Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
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Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Wer kennt sich aus?
Mein Mann hat noch alte Unterhaltsschulden seiner Tochter (nicht unser gemeinsames Kind) Der Schuldnerberater sagte, dass diese mit in die Privatinsolvenz rein können.. Ich habe aber im Internet gelesen, daß Unterhaltsschulden nicht mit rein können und nach der PI immer noch da sind. Er zahlt aktuell laufend Unterhalt.
Unterhaltsschulden die vollstreckt wurden... Muss er zahlen... Alle anderen nicht. Weiss jemand was genaues?
Mein Mann hat noch alte Unterhaltsschulden seiner Tochter (nicht unser gemeinsames Kind) Der Schuldnerberater sagte, dass diese mit in die Privatinsolvenz rein können.. Ich habe aber im Internet gelesen, daß Unterhaltsschulden nicht mit rein können und nach der PI immer noch da sind. Er zahlt aktuell laufend Unterhalt.
Unterhaltsschulden die vollstreckt wurden... Muss er zahlen... Alle anderen nicht. Weiss jemand was genaues?
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Hi Noname2010,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden" geschaut?
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Ich weiss "was".
Der Berater hat Ahnung und Recht.
Was hast Du wo gelesen und wie verstanden??
Wird wegen dieser Schulden schon gepfändet - so wie das in der Überschrift zu lesen ist??
Der Berater hat Ahnung und Recht.
Was hast Du wo gelesen und wie verstanden??
Wird wegen dieser Schulden schon gepfändet - so wie das in der Überschrift zu lesen ist??
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Es wird ein Teil davon gepfändet und vollstreckt aber ein Teil nicht... Ich hab das im www gelesen dass unterhaltsachulden danach immer noch bestehen.
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Ich versteh die Antwort nicht so ganz - welcher Teil wird gepfändet und was wird damit bezahlt - alter Unterhalt oder der für den laufenden Monat oder nix wissen...- m.E. ist am WICHTIGSTEN, dass geklärt wird, ob der in dem Unterhaltstitel festgelegte Unterhalt vom laufenden Einkommen gezahlt werden kann.
In sog. Mangelfällen (google mal danach) beiben dem Unterhaltspfllichten knapp 1.100 EUR und das stört viele Menschen, ist aber aktuell geltendes Recht, denn Kinder müssen sich nicht hinten anstellen, sondern die Eltern müssen sich den A... aufreissen.
In sog. Mangelfällen (google mal danach) beiben dem Unterhaltspfllichten knapp 1.100 EUR und das stört viele Menschen, ist aber aktuell geltendes Recht, denn Kinder müssen sich nicht hinten anstellen, sondern die Eltern müssen sich den A... aufreissen.
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Um nochmal möglichst genau und einfach auf die Frage zu antworten wie ich sie verstanden habe:
Die im Internet weit verbreitete These, dass Unterhaltsschulden grundsätzlich nicht "insolvenzgeeignet" sind, ist falsch. Der Hintergrund warum man solche "Fake-Infos" derart oft findet, dürfte "pädagogischer Natur" sein.
Richtig ist, dass dies vom Einzelfall und vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Besonders wichtig ist die mögliche Vorhaltung, dass die Unterhaltsschuld "vorsätzlich pflichtwidrig" entstanden sein könnte. Um diese Frage würde sich im Einzelfall die Entscheidungsfindung drehen. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, wie streng das von dem Unterhaltsgläubiger verfolgt wird oder wie das im Streitfall gar ein Richter bewertet kann in einem Forum nicht beantwortet werden. Man kann das auch in aller Regel vor einer Insolvenzantragsstellung nicht wissen - bestenfalls raten.
Fest steht aber, dass der Automatismus: Unterhaltsschulden - oder auch "vollstreckte" Unterhaltsschulden - gleich Insolvenz hilft dagegen nicht einfach falsch ist.
Grundsätzlich kann ich aber Leuten mit mondhohen Unterhaltsaltschulden die fürchten, eine Insolvenz würde "dagegen nicht helfen" und daher keinen Antrag stellen wollen nur die Rückfrage stellen: "Was hast Du denn zu verlieren?"
