Jetzt Verstehe ich.
Ich zahle Ihm den Unterhalt in Bar und Er Unterschreibt mir die Quittung.
Eventuell ist das so das ich ja Ihm den Unterhalt Bar Zahle mit Quittung ohne eine Überweisung zu machen kann es ja dem Hartz 4 Amt garnicht auffallen.
Das heißt : Er bekommt von mir Unterhalt plus seinen Hartz 4 Satz richtig?
Unterhalt Volljährig
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Re: Unterhalt Volljährig
Kann sein.
Aber woher soll ich das wissen wenn Du es nichtmal weißt? Ich lese hier im Kaffeesatz. 95 % meines letzten Postings habe ich z.b. geschrieben ohne zu wissen, dass die Kindesmutter zu 100% Hartz bezieht - hätte ich es gewusst, hätte ich einiges anders geschrieben. Aber wie gesagt: Zu versuchen im Forum was sinnvolles zu solch komplexen Dingen zu schreiben bedeutet immer tief im Kaffeesatz zu wühlen. Sonst müsste ich zu fast jeder Frage vorher 12-79 Rückfragen aus den Nasen ziehen und das würde endgültig jede zeitliche Kapazität sprengen;)
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Re: Unterhalt Volljährig
Wie auch immer:
Unterhalt wird aufs Hartz angerechnet. Wenn Du Unterhalt zahlst und in deren Hartz Bescheid steht davon nichts, dann liegt die Vermutung nahe, dass das Jobcenter davon einfach nichts weiß.
Wenn Du den Unterhalt bar gegen Quittung zahlst, gibt es natürlich keine Chance fürs Jobcenter an die Information zu kommen - außer eben durch die Leistungsbezieher selbst.
Wenn das so zuträfe und das Jobcenter würde die Information erhalten, dass der Unterhalt kassiert und pflichtwidrig verschwiegen würde, gäbe es eine Rückforderung und wahrscheinlich eine Anzeige.
Du hättest aber nichts davon.
Unterhalt wird aufs Hartz angerechnet. Wenn Du Unterhalt zahlst und in deren Hartz Bescheid steht davon nichts, dann liegt die Vermutung nahe, dass das Jobcenter davon einfach nichts weiß.
Wenn Du den Unterhalt bar gegen Quittung zahlst, gibt es natürlich keine Chance fürs Jobcenter an die Information zu kommen - außer eben durch die Leistungsbezieher selbst.
Wenn das so zuträfe und das Jobcenter würde die Information erhalten, dass der Unterhalt kassiert und pflichtwidrig verschwiegen würde, gäbe es eine Rückforderung und wahrscheinlich eine Anzeige.
Du hättest aber nichts davon.
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Re: Unterhalt Volljährig
oh jehhhhh
ein fast sehr unangenehmes Thema der Praxis ist das...Rückforderungen vom Sozialleistungsträger, die die Kinder der Bedarfsgemeinschaft treffen und die Eltern ihnen so etwas eingebrockt haben - so wirkt der Fall hier - irgendwann kommt doch jemand auf die Idee, rückst#ändigen Unterhalt für das Kind haben zu wollen...
Ich schick die Eltern oft mit dem Rat los, sich eine Insolvenz zu überlegen und wegen der "Freistellung" der Kinder ohne Insolvenz auf 1629a und
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... rden-47744
zu vertrauen
diese Unsauberkeiten bezahlen alle, die Steuern zahlen und nicht das unbekannte Unternehmen oder Inkassoinstitut
und wenn das "Kindchen" volljährig ist, ist er mit dem zurückzahlen wohl drann für die Leistungen, die er ab Volljährigkeit bezogen hat
ein fast sehr unangenehmes Thema der Praxis ist das...Rückforderungen vom Sozialleistungsträger, die die Kinder der Bedarfsgemeinschaft treffen und die Eltern ihnen so etwas eingebrockt haben - so wirkt der Fall hier - irgendwann kommt doch jemand auf die Idee, rückst#ändigen Unterhalt für das Kind haben zu wollen...

Ich schick die Eltern oft mit dem Rat los, sich eine Insolvenz zu überlegen und wegen der "Freistellung" der Kinder ohne Insolvenz auf 1629a und
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... rden-47744
zu vertrauen
diese Unsauberkeiten bezahlen alle, die Steuern zahlen und nicht das unbekannte Unternehmen oder Inkassoinstitut
und wenn das "Kindchen" volljährig ist, ist er mit dem zurückzahlen wohl drann für die Leistungen, die er ab Volljährigkeit bezogen hat
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