vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

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Ben1986
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Ben1986 »

Darf man dann ein Tag später nach der Abtretungfrist bsp ( 01.01.2021-02.02.2024) Gläubiger theoretisch Geldmäßig bedienen oder muss man erst ca ein Monat danach warten bis es auch auf Insolvenzbekanntmachungen.de offiziell steht das man die RSB erlangt hat? Wegen § Paragraph 294 Gläubigergleichbehandlung ist ne interessante Frage .

Ich frage ,da ich mit §302 Inso Gläubiger nach der RSB ein Ratenzahlung vereinbart habe die erst nach der RSB greift.

Da wie ja üblich die Bekanntmachung der RSB später stattfindet und nicht taggenau.
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Ben1986
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Ben1986 »

Ben1986 hat geschrieben: 7. Aug 2023, 20:12 Darf man dann ein Tag später nach der Abtretungfrist bsp ( 01.01.2021-02.02.2024) Gläubiger theoretisch Geldmäßig bedienen oder muss man erst ca ein Monat danach warten bis es auch auf Insolvenzbekanntmachungen.de offiziell steht das man die RSB erlangt hat? Wegen § Paragraph 294 Gläubigergleichbehandlung ist ne interessante Frage .

Ich frage ,da ich mit §302 Inso Gläubiger nach der RSB ein Ratenzahlung vereinbart habe die erst nach der RSB greift.

Da wie ja üblich die Bekanntmachung der RSB später stattfindet und nicht taggenau.
Ich meine§ 295 Nr.4 Inso nicht 294!
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tidus82
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von tidus82 »

Meines Erachtens nach ja, denn die Abtretungsfrist ist ja fest definiert. Danach fehlt ja nur noch die Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
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El Torro
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von El Torro »

Hallo...das mit der Erteilung Der RSB nach 5 Jahren ist ne interessante Sache..
Bei mir läuft auch in ein paar Tagen die 5 Jahresfrist ab..
Ist auch schon veröffentlicht mit der Einspruchsfrist der Gläubiger..Unser Insolvenzgericht erteilt recht zügig nach
Erreichen der 5 Jahresfrist die RSB..
Benachbarte Insolvenzgerichte brauchen dafür bis zu 3 Monate nach Erreichen der 5 Jahresfrist..
Das beobachte Ich schon seit Monaten..
Gruß El Torro
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imker
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von imker »

Ohne Kenntnis von dem Eintritt der Bedingung für die Zahlung kommst Du nicht in Verzug und mit Eintritt der Bedingung ist keine 295 InsO zu beachten. Wenn die Zahlungsvereinbarung vorsieht, dass die RSB erteilt sein muss, bevor gezahlt werden soll, dann ist das nicht das Ende der Abtretungsfrist, sondern die Rechtskraft des Beschlusses und das ist dann meist noch nach Veröffentlichung.

Was willst Du ABSICHERN?
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Ben1986
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Ben1986 »

Das stimmt. Ich hab mit dem Gläubiger eine Vereinbarung getroffen das nach RSB ich seine Forderung in Raten weiterzahle und es keine Klagewege mehr dann gibt für beide Seiten. Also die Forderung die sich schon in der Insotabelle angemeldet wurde keine neue Verbindlichkeit.

Mir ging es jetzt darum ,ich darf nicht mehr als einen ganzen Monat mit der Rate in Verzug sein sonst wird die Forderung komplett fällig und deswegen die Frage wegen der Zahlung die du ja beantwortet hast. Da die Bekanntgabe der RSB später erfolgt . Da es ja die Bedingung ist der RSB kann ich ja auch nicht im Verzug sein . Deswegen danke Imker hast die Frage ja schon beantwortet eben.
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Kolibri70
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Kolibri70 »

Hallo,

Welche Voraussetzungen braucht man denn für die vorzeitige RSB?

Lg
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robo
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von robo »

Alles bezahlen.

Ansonsten gibt es das ja jetzt (seit 1.10.2020 ?) nicht mehr, seitdem gilt ja für alle: Drei Jahre.
Davor galten im Regelfall sechs und man konnte u.U. verkürzen auf fünf Jahre.
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habwiederwas
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Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von habwiederwas »

robo hat geschrieben: 19. Aug 2023, 09:44 Alles bezahlen.

Ansonsten gibt es das ja jetzt (seit 1.10.2020 ?) nicht mehr, seitdem gilt ja für alle: Drei Jahre.
Davor galten im Regelfall sechs und man konnte u.U. verkürzen auf fünf Jahre.
Tolle Antwort!

Hier meine Antwort
Die Verfahrenskosten müssen bezahlt werden. Dazu zählen Gebühren und Auslagen des Gerichts sowie die Vergütungs- und Auslagenerstattungsansprüche des (vorläufigen) Insolvenzverwalters.
Verkürzen auf fünf Jahre gibt es wohl noch, für alle die das Verfahren bis zum 30.09.20 beantragt haben.
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von robo »

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habwiederwas hat geschrieben: 19. Aug 2023, 14:49 ...
Tolle Antwort!

Hier meine Antwort
Die Verfahrenskosten müssen bezahlt werden. Dazu zählen Gebühren und Auslagen des Gerichts sowie die Vergütungs- und Auslagenerstattungsansprüche des (vorläufigen) Insolvenzverwalters.
...
... hat unser Oberschlauberger da nicht noch eine klitzekleine Kleinigkeit vergessen ?
Warum gab es denn überhaupt ein Insoverfahren ?

Da ist "alles" vielleicht doch zutreffender ?
(wenn auch ein wenig pauschal, geb ich zu)

und ... (lesen pildet):

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Kolibri70 hat geschrieben: 5. Aug 2023, 15:25 ...
Bin seit 2021 in Privatinsolvenz.
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