Zwingend geklärt sein muss vor einer Antragstellung aber der laufende Unterhalt. Hier muss die laufende Unterhaltsschuld zwingend bedient werden, sonst würde ich in keinem Fall einen Antrag stellen.
Ach und - mal so aus reinem Interesse: Ich weiß Deinen Einsatz ja zu schätzen aber gibt es einen besonderen Grund dafür, dass Du ihn hier zeigst und nicht Dein Mann selbst? Unterstützung ist zwar in einer Partnerschaft eine prima Sache - sie sollte aber die Schwelle zur treibenden Kraft nicht überschreiten.
Soll heißen: Er muss machen und Dich um Hilfe bitten - Nicht: Er macht mit weil Du machst. Das bringt nix.
Wollte ich nur mal loswerden - wenns bei euch ganz anders ist einfach vergessen
Die im Internet weit verbreitete These, dass Unterhaltsschulden grundsätzlich nicht "insolvenzgeeignet" sind, ist falsch. Der Hintergrund warum man solche "Fake-Infos" derart oft findet, dürfte "pädagogischer Natur" sein.
Richtig ist, dass dies vom Einzelfall und vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Besonders wichtig ist die mögliche Vorhaltung, dass die Unterhaltsschuld "vorsätzlich pflichtwidrig" entstanden sein könnte. Um diese Frage würde sich im Einzelfall die Entscheidungsfindung drehen. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, wie streng das von dem Unterhaltsgläubiger verfolgt wird oder wie das im Streitfall gar ein Richter bewertet kann in einem Forum nicht beantwortet werden. Man kann das auch in aller Regel vor einer Insolvenzantragsstellung nicht wissen - bestenfalls raten.
Fest steht aber, dass der Automatismus: Unterhaltsschulden - oder auch "vollstreckte" Unterhaltsschulden - gleich Insolvenz hilft dagegen nicht einfach falsch ist.
Grundsätzlich kann ich aber Leuten mit mondhohen Unterhaltsaltschulden die fürchten, eine Insolvenz würde "dagegen nicht helfen" und daher keinen Antrag stellen wollen nur die Rückfrage stellen: "Was hast Du denn zu verlieren?"
Zwingend geklärt sein muss vor einer Antragstellung aber der laufende Unterhalt. Hier muss die laufende Unterhaltsschuld zwingend bedient werden, sonst würde ich in keinem Fall einen Antrag stellen.
Ach und - mal so aus reinem Interesse: Ich weiß Deinen Einsatz ja zu schätzen aber gibt es einen besonderen Grund dafür, dass Du ihn hier zeigst und nicht Dein Mann selbst? Unterstützung ist zwar in einer Partnerschaft eine prima Sache - sie sollte aber die Schwelle zur treibenden Kraft nicht überschreiten.
Soll heißen: Er muss machen und Dich um Hilfe bitten - Nicht: Er macht mit weil Du machst. Das bringt nix.
Wollte ich nur mal loswerden - wenns bei euch ganz anders ist einfach vergessen
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Korrekt wäre wohl: " ... stört viele Männer ..."
(denn weit über 90% unterhaltspflichtige 'Menschen' sind Männer).
Wie würdest Du das finden, Noname2010, wenn Du mit Deinem jetzigen Mann ein Kind hättest
und wenn Ihr Euch dann irgendwann man trennt (vielleicht geht er schon mal fremd und Du hast darauf keinen Bock mehr ?) - und dann zahlt er nicht für Euer Kind ?
Die größte "Armutsfalle" für Mütter ist nun mal die Trennung,
wenn sie dann alleinerziehend nicht nur die gesamte Verantwortung für das Kind / die Kinder haben, sondern dann auch noch finanziell alles allein stemmen müssen.
... und wieviel verdienen Frauen nochmal weniger als Männer ?
Bei gleichem Job und gleicher Qualifikation versteht sich.
Ich meine, das sind so 27%.
Mehr als ein Viertel !
