Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

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FluffyBunny
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

insolaner hat geschrieben: 16. Nov 2020, 21:25
caffery hat geschrieben: 16. Nov 2020, 15:10
Der Sinnzusammenhang erschließt sich mir auch nach multiplem Draufrumdenken nicht.
Du bist nicht allein *sing*... :D
Ich verstehe nicht ganz wieso? Ich hätte mit Inso jetzt weniger Geld, als mit den momentanen raten. So kann ich selbst bestimmen wenn es auch mal einen Bonus gibt (alle 3 Monate) von dem dann nötige dinge wie z.b. eine neue Brille für beide angeschafft werden. Ich rede ja nicht von Luxusartikeln und Verschwendung, sondern klar nötige Dinge, die mit Inso + Miete einfach unmöglich wären.
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insolaner
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von insolaner »

Du ist aber nicht sicher, dass es "am Ende" wirklich einen definitiven Schlussstrich gibt...
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FluffyBunny
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

insolaner hat geschrieben: 17. Nov 2020, 04:20 Du ist aber nicht sicher, dass es "am Ende" wirklich einen definitiven Schlussstrich gibt...
Vielleicht denke ich ja zu naiv, aber ist der Schlusstrich nicht wenn alles bezahlt ist?

Mit den neuen Inso Gesetz betreffs verkürzter dauer und weniger Zeit in Schufa wäre es ja vielleicht noch mal eine Durchrechnung wert, falls es nötig wird
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caffery
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von caffery »

FluffyBunny hat geschrieben: 17. Nov 2020, 06:42
Vielleicht denke ich ja zu naiv, aber ist der Schlusstrich nicht wenn alles bezahlt ist?
Da hast du allerdings recht. Also mit dem ersten Teil des Satzes. So wie Du es machst ist ein Schlussstrich eher dann, wenn die Gläubiger der Meinung sind, dass Du genug gezahlt hast. Das ist leider praktisch oft ein ziemlich großer Unterschied.

Du hast hier vor einem Jahr geschrieben, dass Du 35k Schulden hattest und aktuell zu etwa 300 Euro pfändbar warst. Mal angenommen die Pfändungsgrenze wird im Sommer nicht astronomisch nach oben angepasst (wird sie), dann würdest Du selbst bei einem Verfahren nach "alter" Laufzeit von 5 Jahren etwa 18.000 Euro loswerden... also nur etwa die Hälfte Deiner Gesamtverschuldung.

Bei 3 Jahren sinds entsprechend 10.800 Euro.

Während dieser Zeit zahlst Du nach aktuellen Zahlen etwa 300 Euro "Rate" im Monat. Was zahlst Du jetzt?

Da wie gesagt mit einer ordentlichen Anpassung der Pfändungsgrenze zum 01.07.21 zu rechnen ist, wirds in Wahrheit noch um einiges billiger.


Jetzt hab ichs doch getan - wollte ich eigentlich nicht - tut mir leid. :)
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ridelikethewind
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von ridelikethewind »

Gebe Caffery vollkommen recht.
Inso ist bestimmt nicht in allen Dingen angenehm.. Dann und wann hakt es mal irgendwo. Spreche da aus Erfahrung.
Aber der große Vorteil ist das alles dingfest ist und die Gläubiger nach der Nase des Gerichtes tanzen... Nicht der Gläubiger nach der gut dünken Laune der Gläubiger.

Wenn du dir das Rechenbeispiel vom Caffery mal ansiehst wirst du feststellen das es doch um einiges leckerer aussieht, oder?

INSO bedeutet RUHE
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FluffyBunny
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

caffery hat geschrieben: 17. Nov 2020, 07:55 Da hast du allerdings recht. Also mit dem ersten Teil des Satzes. So wie Du es machst ist ein Schlussstrich eher dann, wenn die Gläubiger der Meinung sind, dass Du genug gezahlt hast. Das ist leider praktisch oft ein ziemlich großer Unterschied.

