Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Ich schon wieder wir werden im Internet nicht schlau.
Mein Mann ist jede woche auf Montage und übernachtet in hotels.. Er muss diese Rechnungen immer vorstrecken und bekommt sie dann überwiesen 1 Woche später. Nun hat er ja ganz frisch das p Konto und eine freigrenze. Die Firma will die hotelrechnungen nicht vorab übernehmen oder das Geld auf mein Konto überweisen... Wir wollen aber nicht dass das Geld auf das Konto kommt denn es ist ja in dem sinne kein Guthaben... Sondern nur ein durchlaufender Posten... Wenn dieser dann gepfändet wird.. Zahlt mein mann ja privat die Übernachtung. Versteht ihr was ich meine?
Vielleicht habt ihr ja einen tipp.
Noname2010 hat geschrieben: ↑1. Feb 2021, 20:07
Aber in der Privatinsolvenz hat man ja auch diese freigrenze und es wird ja darauf hinaus laufen und er muss das rechtzeitig mit dem AG klären
Du machst dir da Gedanken über ungelegte Eier
Sobald das Verfahren eröffnet wird, wird alles, was über den Grundfreibetrag hinausgeht, erstmal nur eingefroren. Das Geld ist nicht sofort weg. Dann stellt er einen Antrag an das Gericht und lässt seinen Freibetrag erhöhen. Vorher geht das nicht, wozu auch? Ggf. muss er dann nur einen Nachweis von seinem Arbeitgeber vorlegen, dass das Geld zweckgebunden ist und kein zusätzliches Einkommen darstellt.
Also tief durchatmen und keine Panik schieben. Dafür gibt es keinen Grund
Wenn das Verfahren eröffnet ist, wird der AG nur das Pfändbare Einkommen an den IV weitergeben. Die Hotelkosten sind Auslagen Rückvergütung und darf dabei nicht berechnet werden. Fur das Konto macht das nichts, da dann eine Quellenfreigabe vom IV an die Bank übermittelt wird. Sprich alles was vom AG kommt ist frei und die Bank hält nichts zurück.
Sollte der AG das trotzdem machen, sofort zu ihm gehen und das klarstellen. Er muss dann den Betrag an deinen Mann auszahlen und sich diesen beim IV wieder zurückholen.
Anders sieht es vor der Eröffnung aus, dann muss dein Mann eine Erhöhung des Freibetrages beantragen. Das einzige Problem dürften dann, die wahrscheinlich die ungleichmässigen Beträge sein.
Vielleicht kann der Chef ja eine Betriebskreditkarte an deinen Mann aushändigen, oder es in Bar auszahlen.