Hallo zusammen!
Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, übernimmt ja der IV den Geschäftsbetrieb, entweder um Möglichkeiten zu finden den Betrieb noch retten zu können oder eben diesen zu schließen.
Wer ich denn verantwortlich dafür, dass z.B. die elektronische Steuerkarte für die Arbeitnehmer an das FA gesendet werden?
Gruß arreis
Wer ist verantwortlich?
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Wer ist verantwortlich?
mMn ist der IV für alles zuständig, quasi als Gf-Ersatz?! Oder bleibt der 'alte' Gf in Amt und Würden?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Wer ist verantwortlich?
Sorry für die ergänzende Rückfrage aber ich kanns mir einfach nicht verkneifen:
Ist der IV eigentlich auch dafür zuständig, auf dem Mitarbeiter-WC des Betriebes die Klorollen zu wechseln?
Ist der IV eigentlich auch dafür zuständig, auf dem Mitarbeiter-WC des Betriebes die Klorollen zu wechseln?
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Re: Wer ist verantwortlich?
Klar!
Er muss ja den Verbrauch überwachen...
Jede unnötige Ausgabe schmälert ja seine Vergütung
Ich denke dafür haftet weiterhin der Geschäftsführer.
Meines Wissens haftet er auch persönlich für Lohnsteuer die er ans Finanzamt abführen muss.
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- Guru
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Wer ist verantwortlich?
Wer einen Insolvenzverwalter bekommt, der den Betrieb retten und nicht zerschlagen will,
der hat schon mal Glück.
Wer dann auch noch einen IV bekommt, der das tatsächlich auch kann,
der hat wohl großes Glück.
Siehe dazu zB:
https://www.brandeins.de/magazine/brand ... erbe-hilfe
Wenn man also einen IV bekommt, der den Betrieb selbst fortführt (und nicht freigibt),
dann wird dieser IV vermutlich so etwas wie einen Vertrag mit dem Betriebsinhaber / GF machen,
etwa mit diesem Inhalt:
1. Alles, was Ausgaben mit sich bringt = nicht ohne meine Zustimmung !
2. Alles, was Arbeit macht = verbleibt beim Inhaber / GF.
Ansonsten wäre der IV doch gepudert !
Aber: Ich bin kein Jurist.
Ist das wieder nur so ein "Stammtisch-Diskussions-Thema" von Dir, arreis ?
Ober gibt es eine konkrete Situation ?
der hat schon mal Glück.
Wer dann auch noch einen IV bekommt, der das tatsächlich auch kann,
der hat wohl großes Glück.
Siehe dazu zB:
https://www.brandeins.de/magazine/brand ... erbe-hilfe
Wenn man also einen IV bekommt, der den Betrieb selbst fortführt (und nicht freigibt),
dann wird dieser IV vermutlich so etwas wie einen Vertrag mit dem Betriebsinhaber / GF machen,
etwa mit diesem Inhalt:
1. Alles, was Ausgaben mit sich bringt = nicht ohne meine Zustimmung !
2. Alles, was Arbeit macht = verbleibt beim Inhaber / GF.
Ansonsten wäre der IV doch gepudert !
Aber: Ich bin kein Jurist.
Ist das wieder nur so ein "Stammtisch-Diskussions-Thema" von Dir, arreis ?
Ober gibt es eine konkrete Situation ?
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Re: Wer ist verantwortlich?
Meine Frau wartet auf einige Papiere von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der sagt zwar immer wieder zu, diese zuzustellen, aber irgendwie passiert nichts. Um bei dem Beispiel, Ausdruck der elektronischen Steuerkarte, zu bleiben, greife ich darauf zurück, dass bei der Inso meines ehemaligen Arbeitgebers, diese direkt ausgehändigt worden ist.
Ich wollte in Erfahrung bringen,ob der IV überhaupt etwas damit zutun hat, bevor man diesem überhaupt kontaktiert.
Ich wollte in Erfahrung bringen,ob der IV überhaupt etwas damit zutun hat, bevor man diesem überhaupt kontaktiert.
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Re: Wer ist verantwortlich?
Im wesentlichen kommt es darauf an ob es eine echte Insolvenz ist, oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Bei einer echten Insolvenz übernimmt der IV alle Rechte und Pflichten des GF, und der GF steht nur noch für Auskünfte bereit (wenn er denn erreichbar ist). Wenn in Eigenverwaltung, dann bleibt die GF in Rang und Würden, muss sich aber mit dem Sachwalter (vulgo IV) abstimmen. Bei größeren Unternehmen ist die Eigenverwaltung in der Zwischenzeit recht üblich.
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