Wohlverhaltensphase: P-Konto umstellen / Pfändung

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Tille
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Registriert: 8. Feb 2023, 10:17

Wohlverhaltensphase: P-Konto umstellen / Pfändung

Beitrag von Tille »

Hallo zusammen,

und zwar weiß ich nicht weiter. Ich habe jetzt den Bescheid zur Aufhebung meines Insolvenzverfahrens erhalten und befinde mich jetzt nun in der Wohlverhaltensphase.

Ich wollte mein P-Konto jetzt auf mein Girokonto umstellen, um mein Konto nicht monatlich immer bis auf den letzten Cent räumen zu müssen und auch auf meinem Konto Geld zu sparen.

Allerdings befindet sich nach Aussage der Bank noch eine Pfändung eines Gläubigers aus meinem Insolvenzverfahren auf meinem Konto.(Altschulden) Die Umstellung wäre nach Aussage der Bank kein Problem. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das Konto trotzdem umstellen soll, da im Insolvenzverfahren nicht gepfändet werden darf.

Die Insolvenzverwalterin macht leider nichts, da sie während der WVP nicht mehr für mich zuständig ist und ich jetzt auf meine Ansprechpartner warte.

Ich habe jetzt schon ein Tagesgeldkonto eröffnet, um mein Geld vom Konto umzubuchen und auf dem Tagesgeldkonto zu sparen.

Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für die Hilfe.
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Re: Wohlverhaltensphase: P-Konto umstellen / Pfändung

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Hi Tille,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase: P-Konto umstellen / Pfändung" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Wohlverhaltensphase: P-Konto umstellen / Pfändung

Beitrag von imker »

1. Eine Möglichiet: Beratung bei der Stelle, die beim Insolvenzantrag gehofen hat.
2. hier in den Beiträgen nach dem Umgang mit alten Pfändungen auf dem Konto suchen
3. hinnehmen, dass die alte Pfändung das Tagesgeldkonto ergreifen könnte, wenn es bei der gleichen Bank eröffnet wurde
4. ich würde da bestehende Konto kündigen, mit einer Kündigungsbestätigung zur nächsten Bank/Sparkasse gegen und ein Basiskonto eröffnen - dann hast Du Ruhe
5. ich vermute, dass hier noch viele Erklärungen und Hilfestellungen gepostet werden und ich hoffe, Dir ist dann damit auch geholfen
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Tille
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Registriert: 8. Feb 2023, 10:17

Re: Wohlverhaltensphase: P-Konto umstellen / Pfändung

Beitrag von Tille »

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Meine Schuldnerberatung verweist auch auf die neuen Treuhänder oder ich solle das Konto jetzt noch das letzte Jahr als P-Konto führen. Danach sind die Pfändungen ja eh nicht mehr möglich.

Ich habe jetzt gerade überlegt, dass ich eventuell einfach ein Sparkonto oder Tagegeldkonto bei einer anderen Bank eröffne und mein Erspartes, das restliche Jahr einfach dort parke.
Mein Konto würde ich ungern kündigen, da ich bei der Sparkasse dafür im Ort nichts bezahle. Oder würde das auch zu Problemen führen?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 81
Beiträge: 497
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Wohlverhaltensphase: P-Konto umstellen / Pfändung

Beitrag von Graf Wadula »

Die Pfändung bleibt auf Ihrem Konto. Wenn der Gläubiger sich weigert, diese zurückzunehmen und Sie nichts machen, bleibt die Pfändung auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Im ungünstigsten Fall müssen Sie nach Erteilung gegen diesen Gläubiger eine Vollstreckungsabwehrklage erheben. Der einfachste Weg dürfte tatsächlich sein, eine neue Bankverbindung aufzumachen.
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