Erst Inkasso jetzt Anwalt

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cine
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Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von cine »

Hallo Gemeinde,

ich wünsche erstmal noch ein gutes neues 2021 und vor allem viel Gesundheit.

Heute habe ich mal nicht in eigener Sache eine Frage sondern für die Lebenspartnerin meines Vater.

Und zwar Leasing von Sixt, Endabrechnung hatte nicht gepasst und Widerspruch erhoben, erst kam nix, dann eine Berichtigung, der nochmals widersprochen wurde. Dann kam wieder nix und plötzlich kam ein Schreiben von Real Solution Inkasso, dem wurde auch widersprochen, danach wurde der berichtigte Betrag an sixt überwiesen.
Nun kam heute ein Brief von Anwalt Kodiak Rechtsanwalt GmbH im Auftrag von sixt mit folgender Kostenaufstellung

Hauptforderung vom 24.07. € 336,42
Kosten der Mandantin € 0,00
Vergütung. des zuvor tätigen Inkassounternehmens € 70,20
RA geb. gem. 0,3 Gebühr bei einem Streitwert von €0,01 €18,00
Verz. Zinsen 5% über Basiszins € 6,25
abzgl Zahlungen € 336,41

Die geleisteten Zahlungen von 336,41 sind korrekt sixt hatte plötzlich einfach eine Rechnungsnummer mit 0,01€ aufgelistet und bis heute nicht beantwortet wo diese herkommt. Klar ist es nur 1 cent.

Für mich sieht das nach Geldmacherei aus, wie seht ihr das?
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

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Hi cine,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erst Inkasso jetzt Anwalt" geschaut?
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caffery
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von caffery »

cine hat geschrieben: 15. Jan 2021, 19:04
Und zwar Leasing von Sixt, Endabrechnung hatte nicht gepasst und Widerspruch erhoben, erst kam nix, dann eine Berichtigung, der nochmals widersprochen wurde. Dann kam wieder nix und plötzlich kam ein Schreiben von Real Solution Inkasso, dem wurde auch widersprochen, danach wurde der berichtigte Betrag an sixt überwiesen.
Aus der Geschichte wird man nicht ganz schlau. Es scheint "zwischen den Zeilen" aber einen Verzug einer berichtigten Forderung gegeben zu haben. Das kann aber aber bei den Ausführungen nur raten .
cine hat geschrieben: 15. Jan 2021, 19:04 Nun kam heute ein Brief von Anwalt Kodiak Rechtsanwalt GmbH im Auftrag von sixt mit folgender Kostenaufstellung

Hauptforderung vom 24.07. € 336,42
Kosten der Mandantin € 0,00
Vergütung. des zuvor tätigen Inkassounternehmens € 70,20
RA geb. gem. 0,3 Gebühr bei einem Streitwert von €0,01 €18,00
Verz. Zinsen 5% über Basiszins € 6,25
abzgl Zahlungen € 336,41

Die geleisteten Zahlungen von 336,41 sind korrekt sixt hatte plötzlich einfach eine Rechnungsnummer mit 0,01€ aufgelistet und bis heute nicht beantwortet wo diese herkommt. Klar ist es nur 1 cent.

Für mich sieht das nach Geldmacherei aus, wie seht ihr das?
Wenn er mit einer unstrittigen Forderung in Verzug war, ist auch grundsätzlich der Schaden geschuldet. Das wären nach meiner aktuellen Kenntnis der dort scheinbar angewendeten Rechtslage höchtens eine 0,9er Gebühr Inkassokosten i.d.H.v. 48,60 Euro + Verzugszinsen. Was die 0,3er Gebühr da soll verstehe ich auch nicht. War wohl ein "Inkassoversehen";)

Am Ende des Tages kann man sich noch fragen, ob die tatsächlich den Verzugsschaden durchsetzen würden - wenn er denn geschuldet wäre. Man kann es entsprechend auch einfach "drauf ankommen lassen" - bestreiten und erst im Falle eines Mahnbescheids reagieren.

"Gefühlt" würde ich das Dingen bestreiten und liegen lassen. Aber ich war ja nicht dabei und kanns aus der Ferne bei den Informationen ja auch nur nach Bauchgefühl mutmaßen.
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cine
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von cine »

@caffery

Die 0,3er berechnet der Anwaltt für die eine Rechnung die sie nicht überwiesen hat, da die einfach auftauchte und ja die Rechnug beläuft sich tatsächlich auf nur 0,01 €
Was ich nicht verstehe, warum wird das Inkasso extra aufgeführt, wenn die Kosten tatsächlich angefallen sind müssten es ja Kosten der Mandantin sein.
Das was du als Verzug meinst ist wohl die lange Pause. sixt hat sich immer ewig zeit gelassen um die Einsprüche zu bearbeiten und die Antwort auf den letzten Einspruch kam gar nicht, anscheinend wurde ein schreiben per Email versandt.

