Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
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Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Hallo, ich habe einen Schuldenbereinigungsplan gemacht, der wurde vom Gericht angenommen. Einige Firmen haben weder dem Anwalt, noch dem Gericht geantwortet und wurden dann mit 1€ berücksichtigt. Die jeweiligen Beträge wurden fristgerecht bezahlt. Nun kommt jedoch der bekannte Anwalt vom Modenbach und hat eine gehaltspfändung beim Arbeitgeber beauftragt. Mein Anwalt hat ihn daraufhin angeschrieben, dass dies nicht zulässig sei und er es zurücknehmen soll. Daraufhin kam eine zweite gehaltspfändung vom Modenbach. Mein Anwalt hat mir nun zu einer Vollstreckungsgegenklage geraten, mit dem Hinweis das er jedoch aufgrund hoher Insolvenz Anträge derzeit keine Zeit habe. Ich habe keine Rechtsschutz Versicherung. Hat jemand ähnliche Erfahrungen, wie sind die Erfolgsaussichten, was kostet sowas? LG
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Hi Wolleinsolvenz,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan" geschaut?
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Hi!
Wenn im Schuldenbereinigungsplan nichts falsch gemacht wurde und die Zustimmung des Gläubigers wirklich auf die genannte Weise vom Gericht ersetzt wurde, sind Deine Erfolgsaussichten aus meiner Sicht (natürlich ohne Gewähr) sehr gut.
Ich würde an Deiner Stelle bei der Geschichte also in jedem Falle gegen die Vollstreckungen dieser "etwas sonderbaren" *hust* Inkasso-Kanzlei vorgehen.
Vermutlich besteht in dem Fall kein Anwalts"zwang". Was aber natürlich nichts an der Tatsache ändern würde, dass Du ums ohne Anwalt zu tun wissen musst wie man sowas macht.
Ohne die Klage werden die sich mit an Sicherheit grenzender Sicherheit nicht rühren. Da dürfte meiner Erfahrung nach jede Mühe und jeder Brief den Du oder sonstwer an die schreibt Zeit- und Ressourcenverschwendung sein.
Wenn im Schuldenbereinigungsplan nichts falsch gemacht wurde und die Zustimmung des Gläubigers wirklich auf die genannte Weise vom Gericht ersetzt wurde, sind Deine Erfolgsaussichten aus meiner Sicht (natürlich ohne Gewähr) sehr gut.
Ich würde an Deiner Stelle bei der Geschichte also in jedem Falle gegen die Vollstreckungen dieser "etwas sonderbaren" *hust* Inkasso-Kanzlei vorgehen.
Vermutlich besteht in dem Fall kein Anwalts"zwang". Was aber natürlich nichts an der Tatsache ändern würde, dass Du ums ohne Anwalt zu tun wissen musst wie man sowas macht.
Ohne die Klage werden die sich mit an Sicherheit grenzender Sicherheit nicht rühren. Da dürfte meiner Erfahrung nach jede Mühe und jeder Brief den Du oder sonstwer an die schreibt Zeit- und Ressourcenverschwendung sein.
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Danke für die Antwort. Ich habe heute Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufgenommen und die Situation geschildert. Nun habe ich einen Termin dort, ich hoffe das sich dann alles klärt. Bei besagtem Inkasso Unternehmen habe ich auch angerufen, die hatten den Schuldenbereinigungsplan angeblich übersehen und nehmen die Vollstreckung dann zurück.... glauben kann ich das jedoch nicht ganz, zumal das 2 verschiedene Aktenzeichen sind. Also schauen die entweder prinzipiell nicht was die verschicken, oder die schicken einfach auf gut Glück - vielleicht bezahlt der ja doch noch.... LG
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Ehm - ja. Glückwunsch. Allerdings habe ich auch so meine Probleme zu glauben, dass die sowas einfach so machen.Wolleinsolvenz hat geschrieben: ↑13. Jan 2021, 22:11 Bei besagtem Inkasso Unternehmen habe ich auch angerufen, die hatten den Schuldenbereinigungsplan angeblich übersehen und nehmen die Vollstreckung dann zurück....glauben kann ich das jedoch nicht ganz
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
und ich habe ein Problem zu glauben, dass der Gerichtsvollzieher in der geschilderten Art und Weise tätig wird, wenn ein PfÜb beim Arbeitgeber eingegangen ist - oder was ist unter "Daraufhin kam eine zweite gehaltspfändung vom Modenbach" zu verstehen??
