Hallo zusammen,
mein Verfahren wurde am 23.1.2017 eröffnet, ich habe einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt und heute in den Insolvenzbekanntmachungen gelesen, dass mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde *yeah* Dazu freue ich mich total. Danke auch an dieses Forum, dass mir oft hilfreich zur Seite stand. Grad am Anfang konnten hier meine Fragen beantwortet werden, auch wenn ich nicht immer aktiv per Beitrag gefragt habe
Meine Frage: In den Insolvenzbekanntmachungen steht als Datum des Beschlusses der 25.02.2022, veröffentlicht wurde der Beschluss am 02.03.2022.
Ich habe mit dem Februar Gehalt meine CoronaPrämie ausgezahlt bekommen, welche natürlich entsprechend durch den AG gepfändet wurde (Abrechnung vom 25.02.22). Soweit und erstmal auch korrekt, da bei der Erstellung der Abrechnung der Beschluss ja noch nicht vorlag.
Wie verhält es nun? Darf ich noch eine kleine Hoffnung haben, dass ich von der CoronaPrämie noch etwas vom Treuhänder ausgezahlt bekomme? Oder ist in meinem Fall nichts "zuviel" gepfändet worden? Es ist mir nicht ganz klar, bis wann genau das Gehalt abgetreten wird an den Treuhänder und ob ohnehin das Gehalt von Februar noch komplett an den Treuhänder abgeführt werden muss, da der Beschluss erst am Ende des Monats erteilt wurde? Fragen, die seit einer Woche in meinem Kopf kreisen... auch weil ich mich ehrlicherweise ein wenig darüber geärgert habe, dass ich nun nichts von der Prämie habe, so kurz vor dem Ziel.. Ich hoffe es kann jemand hier weiterhelfen.
HG
Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
Hi Schuldenuschi,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung" geschaut?
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
Die Antwort steht etwas verklausoliert im § 300a InsO. Übersetzt: Ihr Verfahren wurde am 23.01.2017 eröffnet. Da Sie die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt bekommen haben, endete in Ihrem Fall die Laufzeit der Abtretung am 23.01.2022 (5 Jahre). Alles, was nach diesem Zeitpunkt an den Treuhänder ausbezahlt wurde, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse und ist Ihnen nach Rechtskraft des Beschlusses auszuzahlen (§ 300a InsO). In Ihrem Fall gehören also weder das Februargehalt noch die Coronaprämie zur Insolvenzmasse.
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
Kleine Ergänzung, ich war ja vor kurzem in der gleichen Situation: Vom Januargehalt wird noch der Anteil bis zum 23. gepfändet (war bei mir so, macht vielleicht nicht jeder IV). Alles, was danach einbehalten wurde, bekommst du wieder. Bei mir ging das recht schnell, ca. zwei Monate nach RSB war das Geld auf meinem Konto.
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten
paddy000: Muss ich hierfür einen Antrag stellen, oder zahlt der IV von sich aus an mich aus?
HG
paddy000: Muss ich hierfür einen Antrag stellen, oder zahlt der IV von sich aus an mich aus?
HG
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
Nein, das zahlt er eigentlich von sich aus, aber wenn es zu lange dauert würde ich mal nachfragen. Ich habe mein Geld vier Wochen nach amtlicher Bekanntmachung der RSB bekommen.
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
Ich hoffe mal, dass du den Betrag zurück bekommen hast zumal die Coronaprämie gar nicht pfändbar war.
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
Wenn die Coronaprämie nachträglich zurückbezahlt wurde, dann ist dies bestimmt ein Glücksgefühl. Mit dieser Summe hat man nicht mehr gerechnet und es eine gute Anschubzahlung in ein schuldenfreies Leben. Kommt natürlich darauf an wie hoch die Coronazahlung war.
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Re: Restschuldbefreiung - die letzten Meter Frage zur Abtretung
In meinem Fall war die CoronaPrämie pfändbar, da ich nicht im Gesundheitswesen, sondern "nur" im ÖD beschäftigt bin. Mein AG hatte da auch schon ein Urteil drüber, ich hatte im Netz ähnliche Aussagen gefunden.
Zurückerstattet habe ich (noch) nichts bekommen. Da erst in der vergangenen Woche die Gerichtskostenrechnung übersandt wurde, wollte ich Anfang Mai mal vorsichtig bei meinem Treuhänder nachfragen, was nun ist.
Zurückerstattet habe ich (noch) nichts bekommen. Da erst in der vergangenen Woche die Gerichtskostenrechnung übersandt wurde, wollte ich Anfang Mai mal vorsichtig bei meinem Treuhänder nachfragen, was nun ist.
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