Vorgehen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Blubsi
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Vorgehen

Beitrag von Blubsi »

Das sind dochmal erfreuliche Nachrichten.

Muss ich jetzt eine Akteneinsicht beim Treuehänder machen und dann den Antrag beim Gericht stellen oder wie wäre der Ablauf.
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Re: Vorgehen

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Hi Blubsi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorgehen" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vorgehen

Beitrag von caffery »

Blubsi hat geschrieben: 28. Jan 2021, 13:48 Muss ich jetzt eine Akteneinsicht beim Treuehänder machen und dann den Antrag beim Gericht stellen oder wie wäre der Ablauf.
Nein - das steht da aber auch nicht.

Da steht, dass Du die MÖGLICHKEIT zur Akteneinsicht hast. Die Akte liegt aber beim Gericht - nicht beim Treuhänder.

Ansonsten hat der Mensch Dir doch sehr deutlich erklärt was Deine Möglichkeiten sind:

Entweder Du vertraust der (freiwilligen) Berechnung der Treuhänderin (ohne Gewähr) oder Du rechnest vorher nochmal selber anhand der Akte nach wenn Du Dir ganz sicher sein willst. Das macht aber natürlich nur dann überhaupt etwas Sinn, wenn Du wenigstens einen kleinen Schimmer davon hast nach was Du gucken musst bzw. welche Zahlen wichtig sind, wo Du die findest und wie Du dann zu rechnen hast. Oder Du bräuchtest halt jemanden der diese Ahnung hat und Dir dabei hilft. Wenn dem nicht so ist, stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage nach dem Sinn einer Akteneinsicht.

Sobald der notwendige Betrag auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, kannst Du den Antrag stellen. Ich würde ganz grundsätzlich bei sowas empfehlen, großzügig aufzurunden. Also in Deinem Fall nicht genau 259 Euro zu überweisen sondern eher so 300. Du wirst nicht wollen, dass z.b. 1,42 Euro für die 35 % fehlen. Das würde Dich nämlich im worst case zwei Jahre Insolvenz/pfändbares Einkommen kosten.

Die Herkunft der Mittel musst Du erklären. Etwa sowas wie "Hat mir ein netter Onkel geliehen" oder sowas;)
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