Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

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luxus1805
Wissender
Reaktionen: 3
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Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von luxus1805 »

Ja knappe 20000.

Könnte man denn auch selber was Einzahlen kurz bevor die drei Jahre rum sind ?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 406
Beiträge: 2511
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von caffery »

Jap, die genannten Zahlen in der genannten Konstellation lassen meine Glaskugel betreffend eines voraussichtlichen Erreichens der 35% innerhalb der erforderlichen Zeit auch erstmal in einem leicht grünen Licht erstrahlen.

Ja, man kann auch freiwillig Beträge einzahlen.
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von imker »

dann schmeiss doch mal die Tabellenfunktion des Rechners an...
das was man einem halbswegs vernünftigen Angebot beisteuern muss ist ein Vergleich zwischen "so geht es weiter" - also mit den 300 bis 380 EUR mtl (und vorsichtigen Anpassungen an die sich verändernden Freigrenzen) und dem "das kann Dir lieber Gläubiger jett angeboten werden.

Wenn Du da Erfahrungen sammeln willst, dann such Dir mal drei hohe Forderungsanmeldungen aus der Tabelle raus, im nächsten Schritt deren Prozentsätze von der Gesamtanmeldung ermitteln und dann mal ausrechnen, wieviel die bis zum Ende von den 300 EUR/mtl bekommen - kann der Betrag zeitnah als Einmalzahlung fließen???

Wenn das so ist oder sein sollte, sind die restlichen früher vollständig bedient oder können mit der gleichen Rechnung bezahlt werden.

Nur: wenn der Schuldner nachweislich den Gläubiger anschreibt und zahlt ...da war was mit der Versagung der RSB, wenn man die Gläubiger befriedigt, aber mal selbst prüfen... das ist nichts fürs Selbst-Versuchen, da fragt man den Onkel oder die Tante oder ....

oder wie caffery: an den TH zahlen und die 5% für die Vergütung berücksichtigen
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