Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

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Noname2010
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Noname2010 »

Versteh die Frage leider nicht 🤔 was meinst du damit.

"Wem schadet er mit der Insolvenzforderung "Unterhalt" - dem Jugendamt und damit der Steuern zahlenden Bevölkerung oder dem Kind und dessen Umfeld?"
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caffery
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von caffery »

Wem schuldet er den Unterhalt? Dem Kind bzw. dessen Vertreter oder einer Behörde in Form von Unterhaltsvorschuss?
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Noname2010
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Noname2010 »

Der unterhaltsvorschusskasse
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Blecheimer
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Blecheimer »

Es ist immer einfach, die "bösen" Männer, die aus den unterschiedlichsten Gründen keinen oder wenig Unterhalt zahlen können, über einen Kamm zu scheren.

Es sind nicht immer die Männer, die fremdgehen und die Familie im Stich lasse. Ich denke, es hält sich die Waage. Frauen gehen genauso fremd, schmeißen den Mann raus, kassieren ab und haben warum verdammt nochmal auch immer, zu bestimmen, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Da muss die Mutter schon richtig scheiße gebaut haben (Drogen, Alkohol und häufig noch nichtmal dann), damit die Kinder beim Vater wohnen dürfen und die Kinder dann jedes zweite Wochenende bei der Mutter sind.

Mit welchem Recht, trifft die Frau diese Entscheidung?

Viele Väter würden liebend gerne die Rollen vertauscht wissen. Also Kinder wohnen beim Vater und die Mutter hat dann alle zwei Wochen die Kinder.

MrsRob, ich lese Deine Beiträge, die eigentlich immer sehr konstruktiv, fachlich wertvoll und meistens angenehm direkt und bissig sind, sehr gerne. Die Nummer war aber aus Sicht vieler Väter, sagen wir mal, suboptimal.
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Noname2010
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Noname2010 »

Bin ich ganz deiner Meinung.. Mein Mann kennt sein Kind nicht.. Die Mutter verweigert den Kontakt.. Mein Mann wurde früher bei der Geburt unter Druck gesetzt er soll unterschreiben und gut... Naja am Ende weiss er net mal ob er der vater ist aber er zahlt.
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Blecheimer
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Blecheimer »

Siehst Du, genau das meine ich. Es gibt da kein Schwarz oder Weiß. Jeder Fall ist anders.

Es gibt genauso viel Frauen, wie es Männer gibt, die sich blöd verhalten.

Aber das schlimmste ist, dass es immer zu Lasten der Kinder geht.
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Noname2010
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Noname2010 »

Richtig daß sieht dann immer keiner das im Grunde die Kinder die leid tragenden sind :(
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Witwe Bolte
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Witwe Bolte »

Blecheimer hat geschrieben: 31. Jan 2021, 19:34 ...
MrsRob, ich lese Deine Beiträge, die eigentlich immer sehr konstruktiv, fachlich wertvoll und meistens angenehm direkt und bissig sind, sehr gerne.
Danke für das Kompliment, Blecheimer.
Blecheimer hat geschrieben: 31. Jan 2021, 19:34 Die Nummer war aber aus Sicht vieler Väter, sagen wir mal, suboptimal.
Ich verstehe Deine Haltung - da guckt jede und jeder wohl durch seine / ihre eigene Brille ...
Und meine Brille ist eben eine weibliche.

( ... so wie caffery u.a. hier schon mal durch ihre Berater-Profi-Brille gucken und ich hier sonst meist durch die Schuldner-Brille ...)
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Shopgirl
Allwissender
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von Shopgirl »

Noname2010 hat geschrieben: 31. Jan 2021, 21:08 Bin ich ganz deiner Meinung.. Mein Mann kennt sein Kind nicht.. Die Mutter verweigert den Kontakt.. Mein Mann wurde früher bei der Geburt unter Druck gesetzt er soll unterschreiben und gut... Naja am Ende weiss er net mal ob er der vater ist aber er zahlt.
Das könnte dein Mann aber ändern, wenn er wollte ... Ein Umgangsrecht steht ihm zu. Er müsste es halt einfordern.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden

Beitrag von imker »

Ich habe zu diesem wirtschaftlich und emotional brisanten Thema eine bemerkenswerte und mE auch kompliziete Entscheidung gefunden. Nämlich vom OLG Hamm zur:

Feststellung der Ausnahme einer Unterhaltsforderung von der Restschuldbefreiung

1. Zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrags eines Unterhaltsgläubigers
sowie eines Unterhaltsschuldners, ob die geltend gemachte Unterhaltsforderung
von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist.
2. Ist der Unterhalt für die Vergangenheit tituliert, begründet dies eine Vermutung
dafür, dass der Unterhaltsschuldner zu diesem Zeitpunkt den Bedarf
und die Bedürftigkeit der Unterhaltsgläubigerin und seine eigene vom Gericht
bejahte Leistungsfähigkeit kannte. Dies gilt insbesondere dann, wenn
der Anspruch aufgrund tatsächlicher Leistungsfähigkeit und nicht lediglich
aufgrund fiktiven Einkommens festgestellt worden ist.
3. Dem steht nicht entgegen, dass der Unterhaltsschuldner den Einwand der
Versagung des Unterhalts geltend gemacht hat, soweit er durch das Gericht
nach durchgeführter Beweisaufnahme darauf hingewiesen wurde, dass
dieser Einwand nicht durchgreift.
Entscheidung zum suchen des gesamten Textes: OLG Hamm, Beschl. v. 20.2.2020 – II-4 UF 153/19

Danach ist unklar, ob die Feststellung, der nicht gezahlte gesetzliche Unterhalt sei pflichtwidrig nicht gezahlt worden, ohne einem Verjährungseinwand ausgesetzt zu sein, geltend gemacht werden kann.

Bisher ist meine Idee auf der Schuldnerseite: unbeding Insolvenzantrag, dann Insolvenzplan mit Gruppen oder Einzelvergleich mit der Gläubigerin (?), und stets das zahlen, was nach einem Verfahren ausgeurteilt wurde und das dann auch regelmäßig anpassen, wenn die Verhältnisse sich ändern.

Die vom Gericht (OLG Hamm) aufgezeigte Lücke, bei fiktiv berechnetem Unterhalt wegen fehlender Einnahmen oder Mitwirkung sei das alles anders, ist mE praktisch eine schwere Kost.

Das Gesetz sieht es halt so, dass Unterhaltsschuldner einen Selbstbehalt von knapp 1.200 EUR netto pro Monat ihr eigen nennen können und der Staat auch keine Lust hat, die (ja was eigentlich) auf Kosten der Steuerzahler zu bezahlen.
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