Also Mädels (und "anständige" Jungs!):
Keine Ehe ohne Ehevertrag mit Absicherung des Ehepartners,
der die unbezahlte "Familienarbeit" leistet
(Kindererziehung, Haushalt, Pflege der eigenen oder der Schwiegereltern usw. usw.)
Auch an die Rente denken !
Aber wer denkt schon daran, wenn er (besser: "sie") sich im siebten Himmel wähnt ... ?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Huihuihui Mrs. Rob:)
Ein heißes Eisen und für Dich offensichtlich ein emotionales Thema.
Es gibt zu jeder Art von Überschuldungsgeschichte einen individuellen Hintergrund. Ich verstehe zwar, dass dieses Thema Dir (vermutlich) aus eigener Lebenserfahrung persönlich nahegeht aber ich kann Dir versprechen: Weiß Gott nicht jeder Mann mit Unterhaltsschulden ist ein Rabenvater oder ein charakterliches Fehlkonstrukt.
Zu dem allgemeinen feministischen Ausbruch äußere ich mich lieber nicht, bevor es hier wieder politisch wird;) Ich weiß Dein Engagement aber zu schätzen. Echt!
Ein heißes Eisen und für Dich offensichtlich ein emotionales Thema.
Ich kann Dir aus vielen Jahren an der Schuldenfront versichern, dass diese Aussage für Väter umgekehrt in gleichem Maße zutreffend ist.
Es gibt zu jeder Art von Überschuldungsgeschichte einen individuellen Hintergrund. Ich verstehe zwar, dass dieses Thema Dir (vermutlich) aus eigener Lebenserfahrung persönlich nahegeht aber ich kann Dir versprechen: Weiß Gott nicht jeder Mann mit Unterhaltsschulden ist ein Rabenvater oder ein charakterliches Fehlkonstrukt.
Zu dem allgemeinen feministischen Ausbruch äußere ich mich lieber nicht, bevor es hier wieder politisch wird;) Ich weiß Dein Engagement aber zu schätzen. Echt!
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Ein Gehalt reicht meist nicht für zwei Haushalte nach einer Trennung.caffery hat geschrieben: ↑31. Jan 2021, 10:08 ...
Es gibt zu jeder Art von Überschuldungsgeschichte einen individuellen Hintergrund. Ich verstehe zwar, dass dieses Thema Dir (vermutlich) aus eigener Lebenserfahrung persönlich nahegeht aber ich kann Dir versprechen: Weiß Gott nicht jeder Mann mit Unterhaltsschulden ist ein Rabenvater oder ein charakterliches Fehlkonstrukt.
...
Und die Post mit der Unterhaltsforderung wandert in die Kiste mit schlechten Gefühlen und nicht bei einem Berater aus der Familie oder Anwältin, wenns den Vater getroffen haben sollte.
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
Also er Zahlt regelmäßig monatlich Unterhalt und das laufend... Es gibt alte Schulden aus einer Zeit wo er kein Geld hatte es aber nicht dem Jugendamt mit geteilt hat und das muss er nachzahlen.
Ich bim voll auf eurer Seite.. Unterhalt ist wichtig und wenn es finanziell geht Pflicht.
Ich bim voll auf eurer Seite.. Unterhalt ist wichtig und wenn es finanziell geht Pflicht.
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Re: Lohnpfändung zwecks alten Unterhaltsschulden
und er zahlt zusätzlich zur Pfändung beim Arbeitgeber an das Kind den "richtig" errchneten Unterhalt?
Dann wäre mit einem Insolvenzverfahren die Pfändung "eingefroren".
Wem schadet er mit der Insolvenzforderung "Unterhalt" - dem Jugendamt und damit der Steuern zahlenden Bevölkerung oder dem Kind und dessen Umfeld?
Dann wäre mit einem Insolvenzverfahren die Pfändung "eingefroren".
Wem schadet er mit der Insolvenzforderung "Unterhalt" - dem Jugendamt und damit der Steuern zahlenden Bevölkerung oder dem Kind und dessen Umfeld?
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