Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!
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Re: Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Sollte das alles länger her sein, ist jegliche Überlegung müßig.
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Re: Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!
... und die Frist beginnt immer mit dem 31.12. d.J. - es wird jetzt also (möglicherweise) Zeit !
Guck aber vorher noch in Deinen Arbeitsvertrag und ggf in den Tarifvertrag, oft stehen da frühere Ausschluss- bzw. Verfallfristen (z.B. drei Monate!) - dann kannst Du Dir den Aufwand eh schenken.
Und bedenke, wie heißt es doch so schön:
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!"
(sprich: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe)
Guck aber vorher noch in Deinen Arbeitsvertrag und ggf in den Tarifvertrag, oft stehen da frühere Ausschluss- bzw. Verfallfristen (z.B. drei Monate!) - dann kannst Du Dir den Aufwand eh schenken.
Und bedenke, wie heißt es doch so schön:
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!"
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Neuling2025
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Re: Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!
Was ich mich frage, warum do nicht viel früher von deinem Arbeitgeber die Auszahlung verlangt hast.snth hat geschrieben: ↑2. Dez 2025, 19:46 Ich merke, dass meine vorherige Formulierung etwas unklar war, deshalb bemühe ich mich präziser auszudrücken: Es geht um eine mögliche Klage gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber.
Bei mir liegt Folgendes vor:
Während meiner Ausbildung habe ich über 200 Überstunden aufgebaut. Schriftlich seitens Arbeitgeber wurde festgehalten, dass diese jeweils im folgenden Abrechnungsmonat ausgezahlt werden sollen (diesen Beweis habe ich). Tatsächlich ist das aber nicht passiert. Ohne meine Zustimmung wurden die Stunden einfach über viele Monate „gesammelt“, und erst beim Ende meines Arbeitsverhältnisses alle auf einmal ausgezahlt.
Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der Privatinsolvenz, und die komplette Auszahlung ist an den Treuhänder gegangen, rund 2000 €. Das wäre nicht passiert, wenn die Überstunden wie seitens meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart-monatlich abgerechnet worden wären, denn ich lag zu jedem Zeitpunkt unter der Pfändungsfreigrenze.
Faktisch hat mein Arbeitgeber damit einen kostenlosen Kredit durch meine geleisteten Stunden bekommen. Und nach meinem Verständnis hätte er die Überstunden auch im Wirtschaftsjahr verbuchen und versteuern müssen, in dem ich die Arbeit tatsächlich geleistet habe (es handelt sich um eine Körperschaft). Ob das so geschehen ist, weiss ich nicht, aber der Ablauf deutet darauf hin, dass dies nicht erfolgte.
Mir geht es aber nicht nur ums Geld. Es geht mir inzwischen auch ums Prinzip.
Ich habe die Arbeit geleistet mit der mein Arbeitgeber ein Zehnfaches meines Stundenlohns erwirtschaftet hat, ich hatte eine klare schriftliche Vereinbarung, und ich habe mich damals schlicht auf die Aussagen und schriftlichen Zusagen meines Arbeitgebers verlassen. Stattdessen wurde das Abrechnungsmodell zu meinen Lasten verändert, ohne mich zu fragen, und am Ende hat genau das dazu geführt, dass dass rund 2000€ meine Nettolohns in die Insolvenzmasse geflossen ist.
Ich finde, man sollte sich als Arbeitnehmer darauf verlassen können, dass Vereinbarungen eingehalten werden, gerade wenn es um Arbeitszeit und Vergütung geht. Wenn ein Arbeitgeber sich nicht an seine eigenen Regeln hält und ich als Betroffener dadurch nachweislich einen finanziellen Nachteil habe, dann ist es frustrierend und ungerecht, wenn mein Anliegen einfach mit ‚Schwamm drüber!‘ abgetan wird.
Also ich hätte spätestens nach zwei Monaten auf mein Recht, sprich vereinbarte Auszahlung gepocht, und nicht wie du schreibst "viele Monate " wartest.
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