Erst Inkasso jetzt Anwalt

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von caffery »

Huhu:)

Also ich persönlich weiß Deinen Sportsgeist und Deinen Aufwand ja sehr zu schätzen und so richtig falsch ist das ja auch alles nicht - zumindest was die "alte Rechtslage" betrifft. Das Problem ist allein, dass das da keine Sau interessiert, es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit von niemandem auch nur ansatzweise zu Ende gelesen wird und es daher die Mühe nicht wert ist. Sowas wird da nach dem Motto "überfliegen, lachen, ablegen" behandelt.

Vielleicht beantwortest Du sowas beim nächsten Mal lieber aufwandsökonomisch in etwa so:
"Tag! Ihre Forderung wird vollumfänglich bestritten. Eine Zahlung wird nicht erfolgen. Zur Durchsetzung steht Ihnen der Rechtsweg offen. Einem Mahnbescheid würde ich widersprechen. Tüss"
Alles andere juckt da keinen und hat bis auf Zeitverschwendung keinerlei Effekt - echt nich.
cine hat geschrieben: 21. Jan 2021, 16:52 da von vornherein durch den Einspruch klar war dass der geforderte Betrag so nicht bezahlt wird und somit ein einschalten eines Inkasso nicht notwendig war
Das ist ein bisschen problematisch - wie ich ja schon oben gemutmaßt habe. Das "so" impliziert eben, dass zumindest eine Teilforderung unstrittig war. Dadurch lässt sich dann unter Umständen schon ein Verzugsschaden (im Rahmen natürlich) ableiten.

Um Dich (vermutlich - soweit ich die Geschichte erraten kann) ganz optimal zu verhalten, hätte der unstrittige Forderungsteil von Dir vor Verzugseintritt zweckgebunden gezahlt werden und nur der Rest bestritten werden müssen.

Ich würde unterm Strich hier aber auch eher vorsichtig vermuten, dass Real die Sache nach deutlichem Bestreiten eher nicht versuchen wird im gerichtlichen Verfahren durchzusetzen (ohne Gewähr!). Aber etwas Flatterpost werden sie sich wohl in keinem Fall nehmen lassen. Wie sich das aus deren Sicht nunmal gehört;)
0
cine
Wissender
Reaktionen: 5
Beiträge: 125
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von cine »

Yoa denke auch dass da noch Flatterpost kommt, die hängen sich bestimmt an dem einen Cent auf.
Muss nur aufpassen dass es nicht zu einem Schufaeintrg kommt,das wäre fatal
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Erst Inkasso jetzt Anwalt

Beitrag von caffery »

Von daher wäre es vielleicht wirklich nicht schlecht, wenn Du die Forderung einfach mal kurz, nachweislich, vollumfänglich und ausdrücklich bestreiten würdest - siehe mein Textvorschlag. Dann dürfen die es nämlich nicht mehr einmelden.

Dein Text hingegen geht allenfalls subtextlich in Richtung "bestreiten" - wobei Du ja quasi 20,65 Euro damit auch irgendwie anerkennst. Das ist nicht wirklich optimal. Von daher tut es Dir wahrscheinlich gut, dass Du das alles mal losgeworden bist, so richtig zielführend ist er aber meines Erachtens wie gesagt leider nicht.
0
Antworten