Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Toni
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....

Beitrag von Toni »

max2019 hat geschrieben: 16. Mär 2019, 10:47 Mein Verfahren wurde im August 2014 eröffnet, also es gilt die Neue Reform!

Mit freundlichen Grüßen
Max

Maßgeblich ist nicht das Eröffnungsdatum, sondern das Datum der Beantragung
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
max2019
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....

Beitrag von max2019 »

Toni hat geschrieben: 18. Mär 2019, 09:22
max2019 hat geschrieben: 16. Mär 2019, 10:47 Mein Verfahren wurde im August 2014 eröffnet, also es gilt die Neue Reform!

Mit freundlichen Grüßen
Max

Maßgeblich ist nicht das Eröffnungsdatum, sondern das Datum der Beantragung
Mein Antrag wurde Anfang August 2014 eingereicht und Ende August 2014 wurde die Privatinsolvenz eröffnet!

Mit freundlichen Grüßen
Max
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max2019
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....

Beitrag von max2019 »

Meiner Meinung nach ist das Eröffnungsdatum Maßgeblich und nicht das Datum der Antragstellung!


Mit freundlichen Grüßen
Max
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golem
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....

Beitrag von golem »

Hallo zusammen,

zur Klärung ein kurzer Blick ins Gesetz:

"Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) - Art 103h Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte:

Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden. [...]"

Demnach ist allein das Datum der Antragstellung maßgeblich für das anzuwendende Recht und nicht das der Verfahrenseröffnung.

LG
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max2019
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Re: Treuhänder stellt keine Bestätigung aus wegen Verfahrenkostenbegleichung....

Beitrag von max2019 »

Du hast natürlich Recht, ich habe da was durcheinander geworfen!! :)

Gruß
Max
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