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- 16. Mär 2026, 16:31
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
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Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
Selbst wenn noch jemand pfänden sollte (was eigentlich nicht passieren dürfte), kannst du das Konto wieder rückwandeln. Du kannst jederzeit wieder ein P-Konto daraus machen lassen, damit wäre das Guthaben wieder im Rahmen des Freibetrags geschützt. Ja, ist das so - das ich das sofort wieder in ein ...
- 12. Mär 2026, 04:45
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
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Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
Guten Morgen ☀️, Dankeschön für die Antworten. Habe mich gestern drum gekümmert , die Bank hat mir gestern nochmals bestätigt das keine Pfändungen auf meinem Konto sind - weder Altpfändungen noch anderes. Bank wollte nur den Beschluss und die schriftliche Information vom IV das das schriftliche Verf...
- 11. Mär 2026, 11:11
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
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Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
Auf dem P Konto sind keine Pfändungen wie gesagt. Ich habe ja die Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen. Nun beziehe ich in Kürze Krankengeld ( deutlich weniger als Areitseinkommen) den IV habe ich schon informiert, habe aber keine Antwort. Mit der Umstellung habe ich nur Angst das doch jemand ( vllt...
- 6. Mär 2026, 13:06
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
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Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
Guten Tag , Ich befinde mich seit 10./2024 in der Verbraucherinsolvenz seit längerer Zeit nunmehr in der WVP. Ich habe eine Quellenfreigabe für mein bereinigtes Arbeitseinkommen für das P Konto. Leider bin ich länger erkrankt und erhalte demnächst Krankengeld für etwa 4-8 Wochen. Muss ich da erneut ...
- 29. Jul 2025, 16:18
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Bekomme während der WVP Zahlungserinnerung von Insolvenzgläubiger
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Bekomme während der WVP Zahlungserinnerung von Insolvenzgläubiger
Hallo zusammen ☀️, Ich bin seit 15.4.25 in der WVP. Gestern bekam ich Post von zwei Gläubigern die eigentlich auch von der RSB informiert sind 🙄. Einmal EOS - da will mich sogar der Außendienst „besuchen“ und mit mir eine „Lösung“ finden. Warum schreiben die mich jetzt an? Bei dem anderen Gläubiger ...
- 26. Apr 2025, 08:59
- Forum: Allgemein
- Thema: P Konto Wohlverhaltensperiode
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P Konto Wohlverhaltensperiode
Guten Morgen ☀️, Letzte Woche erhielt ich den Beschluss vom Insolvenzgericht das mein Privatinsolvenzverfahren aufgehoben wurde ( Schlusstermin war am 15.4. 25) . Alles ist glatt gelaufen - kein Gläubiger hat Antrag auf Versagung der RSB angemeldet etc.) Wie ist das nunmehr mit dem P Konto ? Eine Qu...
- 18. Mär 2025, 07:11
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Anpassung neuer Freibetrag ( Quellenfreigabe Arbeitseinkommen) P Konto
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Anpassung neuer Freibetrag ( Quellenfreigabe Arbeitseinkommen) P Konto
Guten Morgen ☀️ , Ich habe eine Frage zur Anpassung des neuen Freibetrages der meinem überwiesenen Arbeitseinkommen entspricht ( Beschluss Quellenfreigabe Arbeitgeber) . Der Beschluss ist am 26.2.25 bei der Bank eingegangen - wurde vom Gericht hingeschickt. Der Beschluss wurde am 21.2.25 ausgestellt...
- 28. Feb 2025, 20:01
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Beschluss Quellenfreigabe
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Re: Beschluss Quellenfreigabe
@Imker
Der Beschluss ist in 14 Tagen rechtskräftig - hab mir gerade die Rechtsmittelbelehrung durchgelesen
.
Also dauert das sicher noch 14 Tage?
Lg Andante
Der Beschluss ist in 14 Tagen rechtskräftig - hab mir gerade die Rechtsmittelbelehrung durchgelesen
Also dauert das sicher noch 14 Tage?
Lg Andante
- 28. Feb 2025, 19:56
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Beschluss Quellenfreigabe
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Re: Beschluss Quellenfreigabe
Würde den Beschluss gerne mal hier hochladen - hat jemand eine kurze Erläuterung wie man das macht
?
Lg Andante
Lg Andante
- 28. Feb 2025, 19:51
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Beschluss Quellenfreigabe
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Re: Beschluss Quellenfreigabe
das hängt davon ab wann Du "etwas" beantragt hast und was Du "textlich" beantragt hast Üblicherweise wirken diese Beschlüsse ab Antragstellung, fast nie für Beträge vor dem Antragseingang bei Gericht und in seltenen Fäller auch danach erst mit Rechtskraft ALSO: Ist nicht präzise...