Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

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robo
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von robo »

Du machst Dir offensichtlich ziemlich viele Gedanken ...
aber was nützt das ?

Klar, wenn sich hier etliche melden würden und sagen: Bei mir hat der Gläubiger (bei Dir ist es die Sigma-Bank, richtig? Resp. deren Inkasso-Fuzzi) so oder so reagiert, dann könnte man vielleicht einschätzen, wie die so drauf sind.
Das ist jetzt hier aber nicht der Fall.
Also: Keep cool!

Du hast doch geschrieben, dass Du Deine Position komplett mit Schriftverkehr belegen kannst ?
Also bleibt Dir jetzt doch nur, was Imker zu Anfang geschrieben hat:
Evt. mit PKH (würdest Du die bekommen?) jetzt zum Gericht
ODER
ich mein, das war ein Rat vom Graf Wadula: Einfach mal abwarten.

Also entscheide Dich, ob Du jetzt aktiv werden willst oder nicht.
Aber sich jedenTag damit beschäftigen und sich nachts möglicherweise den Schlaf rauben zu lassen mit dem Gedankenkarussel "was könnte alles passieren", das ist doch nicht gut für Dein Seelenleben.

Versuch mal abzuschalten und Dich auf was Schönes zu fokussieren!
Mach was Schönes.
Oder mach jemandem eine Freude.
Und weg mit diesen negativen Gedanken.

Wie sagt der Kölsche ?
Watt kütt, datt kütt.
Und:
Et hätt noch imma jutjejange !!
(oder so ähnlich).

Und gibt hier Bescheid, wenn sich was tut in Deiner Sache.

Viel Glück!
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robo
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von robo »

Noch was: Bist Du in einem "IN"-Verfahren oder "IK" ?
Hast Du Deinen Antrag allein gemacht oder hattest Du eine Schuldnerberatung ?

Was sagen die zu Deinen Sorgen ?
Haben die Erfahrungen mit Deinem Gläubiger ?
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Ich bin mit einer Rechtsanwaltskanzlei in die Insolvenz gegangen,also diese haben den Antrag mit meinen Angaben erstellt und es ist ein IK Verfahren. War eine gute Entscheidung,weil es echt eine gute Kanzlei war die sorgfältig gearbeitet haben,auch wenn das etwas gekostet hat,zudem ging es schnell. Die anwaltliche Begleitung war nur bis zur Insolvenzeröffnung.

Den Schriftverkehr habe ich noch ,die Kosten die ich jetzt für eine Klage vorstrecken müsste,spare ich lieber falls wirklich der Gläubiger vollstrecken möchte. Stimmt schon nicht viele Gedanken machen.

Sigma Bank und deren Vertretung ist Barex Inkasso.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Hi Ben wie bei mir Sigma und Barex Inkasso.
Scheint bei denen Standart zu sein Mal testen ob der schuldner reagiert.
Ich denke da nicht jeden Tag dran ich warte ab was kommt.
habe bis jetzt auch nichts wieder gehört.
Itak65
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imker
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von imker »

@ Ben1986: Wann erwartest Du die RSB? Ich habe die Beiträge dazu nicht vollständig "präsent" im "Kopf".

Barex/für Sigma wird ja vollstrecken können - weil Du dem Attribut und nicht auch der Forderung widersprochen hast ("unsägliche Rechtsprechung" dazu sagt caffery).

Du kannst versuchen, das alte der Barex bekannte Konto mit wenig Geld bestehen zu lassen und wenige Tage nach Erteilung der RSB ein weiteres Konto zu eröffnen, auf das die zum Leben notwendigen Einnahmen dann gehen.

Wenn Barex dann aktiv wird, werden die mit einer Wahrscheinlichkeit von vermuteten 95% mit dem Tabellenauszug das alte Konto pfänden. Das merkst Du dann zeitnah und kannst mit der Klage gegen Barex tätig werden.

Wenn Du unruhig bist und bleibts, kontrollierst Du nach Aufhebung des Verfahrens und dann wieder nach Erteilung der RSB beim Insolvenzgericht, ob sich Barex einen Tabellenauszug beschafft hast.

Da Kontrollieren macht aber nur Sinn, wenn das von Dir oder Deiner Anwaltskanzlei so betrieben wird, dass Barex das nicht als "Wachmacher" wahrnimmt und nur deshalb tätig wird - für meinen "Bruder" würde ich das Insolvenzgericht anschreiben, ob die Dir mitteilen, welchen Gläubigern eine Tabellenauszug erteilt wurde. Aber damit nervst Du die Mitarbeiter beim Gericht schon ....
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Oder aber die Hauptforderung nach RSB bezahlen und wenn die den Rest vollstrecken wollen halt die Vollstreckungsgegenklage machen und dann können sie evtl bei unrecht die ganze Hauptforderung zurückbezahlen.

Aber es wurde auch gesagt wer weiß,ob sie überhaupt vollstrecken? Es wurde ja gesagt es ist relativ selten bei Widerspruch des Attributs. Auch wenn Sie es vom Gesetz rein theoretisch dürfen.

Meine RSB ist Ende Mai 2024
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imker
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von imker »

Ben1986 hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:18 Oder aber die Hauptforderung nach RSB bezahlen .....
....
Äh, ist denn (nur) ein Teil als vbuH gemeldet worden?

Die HF willst Du zahlen - das darfst Du immer nach dem Verfahrensende und während des Verfahrens machen das manche Personen aus den (angeblich) unpfändbaren Einkjommen -
Und was ist die Hauptforderung in Deinem Fall - nicht die Kreditsumme zzgl Zinsen usw??
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

So sieht es in meiner Insotabelle aus. Ich habe damals meinen Verwalter gefragt ,ob ich schon die Vbuh Forderung aus unpfändbaren Lohn zahlen könne,dass ginge nicht er bekomme eine Quote wie die anderen aus meiner üppigen Masse.
Dateianhänge
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Es steht da Restdarlehen aus Nr x.... In voller Höhe festgestellt.

Vorsätzlich unerlaubte Handlung geltend gemacht .

Summe 4 tausend... Gesamtforderung.

Schuldner bestreitet das die Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.
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tidus82
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von tidus82 »

Im Moment ist da doch der Widerspruch drin - also nach aktuellem Stand wird die Forderung normal restschuldbefreit. Also leg dich hin, entspann ein bisschen - da wird wahrscheinlich einfach gar nichts mehr passieren.
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