Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Nach langem Kampf mit mein insolvenzverwalter und Fehler des IV muss ich jeden Monat eine rate von 60 € bezahlen, nachdem meine Rechtspfleger es angeordnet hat und der IV jegliche Schuld von sich wies.
Jetzt habe ich in die Insolvenzmasse von den 675€ nun 300 € abbezahlt, die Frage ist wenn ich was zu Weihnachten bekomme und ich lass z.B 50 € auf mein Konto einzahlen, hat dies Auswirkungen das es zurückgefordert werden bzw weil es in die masse soll (P-Konto unter dem Pfändungsfreibetrag) kann oder darf ich das frei verfügen mit dem Geld und dem IV geht es nichts an?
Wenn Dein Insolvenzverwalter findet, dass 50 Euro ein Geschenk von "geringem Wert" ist, kannst Du es behalten.
Andernfalls gibts Palaber. Ich hab das wirklich schon erlebt ... allerdings bei 250 Euro.
Es gibt ein altes BGH Urteil, welches zwar nicht zu 100% den Zusammenhang trifft - aber allgemein als Faustregel herhält. Das besagte, dass bis zu 200 Euro einmalig und bis zu 500 Euro pro Jahr insgesamt ein "geringer Wert" ist.
Ich neige ja dennoch allgemein zu dem Rat, sich sowas auf physischem Wege schenken zu lassen weil sowas einfach zu Diskussionen führen kann die niemand braucht - und die zudem auch leicht zu verhindern sind. .