Verkürzen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Blubsi
Mitglied
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Registriert: 1. Dez 2020, 22:24

Verkürzen

Beitrag von Blubsi »

Hallo ihr lieben.

Ich möchte gerne auf 3 Jahre verkürzen.
Nun habe ich meine treuehänderin angefragt wieviel ich den noch zahlen müsste um die Verkürzung zu machen.

Meine Mail hat sie gelesen doch ich warte seit 2 Wochen auf Antwort.

Kann ich mich an das Gericht wenden um Auskunft zu erhalten?

Mir haben Sie damals gesagt das ich dies beim treuehänder erfragen soll doch bekomme ja keine Antwort.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Verkürzen

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Hi Blubsi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verkürzen" geschaut?
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Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Verkürzen

Beitrag von Käsebrot »

Hi,
das Problem ist, dass der TH dir die Auskunft nicht geben muss. Er kann, wenn er mag, aber es steht in keinem Gesetzestext, dass er muss. Da bist leider echt auf dessen Wohlwollen angewiesen.

Was kannst du nun tun? Nochmal nachhaken, wobei zwei Wochen mAn noch keine übertrieben lange Zeit sind. Kann auch sein, dass der grad alle Hände voll zu tun hat, weil die Gerichte jetzt ja mit den Neuanträgen nach der Gesetzesänderung überrannt werden und viele neue Insolaner auf den Markt gespült werden, die alle bearbeitet werden müssen.

Ansonsten kannst du auch selber mal durchrechnen, wie viel du schon gezahlt hast. Die jährlich festgelegten Vergütungen für die Tätigkeit des TH wurden mir vom Gericht immer zugeschickt, das musst du abziehen. Und die Gerichtskosten natürlich auch.
Das sind zwar dann nur Näherungswerte, aber ob es jetzt 1998€ zusätzlich oder 2001€ sind, ist ja erstmal egal. Aber du kannst einschätzen, ob dir das möglich ist oder eher nicht.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Verkürzen

Beitrag von caffery »

Blubsi hat geschrieben: 15. Jan 2021, 18:54 2 Wochen
Echt jetz?;)

Sei mir nicht böse aber nach meinem Geschmack solltest Du schon etwas mehr Geduld mitbringen. Du kannst natürlich Deine Sonntagsstimme auspacken und mal lieb dort anrufen und fragen, ob Deine Anfrage eingegangen ist und ob und wann Du mit einer Antwort rechnen kannst.

Aber nach zwei Wochen eine Antwort auf eine derartige Anfrage zu erwarten ist schon ziemlich optimistisch. Zumal dahinghend nicht einmal ein Anspruch besteht - siehe Ausführungen der Käsebrötin.

Aber gehen wir mal von einem "netten" Verwalterbüro aus und sagen: zwei Wochen Anfang Januar bei DER aktuellen Situation (Neues InsO-Gesetz - Grippewahn) ist keine Zeit für sowas.
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