, im Gegensatz zu den Vorgenannten, sich allesamt irgendwann mal zugetraut haben müssen einen Geschäftsbetrieb zu führen.
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FoLo
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

Da hast Du Recht. Das macht mich sehr nachdenklich. Danke!
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