Einkommensteuer nach RSB
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Re: Einkommensteuer nach RSB
Also wenn jetzt Gurami im Februar die RSB bekommt dann müsste er bei Nachtragsverteilung welche im Aufhebungsbeschluß vermerkt wäre , müsste er 1/12 der Erstattung von 2020 dem TH geben ?
Sind die TH davon angetan? Wäre ja mindestens ein Jahr nach dem eigentlichen Mandat.
Ich hatte bei meinem TH das Gefühl der will nach der RSB nix mehr von mir hören. Und wenn man dem dann mit so 200€ Erstattung kommt wird der sicherlich auch keine Freudensprünge machen oder?
Sind die TH davon angetan? Wäre ja mindestens ein Jahr nach dem eigentlichen Mandat.
Ich hatte bei meinem TH das Gefühl der will nach der RSB nix mehr von mir hören. Und wenn man dem dann mit so 200€ Erstattung kommt wird der sicherlich auch keine Freudensprünge machen oder?
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Re: Einkommensteuer nach RSB
Nee, der würde alles vereinnahmen. Ist nicht so viel. Ich denke so 300 Euro. Da würde ich auch drüber weg kommen. Mir geht es hier um den Grundsatz.
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Re: Einkommensteuer nach RSB
Also für die Erklärung die du jetzt machst fürs Steuerjahr 2019, ja das würde er dann voll bekommen.
Aber meine Frage war ja auf das Steuerjahr 2020 und Erklärung im nächsten Jahr.
Aber meine Frage war ja auf das Steuerjahr 2020 und Erklärung im nächsten Jahr.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Einkommensteuer nach RSB
Es kommt darauf an, wann die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen ist - ähm - wird - ähm nein - wird abgelaufen gewesen ist? *schulterzuckt* Ihr wisst was ich meine. (Ich glaube nicht, dass die deutsche Sprache für sowas eine grammatikalisch richtige Zeitform vorsieht - für Vorschläge bin ich offen - vielleicht sowas wie die in der Zukunft noch vakante unvollendete Vergangenheit?;)).
Also in dem Fall hier (wenn ich recht entsinne) dann voraussichtlich drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss.
Also in dem Fall hier (wenn ich recht entsinne) dann voraussichtlich drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss.
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- Guru
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Re: Einkommensteuer nach RSB
*grins*
ich glaube, das nennt sich "Futur II"
... wenn das oder das ... "gewesen sein wird"
Oder so ähnlich.
Meine Schulzeit ist aber schon bisschen länger her.
ich glaube, das nennt sich "Futur II"
... wenn das oder das ... "gewesen sein wird"
Oder so ähnlich.
Meine Schulzeit ist aber schon bisschen länger her.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Einkommensteuer nach RSB
hmmm...
In Futur 2 hieße der Satz:
"Gurami wird das Ende der Abtretungszeit drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss erreicht haben. "
Das stimmt ja nicht ganz mit der Situation überein, denn das Ende der Abtretungszeit ist ja bereits vorbei aber trotzdem noch nicht gewesen.
Gurami hat das Ende der Abtretungszeit mutmaßlich bereits erreicht - beschlossen wurde dies allerdings noch nicht. Man muss also in einem Satz etwas, was bereits in der Vergangenheit passiert wäre, wenn in der Zukunft etwas passieren würde zeitlich korrekt abbilden.
"Gurami würde das Ende der Abtretungszeit drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss erreicht haben, so denn der RSB-Beschluss entsprechend gefasst werden würde."
Ich glaube, so ist es richtig. Welche Zeitform ist jetzt das?
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Re: Einkommensteuer nach RSB
Um die Frage von Peter zu beantworten. Ich mache die Erklärung für das Steuerjahr 2020. In dem Jahr wabin ich noch in der Insolvenz im eröffneten Verfahren. Und daraus entstehende evtl. Guthaben gehören zur Masse. Nur habe ich es ja noch nicht.
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Re: Einkommensteuer nach RSB
Get da fu** out of my brain!caffery hat geschrieben: ↑27. Jan 2021, 16:45hmmm...
In Futur 2 hieße der Satz:
"Gurami wird das Ende der Abtretungszeit drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss erreicht haben. "
Das stimmt ja nicht ganz mit der Situation überein, denn das Ende der Abtretungszeit ist ja bereits vorbei aber trotzdem noch nicht gewesen.
Gurami hat das Ende der Abtretungszeit mutmaßlich bereits erreicht - beschlossen wurde dies allerdings noch nicht. Man muss also in einem Satz etwas, was bereits in der Vergangenheit passiert wäre, wenn in der Zukunft etwas passieren würde zeitlich korrekt abbilden.
"Gurami würde das Ende der Abtretungszeit drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss erreicht haben, so denn der Beschluss entsprechend gefasst werden würde."
Ich glaube, so ist es richtig. Welche Zeitform ist jetzt das?
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Re: Einkommensteuer nach RSB
bitte die JÜNGEREN machen lassen, die das noch erinnern können...
Konjunktiv Futur II ???
vielleicht noch mit "können" verschlimmbessern ???
Konjunktiv Futur II ???
vielleicht noch mit "können" verschlimmbessern ???
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