Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den gerichtlichen Verfahrenskosten. Wenn in der Inso der Schuldner vom Lohn pfändbares Gehalt an den IV abführt, werden dann auch die Gerichtskosten damit befriedigt oder nur die IV Kosten?
Viele Grüße
Verfahrenskosten
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Re: Verfahrenskosten
Natürlich werden auch die Verfahrenskosten damit beglichen, die sogar noch bevorzugt.
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