Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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oseloe hat geschrieben: ↑31. Dez 2020, 19:59
In 3 Jahren zahle ich wenn ich Arbeit finde evtl mehr. Auf jeden Fall nur 30% von Einkommen über 1150€ zu bekommen ist kein grosses Reiz zur Arbeit zu gehen.
Die Schulden hast du aber gemacht und solltest zumindest in irgendeiner Form zeigen, dass du willig bist, sie zurück zu zahlen.
Deine Haltung kann ich nicht nachvollziehen, tut mir leid.
Käsebrot
Mir egal was du denkst. Man macht Entschuldung nicht um die Schulden abzubezahlen sondern um Schuldenfrei zu sein! Das ist genauso auch bei denen die scheinheilig was anderes behaupten.
oseloe hat geschrieben: ↑31. Dez 2020, 19:23
Also gibt es irgendwo Erfahrungen damit?
Ja, schrieb ich bereits.
oseloe hat geschrieben: ↑31. Dez 2020, 19:59
In 3 Jahren zahle ich wenn ich Arbeit finde evtl mehr. Auf jeden Fall nur 30% von Einkommen über 1150€ zu bekommen ist kein grosses Reiz zur Arbeit zu gehen.
oseloe hat geschrieben: ↑31. Dez 2020, 21:36
caffery
Ich würde schon gerne arbeiten, dazu ist Entschuldung nötig.
Du hast da was falsch verstanden.
Man geht normalerweise arbeiten um sich zu entschulden - man entschuldet sich nicht (billig) um danach arbeiten zu gehen.
Deswegen nimmt ein Profigläubiger auch normalerweise keinen Vergleich mit einem Schuldner an der arbeiten und Pfändbares verdienen könnte, es aber offenbar einfach (noch) nicht will.
Im Insolvenzrecht nennt man das Erwerbsobliegenheit.