Hallöchen.
ich muss leider ein Thema wegen dieser kleinen Frage eröffnen, tut mir leid.
Auf Insolvenzbekanntmachungen steht ja folgendes geschrieben:
"[...] ist über die vorzeitige Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger, der Treuhänder und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 12.03.2020 beim [Amtsgericht] unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296, 297, 298 InsO beim Insolvenzgericht einzureichen.[...]"
Ich als Schuldner muss jetzt aber nicht zwingend reagieren, oder? Klar, ich möchte keinen Versagungsantrag stellen (:D) aber wenn ich anderweitig auch keine Stellung beziehen möchte, bleibe ich einfach still, richtig?
Liebe Grüße
Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?
Hi Irgendwo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?" geschaut?
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- Wissender
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- Registriert: 19. Jul 2019, 11:07
Re: Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?
Richtig, Du musst nichts tun.
Falls wider erwarten Post vom Gericht kommt, musst Du ggfs. natürlich reagieren. Aber nicht auf die Veröffentlichung.
Falls wider erwarten Post vom Gericht kommt, musst Du ggfs. natürlich reagieren. Aber nicht auf die Veröffentlichung.
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