Ich wollte es auch nicht glauben.
Aber wie gesagt ich habe die Bank nochmals angerufen und die haben mir das auch bestätigt.
Ich konnte ja auch das separierte Geld abheben was vor der Insolvenz immer in ein Auskehrkonto gebucht worden ist.
Ich wollte es auch nicht glauben.
Ja, kannst Du wieder umwandeln lassen, denn Du bist ja jetzt in der WVP.
Tjo, das tut es. Obschon hier ja nur zwei solcher Schreiben gezeigt wurden, die auch beide nicht von einer üblichen Inkassokanzlei zu stammen scheinen, sondern von "normalen" Anwaltskanzleien die sich vorrangig mit "normalen" Rechtsgebieten beschäftigen. Von daher hätte der Fall für meine praktische Arbeit zu 99,99% überhaupt keine relevante Bedeutung - wäre allenfalls eine nette Anekdote.