P-Konto zurückwandeln

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Kiagon
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P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Kiagon »

Hallo, ich bin seit Dezember 20 endlich in der Wohlverhaltensphase angelangt. Nun möchte ich mein P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln. Wie verhält es sich mit den im Laufe der Zeit separierten Geldbeträgen?

MfG Kiagon
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Re: P-Konto zurückwandeln

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Hi Kiagon,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto zurückwandeln" geschaut?
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Käsebrot
Allwissender
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Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Käsebrot »

Wenn es sich „nur“ um Überträge handelt, die im Laufe des eröffneten Verfahrens entstanden sind, müssten sie dir wieder zur Verfügung stehen.
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Kiagon
Mitglied
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Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Kiagon »

Brauche ich dafür nur den Gerichtsbeschluss?
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Käsebrot
Allwissender
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Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Käsebrot »

Das sollte automatisch passieren, sobald der IV den Insolvenzbeschlag vom Konto nimmt.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Witwe Bolte »

Wieso liegen da "separierte" Beträge ?

Gibt es Altpfändungen auf dem Konto ?
(von vor Eröffnung des Inso-Verfahrens)
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Kiagon
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Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Kiagon »

Nein, nur leider eine neue, die ich von dem separierten Geld aber locker bezahlen kann und will. Muss ich den IV zur Rücknahme des Insolvenzbeschlags auffordern oder macht der das automatisch?
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caffery
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Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von caffery »

Weder noch. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens endet der Beschlag automatisch. Der IV/TH muss, wird und braucht das Deiner Bank also überhaupt nicht mitteilen.

Wenn Deine Bank es also nicht selbst aus den Bekanntmachungen recherchiert (warum sollte sie das tun? Da haben die ja nichts von), musst Du es selber der Bank mitteilen. Dies tut man dadurch am besten, indem man ihnen eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses zukommen lässt.
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Kiagon
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Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Kiagon »

Okay, dann werde ich morgen mal mein Glück versuchen.
Danke für die Hinweise.
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Käsebrot
Allwissender
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Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: P-Konto zurückwandeln

Beitrag von Käsebrot »

Stimmt, mein Fehler. Mit dem Aufhebungsbeschluss zur Bank und dann wird der Beschlag aufgehoben.

Warum aber ist da eine neue Pfändung drauf? Hat da ein Insolvenzgläubiger nach Eröffnung noch dazwischen gegrätscht?
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