Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
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Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Hallo Ihr lieben,
ich hab mal folgende Frage...
Ich befinde mich seit 2014 in der Privatinsolvenz. Eine Verfahrenskostenstundung nach §4a InsO wurde bei Eröffnung genehmigt.Im Jahr 2016 wurde mein Verfahren nach § 200 InsO aufgehoben. Es bestand von Anfang an pfändbares Einkommen in Höhe von monatlich ca. 650 Euro!
Ich möchte demnächst einen Antrag an das Amtsgericht stellen auf Verkürzung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren laut §300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 (vollständige Bezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der 5 Jahren). Hierzu habe ich meinem Treuhänder gebeten mir eine Bestätigung zu geben das die Verfahrenskosten vollständig durch mein pfändbares Gehalt bezahlt wurden.
Leider hat dieser mir in einem Brief mitgeteilt, "das diesseits kein Bestätigungsschreiben erstellt werden kann und ich mich jedoch auf die Angaben und Auskünfte in der Gerichtsakte beziehen bzw. verweisen soll"
Wieso gibt mir mein Treuhänder nicht einfach ein Bestätigungsschreiben? Da mein Verfahren nach §200 InsO aufgehoben wurde und auch jedes Jahr sehr viel pfändbarer Lohn entstand bzw. Verteilungen an die Gläubiger stattgefunden haben müsste doch eigentlich schon Alle Verfahrenskosten beglichen worden sein! Oder??
Ich habe eigentlich einen guten Insolvenzverwalter/Treuhänder an meiner Seite gehabt und sehr sehr wenig Kontakt zu Ihm (seit der Aufhebung § 200 InsO), wenn ich aber mal eine Frage hatte dann habe ich aber immer eine korrekte und schnelle Antwort von Ihm bekommen!
Also wieso gibt es keine Bestätigung von Ihm ???
Ich danke Euch für Tips & Hinweise!
Mit freundlichen Grüßen
Max2019
ich hab mal folgende Frage...
Ich befinde mich seit 2014 in der Privatinsolvenz. Eine Verfahrenskostenstundung nach §4a InsO wurde bei Eröffnung genehmigt.Im Jahr 2016 wurde mein Verfahren nach § 200 InsO aufgehoben. Es bestand von Anfang an pfändbares Einkommen in Höhe von monatlich ca. 650 Euro!
Ich möchte demnächst einen Antrag an das Amtsgericht stellen auf Verkürzung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren laut §300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 (vollständige Bezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der 5 Jahren). Hierzu habe ich meinem Treuhänder gebeten mir eine Bestätigung zu geben das die Verfahrenskosten vollständig durch mein pfändbares Gehalt bezahlt wurden.
Leider hat dieser mir in einem Brief mitgeteilt, "das diesseits kein Bestätigungsschreiben erstellt werden kann und ich mich jedoch auf die Angaben und Auskünfte in der Gerichtsakte beziehen bzw. verweisen soll"
Wieso gibt mir mein Treuhänder nicht einfach ein Bestätigungsschreiben? Da mein Verfahren nach §200 InsO aufgehoben wurde und auch jedes Jahr sehr viel pfändbarer Lohn entstand bzw. Verteilungen an die Gläubiger stattgefunden haben müsste doch eigentlich schon Alle Verfahrenskosten beglichen worden sein! Oder??
Ich habe eigentlich einen guten Insolvenzverwalter/Treuhänder an meiner Seite gehabt und sehr sehr wenig Kontakt zu Ihm (seit der Aufhebung § 200 InsO), wenn ich aber mal eine Frage hatte dann habe ich aber immer eine korrekte und schnelle Antwort von Ihm bekommen!
Also wieso gibt es keine Bestätigung von Ihm ???
Ich danke Euch für Tips & Hinweise!
Mit freundlichen Grüßen
Max2019
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Hi max2019,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung...." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung...." geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Ich vermute mal, weil er da aus grundsätzlichen Erwägungen einfach keinen Bock zu hat.
Ich habe mal gehört, dass einige Verwalter den Umstand diese Dienstleistung mit der Insolvenzreform mehr oder weniger nebenbei aufs Auge gedrückt bekommen zu haben (bzw. das scheinbar von ihnen erwartet wird) nicht sonderlich beglückend finden. Für die ist das halt ein Mehraufwand den ihnen niemand bezahlt. Also gibt es wohl ein paar Exemplare, die da einfach maximal zickig mit umgehen;)
Zum Glück sehen das die meisten seiner Kollegen nicht so und verschicken auf Nachfragen in aller Regel diese Bestätigungen. Es gibt sogar vereinzelt welche, die das unaufgefordert von sich aus machen sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich würde mir die Informationen also prakmatischer Weise aus der Insolvenzakte besorgen und den Antrag auf Verkürzung damit füttern. Ist zwar ärgerlich und nervig - alles andere führt aber wohl zu nichts.
Das (Ablehnungs-)schreiben des Treuhänders kannst du ja beifügen. Vielleicht findet der Richter das ja ebenso doof, und fragt mal beim Treuhänder nach was da bei ihm nicht stimmt;)
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Ich bedanke mich für Deine Antwort! @caffery
Mit freundlichen Grüßen
Max
Mit freundlichen Grüßen
Max
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Ist es denn zwingend erforderlich beim Insolvenzgericht aus meiner Akte Kopien von Bericht bzw. Verteilungsverzeichnis anzufertigen um nachzuweisen das eigentlich die Verfahrenskosten gedeckt und bezahlt sein müssten? Reicht es nicht im Allgemein auf die Berichterstattung vom Treuhänder in der Akte hinzuweisen? Wenn ich denen meinen Antrag auf Verkürzung schicke dann brauch ich doch nicht Kopien von der Akte beifügen die das Gericht doch schon selber hat! oder stellt sich das Gericht da doof an ???
