Aufhebung der Kontopfändung
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
Ich hab jetzt die Größe von Dateien auch mal etwas höher gesetzt vielleicht versuchst du es einfach nochmal jetzt
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
Erstmal entschuldige ich mich schonmal vorab wegen meiner Rechtsschreibung,bin aus Italien.
Ich habe ja schonmal hier im Forum über meine öffentliche Verstrickungen auf meinem P-Konto geschrieben.
Nun habe ich es geschafft beziehungsweise meine Ehefrau hat das für mich gemacht.
Sie hat den Gläubigern eine Frist zur Aufhebung bzw Löschung meiner Kontopfändungen gesetzt und mit einer Vollstreckungserinnerung beim zuständigen Amtsgericht gedroht.
Ich füge jetzt via Anhang ein paar Unterlagen bei.
Zu einem das Anschreiben meiner Frau und zum anderen zwei Antworten der Gläubiger mit Aufhebung.
Ich habe dann mit der Bank telefoniert und die haben mir bestätigt das alle ihre Pfändungen raus genommen haben.
Das Geld was ich noch auf dem Konto hatte btw auf dem Separierungskonto was ja geblockt war konnte ich abheben.
Das war kein geringer Betrag , 4 Stellig.
Zwei Bestätigungen der Aufhebung habe ich heute erhalten und meine Bank sendet mir in den nächsten Tagen das auch schriftlich zu.
- Dateianhänge
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- IMG_20210125_190037.jpg (2.08 MiB) 1733 mal betrachtet
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
Wow.. meinen größten Respekt dafür - meines Erachtens nach gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, dass die Gläubiger die Pfändung zurücknehmen müssen - umso mehr zeigt mir das: „Oh, Insolvenz? Ok, wir stecken da jetzt keine Energie mehr rein und machen einfach“ - also die Gläubiger werden wahrscheinlich einfach nur „ja und Amen“ gesagt haben, alles andere würde wohl Aufwand kosten
Meinen Glückwunsch zu diesem Erfolg!
Aber, damit der erhobene Zeigefinger gültig bleibt:
Nur weil die eine Pfändung zurücknehmen heißt das nicht, dass die auf die Forderung verzichten. Erst mit Erteilung der RSB wäre die Forderung nicht mehr eintreibbar.
Meinen Glückwunsch zu diesem Erfolg!
Aber, damit der erhobene Zeigefinger gültig bleibt:
Nur weil die eine Pfändung zurücknehmen heißt das nicht, dass die auf die Forderung verzichten. Erst mit Erteilung der RSB wäre die Forderung nicht mehr eintreibbar.
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
Dankeschön,
aber in dem Schreiben steht ja drin das die ja auf Ihre Rechte verzichten.
Ich denke die sind komplett raus und können nie wieder von neuem Pfänden.
aber in dem Schreiben steht ja drin das die ja auf Ihre Rechte verzichten.
Ich denke die sind komplett raus und können nie wieder von neuem Pfänden.
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
Ähm, aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, ja. Heißt: diese Pfändung ist damit zwar erledigt, aber nicht die Forderung.
Das ist auch überhaupt nicht böse von mir gemeint - ich möchte dich nur sensibilisieren, dass da eventuell (ich glaube nicht dran) noch irgendwas kommen könnte!
Hefte es ab, freu dich riesig und alles ist super
Das ist auch überhaupt nicht böse von mir gemeint - ich möchte dich nur sensibilisieren, dass da eventuell (ich glaube nicht dran) noch irgendwas kommen könnte!
Hefte es ab, freu dich riesig und alles ist super
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
"Komplett raus" glaube ich nicht.
Die Forderungen gegen Dich bestehen ja weiterhin.
Nur mit diesem PFÜB sind sie nicht mehr vollstreckbar.
Es steht Deinen Gläubigern aber frei, einen neuen PFÜB gegen Dich zu erwirken.
Der kostet dann aber wieder Geld.
Und WENN Du die RSB hast, dann nützt ihnen ein PFÜB auch nichts mehr.
Habt Ihr genau richtig gemacht!
Ich bin aber kein Jurist, deswegen: Das hier ist nur meine Vermutung.
Die Forderungen gegen Dich bestehen ja weiterhin.
Nur mit diesem PFÜB sind sie nicht mehr vollstreckbar.
Es steht Deinen Gläubigern aber frei, einen neuen PFÜB gegen Dich zu erwirken.
Der kostet dann aber wieder Geld.
Und WENN Du die RSB hast, dann nützt ihnen ein PFÜB auch nichts mehr.
Habt Ihr genau richtig gemacht!
Ich bin aber kein Jurist, deswegen: Das hier ist nur meine Vermutung.
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
Dass die auf die "Drohung" deiner Frau eingegangen sind, ist ... verstörend, um ehrlich zu sein
Freut mich natürlich für dich, aber ich wiederhole mich: Das habe ich noch nie gesehen. Du bist ja wahrlich nicht der Erste, der das versucht.
Freut mich natürlich für dich, aber ich wiederhole mich: Das habe ich noch nie gesehen. Du bist ja wahrlich nicht der Erste, der das versucht.
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Re: Aufhebung der Kontopfändung
Ich habe ja momentan noch mein P-Konto.
Eigentlich kann ich doch mein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln lassen.
Wobei es sind ja keine Pfändungen mehr drauf und ich habe ja jetzt auch keinen Freibetrag.
Anders gesagt ich brauche ja keinen Freibetrag mehr.
Eigentlich kann ich doch mein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln lassen.
Wobei es sind ja keine Pfändungen mehr drauf und ich habe ja jetzt auch keinen Freibetrag.
Anders gesagt ich brauche ja keinen Freibetrag mehr.
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