Unterhalt Volljährig

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luxus1805
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Unterhalt Volljährig

Beitrag von luxus1805 »

Hallo,

würdet Ihr dem Sohn den Unterhalt nicht mehr Zahlen weil Er keine Ausbildung macht und sich um nichts kümmert.

Sich um einen Ausbildungsplatz kümmert Er sich nicht drum und was mit Schule oder Weiterbildung auch nicht.

Er hat auch keine Schulbescheinigung oder der gleichen.

Kann ich den Unterhalt einstellen oder muss das mein Insolvenzverwalter beim Amtsgericht beantragen.

Mein Sohn ist 19 Jahre alt.
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Re: Unterhalt Volljährig

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unterhalt Volljährig" geschaut?
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luxus1805
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von luxus1805 »

Es gibt einen alten Unterhaltstitel bis 18 Jahre.
Er hat sich bis heute um einen neuen Titel ab Volljährigkeit nicht drum gekümmert.
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gurami
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von gurami »

Der AG berechnet doch das Pfändbare und der AN ist eigentlich verpflichtet dem AG die Unterhaltspflicht nachzuweisen. Ändert sich die Unterhaltpflicht muss das eigentlich auch umgehend dem IV gemeldet werden. Ist der Sohn nachweislich als Ausbildungssuchend gemeldet bekommt er weiterhin Kindergeld und ist somit auch weiterhin Unterhaltsberechtigt. Das hat erstmal mit dem Titel nichts zutun. Ich würde mal nachforschen ob noch Kindergeld gezahlt wird.
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luxus1805
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von luxus1805 »

Habe momentan keinen Arbeitgeber,befinde mich in der Fortbildung und Zahlungen laufen übers Arbeitsamt.

Ja er bekommt noch Kindergeld und wohnt bei seiner Mutter.

Prüft eigentlich der Insolvenzverwalter sowas nicht nach?
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gurami
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von gurami »

Wenn das so ist wird er wohl auch berechtigt sein. Denn sonst würde kein Kindergeld gezahlt werden. Die Kindergeldkasse und das Jobcenter sind ja ein Verein und ich glaube nicht das die einfach so das Kindergeld weiter zahlen. Ich musste denen immer alles nachweisen.

Ob er sich kümmert oder nicht spielt in dem Sinne dann erstmal keine Rolle.
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luxus1805
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von luxus1805 »

So wie ich das weiß,bekommt Er neben der Mutter den Regulären Hartz4 Satz.
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gurami
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von gurami »

Bedarfsgemeinschaft! Da zählen immer alle mit die in einem Haushalt wohnen. Hiervon werden allerdings die Unterhaltszahlungen gegen gerechnet und die prüfen das auch.
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luxus1805
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von luxus1805 »

Ich nehme an, dass das Jobcenter eine Prüfung veranlasst hat.
Mir liegt ein Hartz4 Bescheid vor, indem kein Unterhalt berechnet wird. Lediglich als Einkünfte eben das Kindergeld.
Er hat keinen Schulabschluss, 2 weitere Versuche vom Jobcenter bzw. Arbeitsamt seinen Schulabschluss nachzuholen, hat er nicht für ernst genommen. Dort ist er bei jeder Maßnahme geflogen.
Demzufolge, hat er auch ersteinmal keine Chance auf eine Ausbildung.
Meine Vermutung: Das Jobcenter hat ihm mitgeteilt, dass er nicht Unterhaltsberechtigt ist und zählt ihm demnach seinen anteiligen Anspruch auf Hartz4.
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caffery
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von caffery »

luxus1805 hat geschrieben: 2. Feb 2021, 15:29 Kann ich den Unterhalt einstellen oder muss das mein Insolvenzverwalter beim Amtsgericht beantragen.
Der Insolvenzverwalter hat mit der Frage üüüüüüberhaupt nichts zu tun.

Wenn Du keinen Unterhalt zahlst, kannst Du den Sohn natürlich auch nicht mehr pfändungsschützend ins Feld führen. Deinem IV wird das also eher entgegenkommen.