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Naja, er hat ja nur geschrieben, dass er dem GV die Situation "geschildert" hat und jetzt hofft, dass sich bei dem Termin dort etwas klären wird. Hoffen kann man ja immer...
Alles was sich bis dahin an meiner Realität stört ist, dass sich der GV die Geschichte überhaupt angehört hat.
... aber vielleicht hat er ja während dessen Solitär gespielt oder abgetrocknet.
Ich vermute weiter, dass UGV hier zwei Forderungen hat und die nacheinander vollstreckt hat.
Alles was sich bis dahin an meiner Realität stört ist, dass sich der GV die Geschichte überhaupt angehört hat.
... aber vielleicht hat er ja während dessen Solitär gespielt oder abgetrocknet.
Ich vermute weiter, dass UGV hier zwei Forderungen hat und die nacheinander vollstreckt hat.
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Ja es geht um 2 Forderungen, auf die erste hat ja der Anwalt geantwortet. Die zweite soll ja jetzt laut telefonischer Auskunft angeblich zurückgenommen werden. Da mir da aber auch nichts zugesendet wird, bleibe ich skeptisch. Das Unternehmen versendet anscheinend nur an den Gerichtsvollzieher oder das Gericht....
Ob oder wie der Gerichtsvollzieher tätig wird weiß ich nicht, bin ich selbst gespannt.
In der Zwischenzeit sehe ich die Sache allerdings etwas entspannter. Man muss das Unternehmen am Modenbach nur mal googeln um zu sehen, dass es sich um ***Badenixen*** mit fragwürdigen Methoden handelt. Außerdem ist der Schuldenbereinigungsplan schließlich vom Gericht entschieden und nicht anfechtbar.
Zur Not Klage ich dagegen.... LG
Ob oder wie der Gerichtsvollzieher tätig wird weiß ich nicht, bin ich selbst gespannt.
In der Zwischenzeit sehe ich die Sache allerdings etwas entspannter. Man muss das Unternehmen am Modenbach nur mal googeln um zu sehen, dass es sich um ***Badenixen*** mit fragwürdigen Methoden handelt. Außerdem ist der Schuldenbereinigungsplan schließlich vom Gericht entschieden und nicht anfechtbar.
Zur Not Klage ich dagegen.... LG
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Zuletzt geändert von caffery am 16. Jan 2021, 08:03, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Das böse B-Wort wurde verfremdet. So konnte man das nicht lassen...
Grund: Das böse B-Wort wurde verfremdet. So konnte man das nicht lassen...
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Re: Vollstreckung nach Schuldenbereinigungsplan
Um das Ganze an dieser Stelle mal ein wenig ins rechte Licht zu rücken erlaube ich mir, einen kleinen Link zu teilen den man eigentlich nicht oft genug in dem Zusammenhang zur Kenntnis bringen kann.
Natürlich sind die betreffenden Inkassomenschen keine ***Badenixen***. Sie legen das bestehende Recht eben nur an ein paar Stellen äußerst kreativ und individuell aus. Da das ziemlich kompliziert zu erklären wäre, sollte man das an einem sehr klassischen Praxisbeispiel einfach mal Richter erklären lassen...
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... anonym.pdf
Natürlich sind die betreffenden Inkassomenschen keine ***Badenixen***. Sie legen das bestehende Recht eben nur an ein paar Stellen äußerst kreativ und individuell aus. Da das ziemlich kompliziert zu erklären wäre, sollte man das an einem sehr klassischen Praxisbeispiel einfach mal Richter erklären lassen...
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... anonym.pdf
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