Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

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luxus1805
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Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von luxus1805 »

Hallo,
habe mal eine Frage.

Ist dies noch möglich in der Wohlverhaltensphase:

Schließt der Schuldner mit allen Insolvenzgläubigern, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich und sind die Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen, ist auf seinen Antrag die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden.
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung" geschaut?
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caffery
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von caffery »

Jawoll

-> § 213 InsO i.V.m. § 300 Abs. 2 InsO

Dass die Nummer auf diese Weise auch in der WVP zur Restschuldbefreiung führt, hat der BGH hier verfestigt:
BGH Beschluss v. 29.09.2011 - IX ZB 219/10

Ich kann Dir aber aus erster Hand und eigener Erfahrung berichten, dass der Aufwand für so eine Veranstaltung in der Regel epochal ist und zudem fast grundsätzlich - je nach Gläubigerportfolio - nur moderate Erfolgsaussichten hat.
Um bei einer karitativen Schuldnerberatung jemanden zu finden der die Zeit, Lust und die Kenntnisse hat sowas zu machen und Dich zudem für den Aufriss ausreichend lieb hat, musst Du schon einige Vater-Unser gebetet haben. Ich selber habe sowas vor etwa drei-vier Jahren zum ersten Mal gemacht und vorher zum Erfahrungstanken mehrere Wochen versucht einen Kollegen in meinem Umkreis zu finden der das schonmal gemacht hat - ohne Erfolg.

Jemanden dafür zu bezahlen dürfte teuer werden - und auch hier natürlich ohne Erfolgsgarantie.

Ich würde mal behaupten, dass die Nummer im VerbraucherInsO-Bereich in Zukunft noch weniger praktische Bedeutung haben wird als sie es eh schon hatte. Angesichts der Kürze von drei Jahren, dem Umfang des dafür nötigen Aufrisses und den damit verbundenen finanziellen Aufwendungen dürfte es in den aller aller aller meisten Fällen weiser sein die drei Jahre einfach brav auszusitzen.
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luxus1805
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von luxus1805 »

Dankeschön caffery für deine Antwort

ich befinde mich im alten Insolvenzverfahren und seit ein paar Monaten in der Wohlverhaltensphase.

Also insgesamt wären das bei mir 5 Jahre,weil ich die Verfahrenskosten zahlen kann.
Ich habe nur fünf Gläubiger die Ihre Forderungen angemeldet haben und die Schuldsumme liegt bei 19500 Euro.

Deswegen habe ich drüber nachgedacht das ganze mit einem Vergleich zu lösen.
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caffery
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von caffery »

Tjo, der Gedanke ist nachvollziehbar.

Du wirst nur wie gesagt Schwierigkeiten haben jemanden zu finden der das kostenneutral für Dich macht bzw. versucht. Wenn Du jemanden dafür bezahlst, könnte es teuer werden und am Ende auch nicht (wirtschaftlich sinnvoll) klappen.

Man kann das aber theoretisch natürlich als Insolvenzschuldner auch selber machen. Empfehlenswert ist das für einen Laien aber aus meiner Sicht auf keinen Fall - es gibt einfach etliche Fettnäpfchen in die man trampeln kann die am Ende sehr teuer werden könnten.
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luxus1805
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von luxus1805 »

Die zweite Möglichkeit wäre ja neben das was jeden Monat gepfändet wird , freiwillig was dazu steuern so das man die 35 Prozent Quote erreicht.

So das man es innerhalb der 3 Jahren da raus ist.
Aber so wie ich mir das mal angeschaut habe sind es ja mehr wie 35 Prozent der Schuldsumme.
Es kommen ja etliche andere Kosten oben drauf, so das man am Ende weit über 55 Prozent kommt.
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caffery
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von caffery »

Ja, das wird teuer als einfach nur 35% von 19500 Euro.
Im worst case können das auch locker 75-80% werden. Das muss man aber individuell ausrechnen.
Die Tatsache, dass Du aber schon nach einem Jahr in der WVP bist, ist auf jeden Fall positiv. Dadurch wird das Erreichen der 35% in jedem Falle deutlich billiger als bspw. bei unserem geschätzten User Gurami - der ja selbst nach Ablauf der 3 Jahre noch im eröffneten Verfahren hängt.
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luxus1805
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von luxus1805 »

Ich muss mal schauen wie ich das mache, am besten sich mal ausführlich beraten lassen und den einigermaßen besten Weg nehmen falls alles passt.
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Käsebrot
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von Käsebrot »

Wie viel zahlst du denn monatlich derzeit in den Insolvenz-Topf? Und hättest du die Möglichkeit, diese Summe durch einen Minijob o. ä. noch weiter zu erhöhen?
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luxus1805
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von luxus1805 »

Es gehen jeden Monat an den Insolvenzverwalter so in etwa 300 bis 380 Euro.

Und bin in der Wohlverhaltensphase seit November.
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Käsebrot
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Re: Vergleich in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Beitrag von Käsebrot »

Hm, so grob überschlagen würde ich ja behaupten, dass eine Verkürzung auf drei Jahre recht problemlos möglich ist. Die angemeldeten Forderungen belaufen sich auf „nur“ knapp 20.000?
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