Volljährige Kinder sind grundsätzlich selbst für das "Eintreiben" ihres Unterhalts zuständig. Wenn er sich sowieso um nichts kümmert und es keinen Titel gibt, kannst Du Dich also zunächst mal fragen welche direkten Konsequenzen es für Dich hätte wenn Du nicht mehr zahlen würdest.

Konsequenzen hätte es wahrscheinlich direkte nur für die Mutter. Denn diese hat den ja jetzt da sitzen und ist nach der SGB II Logik verpflichtet ihn durchzufüttern bis er 25 ist. Erst dann hätte er Anspruch auf eine eigene Hartz-Wohnung. Bis dahin müssen die leiblichen Eltern - oder bei Geschiedenen eben eine(r) von ihnen ihn bei sich wohnen lassen und entsprechend durchfüttern. Im Moment hat die Kindesmutter so gesehen also die "A-Karte". Entsprechend wäre eine Einstellung der Zahlungen aus meiner Sicht ihr gegenüber eher nicht sonderlich fair - ums vorsichtig zu formulieren.

Den grundsätzlichen Anspruch auf Unterhalt (so er ihn den durchsetzen würde) kann man hier schwer bewerten. So weit ich weiß, gibt es nach dem Schulabbruch oder Abbruch der Ausbildung in der Regel mindestens eine 6 monatige "Findungsphase" in der auch erstmal der Anspruch auf Kindergeld und auf jeden Fall auch der auf Unterhalt ungebrochen bleibt. Erst danach wird der Kindergeldanspruch erlöschen.
Auf jeden Fall wäre er, so lange er keine Erstausbildung o.ä. macht keine "privilligierte" Unterhaltsverpflichtung. Dein Selbstbehalt wäre demnach bei monatlich 1400 Euro. Sollten Deine Einkünfte darunter liegen, wäre auch im Falle einer grundsätzlichen Unterhaltspflicht kein Unterhalt leistbar.

Aber wie gesagt: Unterm Strich bleibt aber die SGB II Logik die besagt, dass das Kind bis zum 25 Lebensjahr von den Eltern aufgenommen werden muss wenn es Mittellos ist - ob dann eine Unterhaltspflicht im eigentliche Sinne besteht ist dann Nebensache. Dann hat man das "Kind" eben da sitzen und muss es bewohnen und befüttern - was zwangsläufig Geld kostet. Im schlimmsten Fall musst Du den Sohn irgendwann durchfüttern, kannst das Geld dafür aber nicht als Unterhaltsverpflichtung geltend machen weil Du den IV jetzt davon überzeugt hast, dass der Sohn keinen Anspruch hat (das wird der sich merken;)).

Lange Rede kurzer Sinn: Bevor der Sohn 25 wird ist das ein Problem. Den Ärger kann ich zwar verstehen - ich persönlich würde aber - wenn auch im Einzelfall vielleicht zähneknirschend - raten, weiter zu zahlen. Wenn Du pfändbares Einkommen hast und der IV nicht nachbohrt was der Bursche denn so treibt, profitierst Du ja auch von der erhöhten Pfändungsgrenze.
luxus1805 hat geschrieben: 2. Feb 2021, 17:47
Meine Vermutung: Das Jobcenter hat ihm mitgeteilt, dass er nicht Unterhaltsberechtigt ist und zählt ihm demnach seinen anteiligen Anspruch auf Hartz4.
Meine Vermutung: Deine Ex/Dein Sohn haben Deine Unterhaltszahlungen nicht dem Jobcenter mitgeteilt. Wenn dem so wäre, stünden sie nämlich in dem Bescheid.
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luxus1805
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Re: Unterhalt Volljährig

Beitrag von luxus1805 »

Meine Vermutung: Deine Ex/Dein Sohn haben Deine Unterhaltszahlungen nicht dem Jobcenter mitgeteilt. Wenn dem so wäre, stünden sie nämlich in dem Bescheid.

Aber das würden doch das Hartz 4 Amt mitbekommen oder nicht.

Und was ist dann
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