Du hast hier vor einem Jahr geschrieben, dass Du 35k Schulden hattest und aktuell zu etwa 300 Euro pfändbar warst. Mal angenommen die Pfändungsgrenze wird im Sommer nicht astronomisch nach oben angepasst (wird sie), dann würdest Du selbst bei einem Verfahren nach "alter" Laufzeit von 5 Jahren etwa 18.000 Euro loswerden... also nur etwa die Hälfte Deiner Gesamtverschuldung.

Bei 3 Jahren sinds entsprechend 10.800 Euro.

Während dieser Zeit zahlst Du nach aktuellen Zahlen etwa 300 Euro "Rate" im Monat. Was zahlst Du jetzt?

Da wie gesagt mit einer ordentlichen Anpassung der Pfändungsgrenze zum 01.07.21 zu rechnen ist, wirds in Wahrheit noch um einiges billiger.

Jetzt hab ichs doch getan - wollte ich eigentlich nicht - tut mir leid. :)
Erstmal kein Grund sich zu entschuldigen, du gibst mir viel zu denken.

Das pfändbare Einkommen liegt momentan um 400€, da ich in Zwischenzeit eine Gehaltserhöhung hatte. Zahlen tue ich momentan 350€. Wie erwähnt habe ich so den Freiraum für die Quartalsboni und den Jahresendbonus. So kann ich diese etwas besser verteilen als wenn davon direkt gepfändet wird. Oft nehme ich diese auch zur zusätzlichen Tilgung, daher konnte ich in einem Jahr ca. 6k Schulden abbauen.

Ich muss es mir aber wirklich noch einmal durch den Kopf gehen lassen, besonders wegen der verkürzten Dauer von 3 Jahren.
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caffery
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von caffery »

FluffyBunny hat geschrieben: 17. Nov 2020, 11:51 Erstmal kein Grund sich zu entschuldigen, du gibst mir viel zu denken.
Das ist es ja. Du hast mir ja mehrfach geschrieben, derzeit glücklich mit der Situation zu sein. Daher stellt sich natürlich die Frage, wie viel Sinn es macht Dich jetzt hier zu verunsichern.

Ich würde das ohne mit der Wimper zu zucken tun, wenn Du vor mir sitzen würdest und ich dann das Zeug was ich Dir erzähle auch umsetzen könnte. Hier kann ich das aber nicht.
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gurami
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von gurami »

Ich habe Jahrelang genauso gedacht und ein Loch nach dem anderen gestopft und ich müsste beweglich bleiben hatte ich in meinem Kopf. Aber was wenn man damit nicht vorwärts kommt sondern nur seine Beweglichkeit für den Moment einkauft. Und was wenn während der Tilgung etwas schwerwiegendes passiert? Dann geht es wie bei Monopoli und man steht da wo man angefangen hat und hat trotzdem leere Taschen. Die Inso hat mich Nerven gekostet mir aber auch Sicherheit gegeben. Wenn während der Inso etwas passiert und Du kannst nix mehr zahlen, läuft die trotzdem weiter und Du fängst nicht bei Null an, vor allem weil die in Zukunft 3 Jahre dauert. Letztendlich bin ich froh das gemacht zu haben und ärgere mich nur das ich es nicht viel früher getan habe.
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FluffyBunny
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

Falls es wen interessiert, hier ein kleines Update betreffs Steuern.

Ich habe das Finanzamt im Januar noch einmal angerufen, da ich bisher die gemeldete Sonderpost noch nicht erhalten hatte. Dann bewegte sich wohl etwas und ich weiss nun, dass die 2 einbehaltenen Auszahlungen alle Pfändungen abdecken (habe sogar noch 2,63€ ausgezahlt gekriegt) und es daher keinen Ärger mit den bereits ausgezahlten Erstattungen geben wird. Puh.

Auch ist die Steuerschuld 55€ leichter \o/
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