Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

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caffery
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von caffery »

Wenn mir da mal eine Zwischenfrage erlaubt ist:
Soll das hier sowas wie ne moderne Murmeltiergeschichte werden, in der die exakt gleichen Inhalte im Wochentakt wieder und wieder herausgearbeitet werden?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von imker »

ich habe schon den Eindruck, dass Du da richtig liegst -
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robo
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von robo »

ich schließe mich an ...
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Einen sonnigen guten Morgen,
Ich habe bei meinerm insoverwalter um den tabellenazszug also die angemeldeten Forderungen gebeten, das kam auch binnen von 20 min als EMail.
Unter lfd.nr 2 steht nun die Sigma.IBei Prüfungsvermerk steht n voller Höhe festgestellt.Aber müsste da nicht ein vermerk stehen das sie die Forderung als vbuh angemeldet haben? Und auch das ich in Widerspruch gegangen bin?
Oder wird das irgendwo anders vermerkt?

Danke schon mal für eventuelle Antworten.
Itak 65
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Graf Wadula
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Graf Wadula »

Unter Forderungsgrund müsste stehen "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" und in dem Prüfungsvermerk dann, dass sie gegen diesen Rechtsgrund Widerspruch erhoben haben.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Da steht eben gar nichts
Rang lfd Nr.
Gläubiger
Angemeldet
Erg.festgestellt
Erg.besttitten
Zurückgehalten
WRG.
Int.Bem.d.ptüfung
Datum
Prüfung/berichtigungsvermerk

FORDERUNGSGRUND ist da nicht aufgeführt.
Die forderungshöhen sind korrekt .
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Sieht aus als hätte dein Treuhänder nicht richtig gearbeitet. Sehr merkwürdig.Falls es doch als vbuh eingetragen ist und du Widerspruch eingelegt hast ,kannst du sicher sein das der Gläubiger später gegen dich vorgehen wird. Thema ist doch lange durchgekaut worden. Die Sigma bzw Vertretung Barex lässt keine Forderung untergehen.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Hallo Ben ist trotzdem komisch, ich habe schon paarmal gelesen das Inkasso Unternehmen nicht berechtigt sind Forderungen als vbuh anzumelden es gibt wohl auch urteile dazu .Darum wundert es mich, die Forderung ging an barex Inkasso, aber die Sigma in der Tabelle steht, bei den anderen Gläubigern stehen die Inkasounternehmrn z.b.lowell. Die Insoverwalterin habe ich schon angeschrieben.
Also bleibt mir nur der weg zum Gericht d um dort mal um Einsicht bitten.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Das stimmt die müssten auch in der Tabelle als Vertreter von der Sigma stehen . Genau, dass würde ich an deiner Stelle auch tun mit dem Gericht. Bei mir war es damals so das die Sigma das als vbuh angemeldet hat und dann alles der Barex als Vertretung in die Hand gegeben hat alles auch mir schriftlich zugestellt mit der Vollmacht das sie die Sigma vetreten, deswegen alles sehr komisch das da nichts in der Tabelle vermerkt ist.Irgendwer hat da bestimmt was verzapft.

Das Gläubiger ihre Forderung von Inkassounternehmen beauftragen,weil sie sich nicht mit Schuldnern rumschlagen wollen ist ja nichts neues.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Hallo Ben, nachdem ich den Insoverwalter gestern deswegen nochmal angeschrieben habe kam eben per Mail die richtige inso tabelle. War gestern nur eine Aufstellung der gläubiger da steht als gläubiger Barex und mein Widerspruch nach paragr.302, 175 ll inso. ist vermerkt.
Iitak 65
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