Hallo zusammen!
Das man, um eine Doppelpfändung zu vermeiden, eine Quellenfreigabe bei Gericht beantragen kann ist klar, wie sieht es aber mit den zeitlichen Abläufen aus?
Die Person um die es geht, hat einen Nettoverdienst von 1400,00 €, hier ergibt sich dann der maximale Pfändungsbetrag von 154,99 €, eine Quellenfreigabe ist somit gerechtfertigt. Es ist aber so, dass die Schuldensumme ca. 400,00 € beträgt und die Pfändung in ca. drei Monaten beendet wäre, allerdings ist die Person im Moment in Kurzarbeit, wodurch der pfändbare Betrag niedriger- bis gar nicht vorhanden ist.
Die eigentliche Frage, muss der Schuldner, nachdem die Schuldensumme getilgt ist, die Quellenfreigebe wieder rückgängig machen lassen?
Gruß arreis
Quellenfreigabe
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Re: Quellenfreigabe
meiner bescheidenen Meinung nach endet das doch automatisch mit Erledigung der Pfändung?!
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Re: Quellenfreigabe
Wenn ich dass richtig verstehe, meldet das Gericht der Bank, dass die Quellenfreigabe erloschen ist, vorausgesetzt, der Gläubiger meldet der Bank, dass die Schuldensumme getilgt ist.
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Re: Quellenfreigabe
Ich bin ein wenig ( manche denken wohl auch eher sehr ) verwirrt.
Die betroffene Person hat sich wohl bei Gericht erkundigt und es wurde ihr mitgeteilt, dass eine Quellenfreigabe wohl nur in der Inso möglich wäre.
Stimmt das?
Die betroffene Person hat sich wohl bei Gericht erkundigt und es wurde ihr mitgeteilt, dass eine Quellenfreigabe wohl nur in der Inso möglich wäre.
Stimmt das?
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