jetzt verstehe ich:
Du meintest alle
und ich bin also schon zufrieden gewesen mit fast alle
und hätte deshalb keine Zahlungen leisten sollen,
auch wenn es bei dem einem Gläubiger nur um 100 € ging, nicht wahr?
Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
Okay, jetzt bin ich mir sicher. Du machst es absichtlich;)
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
Was geht denn hier ab? schuldino, wenn du einen AEV gemacht hast, hast du denn vom Gericht die Zustimmungsersetzung bekommen, dass der eine Gläubiger, der da nicht mitgemacht hat vom Gericht ersetzt wurde?
Wenn nein:
Dann war es kein AEV - und auch kein Schuldenbereinigungsplan im Sinne einer kompletten Entschuldung.
Wenn ja:
Dann gib das dem GV und er soll wieder gehen.
Wenn nein:
Dann war es kein AEV - und auch kein Schuldenbereinigungsplan im Sinne einer kompletten Entschuldung.
Wenn ja:
Dann gib das dem GV und er soll wieder gehen.
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
danke allerseits,
dann habe ich einiges nicht beachtet und bedacht, danke
dann habe ich einiges nicht beachtet und bedacht, danke
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- Guru
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
Zu Deiner Rechnung gehört noch die Rechnung Deines Anwalts:
7.500,- = alle Deine Schulden
1.300,- bezahlst Du jetzt (36 Monate x 40,- Euro)
=6.200,- "gespart"
- ........... ? Rechnung des Anwalts
= unterm Strich ?
Wenn Du damit dann tatsächlich alle Forderungen "vom Tisch" hast (Titel zurück),
dann war es vielleicht doch nicht so ein schlechter Plan ?
Dann verstehe ich nur noch nicht, warum Dich die "Anwaltliche Vollmacht" (eines Gläubigers) hier überhaupt interessiert ?
1. Regelt doch alles Dein Anwalt - oder doch nicht alles ?
2. zahlst Du doch nach Plan, sagst Du.
7.500,- = alle Deine Schulden
1.300,- bezahlst Du jetzt (36 Monate x 40,- Euro)
=6.200,- "gespart"
- ........... ? Rechnung des Anwalts
= unterm Strich ?
Wenn Du damit dann tatsächlich alle Forderungen "vom Tisch" hast (Titel zurück),
dann war es vielleicht doch nicht so ein schlechter Plan ?
Dann verstehe ich nur noch nicht, warum Dich die "Anwaltliche Vollmacht" (eines Gläubigers) hier überhaupt interessiert ?
1. Regelt doch alles Dein Anwalt - oder doch nicht alles ?
2. zahlst Du doch nach Plan, sagst Du.
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
es stört mich schon ein bissl, dass ein Anwalt im Mahnverfahren alles mögliche treiben darf
mit seiner anwaltlichen Versicherung,
(oder findet ihr es normal, dass er eine Kopie des Personalausweis von mir kopiert 3 fach vergrößert) und es mir mit seinem Forderungsschreiben schickt)
ich habe ja auch andere Angelegenheiten wo es nicht so war,
er will ja auch das Geld, warum soll man da nicht nachhaken,
natürlich je früher desto besser,
hier habe ich wirklich Lehrgeld gezahlt.
mit seiner anwaltlichen Versicherung,
(oder findet ihr es normal, dass er eine Kopie des Personalausweis von mir kopiert 3 fach vergrößert) und es mir mit seinem Forderungsschreiben schickt)
ich habe ja auch andere Angelegenheiten wo es nicht so war,
er will ja auch das Geld, warum soll man da nicht nachhaken,
natürlich je früher desto besser,
hier habe ich wirklich Lehrgeld gezahlt.
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
aber ist jetzt egal
caffery hat ja die richtigen Worte gefunden, schon am Anfang
danke
auch den anderen
schön dass es euch gibt
caffery hat ja die richtigen Worte gefunden, schon am Anfang
danke
auch den anderen
schön dass es euch gibt
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht
Ich fürchte so wie die Welt jetzt ist, wirst Du diese olle Forderung nun einfach blechen müssen um sie loszuwerden, egal wie weh es tut. Umso ärgerlicher, dass Du ausgerechnet diesem schäbbigen Gläubiger nun seinen kompletten Spesenkäse in den Hals drücken musst während andere Gläubiger die sich verhältnismäßig anständig gebärdet haben, eben auf einiges verzichten.
Unter anderem deswegen macht man professionelle Entschuldungen ja auch normalerweise ganzheitlich - wofür es das nun schon so häufig angesprochene Instrument der gerichtlichen Zustimmungsersetzung ja auch extra gibt.
Unter anderem deswegen macht man professionelle Entschuldungen ja auch normalerweise ganzheitlich - wofür es das nun schon so häufig angesprochene Instrument der gerichtlichen Zustimmungsersetzung ja auch extra gibt.
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