Was ich sehr interessant finde: Inkasso verlangt für ihre Massenschreiben ne 1,3er gebühr und der Anwalt nur ne 0,3
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caffery
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von caffery »

cine hat geschrieben: 15. Jan 2021, 19:37 Das was du als Verzug meinst ist wohl die lange Pause.
Ne, ich meinte damit, dass der folgende Passus bzgl. eines möglichen zwischenzeitlichen Verzugs der 336 Euro so ziemlich alles bedeuten kann - je nachdem wie man es lesen und interpretieren möchte. Ich bin aber nicht in der Glaskugel- und Knochenwurfbranche tätig;)
cine hat geschrieben: 15. Jan 2021, 19:04 Und zwar Leasing von Sixt, Endabrechnung hatte nicht gepasst und Widerspruch erhoben, erst kam nix, dann eine Berichtigung, der nochmals widersprochen wurde. Dann kam wieder nix und plötzlich kam ein Schreiben von Real Solution Inkasso, dem wurde auch widersprochen, danach wurde der berichtigte Betrag an sixt überwiesen.
Was den Pfennig betrifft und die 0.3er Gebühr, so würde ich da persönlich überhaupt nicht drauf eingehen und es unter "offensichtlichem Unfug" abhaken.
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insolaner
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von insolaner »

Sixt ist doch mMn gross genug, dass sie ein eigenes Inkasso haben können . sind diese Kosten dann überhaupt zulässig?

Und bezüglich der gekürzten Rechnung ist das auch eine bekannte Sixt-Taktik, auch und gerade bei angeblichen Unfällen während einer Miete: erstmal grossen Betrag fordern, dann verkleinern, und meist am Ende alles stornieren.
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caffery
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 16. Jan 2021, 04:07 Sixt ist doch mMn gross genug, dass sie ein eigenes Inkasso haben können . sind diese Kosten dann überhaupt zulässig?
Ja natürlich. Der genannte Zusammenhang ist in keiner Weise relevant.
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insolaner
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 16. Jan 2021, 08:01
insolaner hat geschrieben: 16. Jan 2021, 04:07Sixt ist doch mMn gross genug, dass sie ein eigenes Inkasso haben können . sind diese Kosten dann überhaupt zulässig?
Ja natürlich. Der genannte Zusammenhang ist in keiner Weise relevant.
hmmm, ich habe da mal was gelesen (finde das gerade so schnell nicht), dass ein extrenes Inkasso nicht notwendig (und somit auch nicht zu erstatten) ist, wenn der Gläubiger das selber vorhält - wobei, wenn ich so nachdenke, Bahn&Co machen das doch genauso :(
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caffery
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von caffery »

Du meinst Konzerninkasso vermutlich - wie z.b. bei EOS/DID und der Otto Gruppe.

Real Inkasso und Sixt sind aber meines Wissens nicht Teil eines Firmenkomplexes.

Außerdem hast Du ja in Deiner "Theorie" die Zulässigkeit von Verzugskosten in Bezug zur Größe der Gläubigerfirma gesetzt. Das ist natürlich Kokolores.

Die Bahn wuchtet ihre unzähligen Schwarzfahrforderungskadaver immer zu den Bertelsmännern (Infoscore/Paigo/Haasis).
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insolaner
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von insolaner »

ja genau, ich meinte Konzerninksso, da hatte ich wohl was durcheinandergeschmissen...
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cine
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Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von cine »

Naja hier sitzen Real Solution und Kodiak im gleichen Haus direkt nebeneinander.

Die haben jetzt einen Brief bekommen das Kostendopplung nicht erlaubt ist, zudem wenn ein Anwalt mit einer 0,3er Gebühr arbeitet, dann kann das Inkasso auch nicht mehr für einen einfachen Brief verlangen. Zudem wurde mal nachgehakt woher die Verzugszinsen bis zum Januar hernimmt wenn die nicht bestrittene Forderung schon im November bezahlt wurde. Aus 0,01 cent bestimmt nicht und Inkassokosten sind meines Wissens nicht zu verzinsen

Der Schluss des Schreibens lautet nun so, mal sehen was kommt
Fassen wir mal zusammen:
Undurchsichtige Rechnungen von sixt € 336,42
abzüglich nich nachgewiesener Rechnung 0,01 € € 336,41
Bezahlt am 9.11.20 € 336,41
Rest € 0,00


Ermittlungsgebühren IKU 0,80€ unzulässig, entfällt
Mahnkosten nicht nachvollziehbar, daher zu streichen
IKU Gebühren einfaches Schreiben 0,3er Geb. €13,50 angehoben auf Mind.Geb. €15
zzgl. Auslagen 20% (max. 20€) von € 3,00
Verzugszinsen ab 1.9.20 (Datum des nicht erhaltenen Antwortscheibens) bis Zahlung am 9.11.20
4,12% aus €336,41 = 2,65€
RA Gebühren nicht zulässig da Kostendopplung

Somit verbleiben wenn überhaupt

Inkassogebühren € 15,00
Auslagen € 3,00
Zinsen € 2,65
-----------------------
Gesamt € 20,65



Des weiteren wurde seitens SIXT auch nicht der Weg der Schadensmimderungspflicht eingehalten,
da von vornherein durch den Einspruch klar war dass der geforderte Betrag so nicht bezahlt wird und somit ein einschalten eines Inkasso nicht notwendig war
Im Grunde ist die ganze Rechnungsstellung seitens SIXT, die Kostenaufstellung des IKU und die Ihre ein heilloses
durcheinander bei dem ein normaler Kunde überhaupt nicht mehr durchblicken kann und es eindeutig auf eine Gewinnmaximierung hinzielt und auch vor Gericht
standhalten würde.
Im übrigen hat es SIXT bis heute nicht geschafft den versprochenen 200€ Tankgutschein an mich rauszugeben.

Für mich ist die Sache damit erledigt, sollten weitere Schreiben mit ungerechtfertigten Forderungen kommen,
werde ich den ganzen Sachverhalt auch an die Verbraucherzentrale und an die zuständigen Aufsichtsstellen weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
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