Steuerforderungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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molinari09
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von molinari09 »

...also aufgefordert wurde ich nicht. Es gab nur ein allgemeines Informationsschreiben, indem er darum bittet, das der Schuldner weiterhin die Steuerkläruneg einreicht, sollte das nicht geschehen so würde das FA für die Zeiträume vor Insolvenzeröffnung ggf. schätzen und er würde die Forderungen dann zur Tabelle nehmen...
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molinari09
Fortgeschrittener
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von molinari09 »

...und was ist, wenn das FA nicht schätzt und keine Forderungen vor dem Schlusstermin anmeldet?
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Witwe Bolte
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Dann fallen die Steuerforderungen des Finanzamtes für die Zeit VOR Deiner Inso-Eröffnung unter die RSB (wenn Du sie dann irgendwann erhältst - wenn nicht, kann das FA vollstrecken wie alle anderen Inso-Gläubiger dann auch).
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Toni
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von Toni »

@ molinari09 : handelt es sich um eine Verbraucherinsolvenz, oder um eine Regelinsolvenz ? (…. oder habe ich was überlesen ?? )
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
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