Steuererklärung mit Ehepartner

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Noname2010
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 63
Registriert: 24. Jan 2021, 18:42

Steuererklärung mit Ehepartner

Beitrag von Noname2010 »

Hallo zusammen.
Mein Mann ist seit Oktober 2022 in der Wohlverhaltensphase. Wir haben für 2022 nun die Steuererklärung abgegeben, Zusammenveranlagung. Ab Oktober stehen ihm ja die "Steuerrückzahlungen" zu und mir steht ja auch anteilig ein Guthaben zu. Wir gehen jetzt Mal davon aus, dass ein Guthaben raus kommt.
Muss ich da extra nochmal beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass mir mein Anteil auch ausgezahlt wird oder wissen die das und das läuft automatisch? Und wissen die beim Finanzamt dass mein Mann ab Oktober in der Wohlverhaltensphase ist oder da auch lieber nochmal was schicken? Bevor es zu spät ist und alles dem Insolvenzverwalter überschrieben wird.
Danke euch
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Steuererklärung mit Ehepartner

Werbung

Hi Noname2010,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererklärung mit Ehepartner" geschaut?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Steuererklärung mit Ehepartner

Beitrag von Witwe Bolte »

Kommt darauf an, welcher FA-Beamte zuständig ist.
Es gibt ja, wie überall, solche und solche.

Deswegen würde ich rein vorsorglich

a) einen "Aufteilungsbescheid" beantragen
(dass Du Deine und Dein Mann seine LSt erstattet bekommt)
s. dazu zB hier:
https://www.steuerrecht.org/node/242

b) eine Kopie vom Aufhebungsbeschluss des Inso-Gerichtes dazulegen.

Viel Glück!
0
Antworten