Mit freundlichen Grüßen
Max
Mit freundlichen Grüßen
Max
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Ist da etwa jemand Lauffaul?;)
Mir wäre es den Weg zum Gericht wert. Unsere Gerichte möchten ausdrücklich den Zusammenhang der Verfahrenskostenberichtigung als Beleg zu dem Antrag auf Verkürzung beigefügt haben. Ich vermute aber, dass die deinen Verwalter nicht kennen;)
Vielleicht würde es auch unserem Gericht reichen, wenn man die "Weigerung" des Verwalters beifügt und den Zusammenhang schlüssig mit Verweis auf die Akte erklärt - keine Ahnung.
Obs deinem Gericht reicht - keine Ahnung. Vielleicht mal anrufen und fragen?
Warum ich da keine umfangreichen Praxiserfahrungen zu habe?
Die Möglichkeit der Verkürzung gibt es für Anträge die ab dem 01.07.2014 gestellt wurden. Die Verkürzung auf 5 Jahre für ein Verfahren das an diesem Tag beantragt wurde, wäre am 01.07.2019. Ein Blick auf das heutige Datum erklärt da einiges.
Ich kenne nur die o.g. Aussagen "meiner" beiden Gerichte und habe bislang eine handvoll entsprechende Anträge gestellt - allesamt inklusive eines Zettels für den sich dein Treuhänder augescheinlich nicht verantwortlich fühlt.
Mir wäre es den Weg zum Gericht wert. Unsere Gerichte möchten ausdrücklich den Zusammenhang der Verfahrenskostenberichtigung als Beleg zu dem Antrag auf Verkürzung beigefügt haben. Ich vermute aber, dass die deinen Verwalter nicht kennen;)
Vielleicht würde es auch unserem Gericht reichen, wenn man die "Weigerung" des Verwalters beifügt und den Zusammenhang schlüssig mit Verweis auf die Akte erklärt - keine Ahnung.
Obs deinem Gericht reicht - keine Ahnung. Vielleicht mal anrufen und fragen?
Warum ich da keine umfangreichen Praxiserfahrungen zu habe?
Die Möglichkeit der Verkürzung gibt es für Anträge die ab dem 01.07.2014 gestellt wurden. Die Verkürzung auf 5 Jahre für ein Verfahren das an diesem Tag beantragt wurde, wäre am 01.07.2019. Ein Blick auf das heutige Datum erklärt da einiges.
Ich kenne nur die o.g. Aussagen "meiner" beiden Gerichte und habe bislang eine handvoll entsprechende Anträge gestellt - allesamt inklusive eines Zettels für den sich dein Treuhänder augescheinlich nicht verantwortlich fühlt.
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
"lauffaul" bin ich natürlich nicht! .)
Dachte nur das die ja eh alles in der Akte haben.
Aber ich werd es so machen das ich mir da Kopien machen werden und meinem Antrag damit einreiche!
Ich danke Dir für die Tolle Hilfestellung!!! @caffery
Dachte nur das die ja eh alles in der Akte haben.
Aber ich werd es so machen das ich mir da Kopien machen werden und meinem Antrag damit einreiche!
Ich danke Dir für die Tolle Hilfestellung!!! @caffery
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Also, es reicht völlig aus, wenn Sie den Antrag stellen und darauf verweisen, dass die Kosten gedeckt sind. Das wird der zuständige Rechtspfleger aus der Akte so erkennen können, denn er hat ja selbst die Gerichtskostenrechnung gefertigt und die Kosten des Insolvenzverwalters festgesetzt . Dafür müssen Sie nun wirklich nicht zum Gericht laufen.
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Den Weg zum Gericht kann ich mir glaube ich sparen.
Da ich selber von der Insolvenz mir eine Akte mit wichtigen Unterlagen angelegt habe ist mir nach der Durchsicht aufgefallen das ich mir damals von 2016 den "Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters" nach Schlussrechnung (Aufhebung nach §200 InsO) eine Kopie geben lassen hatte. Hier steht ja selbst drin das zu dem Zeitpunkt der Schlussrechnung aus dem Jahr 2016 ein Betrag XXX zur Masse vorhanden war.
Das sollte eigentlich reichen!
MFG
Max
Da ich selber von der Insolvenz mir eine Akte mit wichtigen Unterlagen angelegt habe ist mir nach der Durchsicht aufgefallen das ich mir damals von 2016 den "Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters" nach Schlussrechnung (Aufhebung nach §200 InsO) eine Kopie geben lassen hatte. Hier steht ja selbst drin das zu dem Zeitpunkt der Schlussrechnung aus dem Jahr 2016 ein Betrag XXX zur Masse vorhanden war.
Das sollte eigentlich reichen!
MFG
Max
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Max2019 wann wurde deine Insolvenz eröffnet? Vor 01.07.2014 oder danach?
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Mein Verfahren wurde im August 2014 eröffnet, also es gilt die Neue Reform!
Mit freundlichen Grüßen
Max
Mit freundlichen Grüßen
Max
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