Maßgeblich ist nicht das Eröffnungsdatum, sondern das Datum der Beantragung
Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Maßgeblich ist nicht das Eröffnungsdatum, sondern das Datum der Beantragung
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Mein Antrag wurde Anfang August 2014 eingereicht und Ende August 2014 wurde die Privatinsolvenz eröffnet!
Mit freundlichen Grüßen
Max
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Meiner Meinung nach ist das Eröffnungsdatum Maßgeblich und nicht das Datum der Antragstellung!
Mit freundlichen Grüßen
Max
Mit freundlichen Grüßen
Max
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Hallo zusammen,
zur Klärung ein kurzer Blick ins Gesetz:
"Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) - Art 103h Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte:
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden. [...]"
Demnach ist allein das Datum der Antragstellung maßgeblich für das anzuwendende Recht und nicht das der Verfahrenseröffnung.
LG
zur Klärung ein kurzer Blick ins Gesetz:
"Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) - Art 103h Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte:
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden. [...]"
Demnach ist allein das Datum der Antragstellung maßgeblich für das anzuwendende Recht und nicht das der Verfahrenseröffnung.
LG
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....
Du hast natürlich Recht, ich habe da was durcheinander geworfen!!
Gruß
Max
Gruß
Max
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