Außergerichtliche Einigung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
oseloe
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 29
Registriert: 29. Dez 2020, 21:10

Außergerichtliche Einigung

Beitrag von oseloe »

Hallo,

ich habe ca. 25k€ Schulden bei einer Bank + 10+k€ Bafög. Wenn ich außergerichtliche Einigung versuche, mit wie viel muss ich dann rechnen?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Außergerichtliche Einigung

Werbung

Hi oseloe,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Außergerichtliche Einigung" geschaut?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von Witwe Bolte »

Was meinst Du damit ?
Hoffst Du, Deine Gläubiger würden auf ihr Geld verzichten ?
Warum sollten sie ?
"Bafög" heißt: Du bist jung (?) und gesund (??) und hast studiert ???
Mit Titel können sie dreißig Jahre warten - und es kommen schöne Zinsen dazu.
0
oseloe
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 29
Registriert: 29. Dez 2020, 21:10

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von oseloe »

Entweder das oder Privatinsolvenz.

Die 25k ist Studiendarlehen. Ich glaube sie ist seit 2013 fällig. Die Bank könnte bei mir nichts holen.
0
oseloe
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 29
Registriert: 29. Dez 2020, 21:10

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von oseloe »

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/
Geringe Rückzahlungsquote möglich
Meist erhalten die Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderung zurück. Wie viel Prozent der Ursprungsforderung dies am Ende ist, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Meist sind Quoten von ca. 20-30 % der Schuldensumme anzunehmen.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von Witwe Bolte »

steht ja da: " ... hängt sehr stark vom Einzelfall ab ...".

Deswegen mein " ... wenn Du jung und gesund bist ...".

Wenn Du aber zB dauerhaft krank/erwerbsunfähig bist (und das Deinen Gläubigern glaubhaft nachweisen kannst), hast Du vielleicht eine Chance darauf, dass sie nehmen, was sie kriegen können, bevor es gar nichts gibt.

Viel Glück!
0
oseloe
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 29
Registriert: 29. Dez 2020, 21:10

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von oseloe »

Und wenn ich seit dem Zeit arbeitslos war? Gibt es irgendeine Statistik dafür?
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von insolaner »

"Versuch macht kluch" - oder: "vor Gericht und auf hoher See... äh... Beim Insolvenzverwalter und Inkassomitarbeiter..."
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 406
Beiträge: 2511
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von caffery »

Man kann so eine Frage unmöglich so genau beantworten wie Du Dir das vorstellst. Es gibt da keine "Statistik" für. Das wäre ja super - dann hätte ich direkt ne super Idee für ein Geschäftsmodell;)

Auf jeden Fall kann man sagen:
Wenn Du selbst einen Vergleich versuchst kommt da zu 99% nichts Gutes bei rum. Du solltest eine geeignete Stelle oder einen Anwalt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch gem. § 305 InsO beauftragen damit es überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat.

Ein Erfolg hängt u.a. ab von: Deinem Alter, Deiner Lebenssituation, Deinen Unterhaltsverpflichtungen, Deinen sonstigen Verbindlichkeiten und deren Beschaffenheit, Deiner Pfändbarkeit, davon "wie gut" der von Dir beauftragte Verhandlungsführer ist - aber vor allem liegt es am Gläubiger selbst. Es gibt Banken/Gläubiger die sagen immer und zu allem "Nein" - selbst zu einem 90%-Angebot mit Schleifchen einer 95jährigen Omi im Rolli.
Bei anderen geht da mehr. Manche Forderungen gehören den Banken auch schon überhaupt nicht mehr sondern wurden abgetreten oder verkauft. Da siehts wieder anders aus.

Das Bundesverwaltungsamt verhält sich bei außergerichtlichen Einigungsversuchen meist sehr ähnlich zu den Finanzbehörden. Nach kompletter Lüftung sämtlicher wirtschaftlicher Höschen nebst einem Wust von Erklärungen und Versicherungen und der komplett schlüssigen Darlegung eines wirtschaftlich sinnvollen Angebots seitens eines versierten Verhandlungsführers kann man hier unter Umständen etwas erreichen.

Deine Einstellung dazu sollte möglichst sein, dass Du das Ergebnis hinnimmst - ob es nun gelingt oder nicht. Du solltest nicht erwarten, dass bis zum Sanktnimmerleinstag verhandelt wird bis sich die Gläubiger auf was einlassen oder es eine Zustimmungsersetzung des Gerichts gibt. Wenn der Verhandlungsversuch gelingt ist gut - wenn nicht stellst Du einen Insolvenzantrag oder lebst eben mit den Schulden weiter und versuchst es ggf. in ein paar Jahren nochmal. Auch solltest Du Dich in keinem Fall dem Irrglauben anhängen, dass Anwälte mehr erreichen können als geegnete Beratungsstellen nur weil sie Änwälte sind und Geld kosten.

Ums kurz zu machen: Es kommt drauf an. Aber denen sinngemäß einfach sowas zu schreiben wie: "Ich habe mal studiert, bin ja aber nun schon Ende 20 und arbeitslos in einer Lebenskrise, von daher solltet ihr diese paar Scheine hier annehmen sonst kriegt ihr nichts", dürfte keine sonderlich erfolgsversprechende Argumentationskette für einen Verhandlungserfolg sein.
0
oseloe
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 29
Registriert: 29. Dez 2020, 21:10

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von oseloe »

Ich muss aber wissen um welche Summe es hier geht bevor ich damit anfange.
Nach kompletter Lüftung sämtlicher wirtschaftlicher Höschen nebst einem Wust von Erklärungen und Versicherungen und der komplett schlüssigen Darlegung eines wirtschaftlich sinnvollen Angebots seitens eines versierten Verhandlungsführers kann man hier unter Umständen etwas erreichen.
Ich habe schon mehrere Vermögensauskünfte hinter mir, ist das was neues?

Also gibt es irgendwo Erfahrungen damit?
0
oseloe
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 29
Registriert: 29. Dez 2020, 21:10

Re: Außergerichtliche Einigung

Beitrag von oseloe »

In 3 Jahren zahle ich wenn ich Arbeit finde evtl mehr. Auf jeden Fall nur 30% von Einkommen über 1150€ zu bekommen ist kein grosses Reiz zur Arbeit zu gehen.
0
Gesperrt