Privatinsolvenz möglich?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Leviathan
Neuankömmling
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Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von Leviathan »

Hallo liebe Forengemeinde!
Bevor ich für viel Geld (was ich nicht habe) einen Anwalt aufsuche würde ich gern erstmal einige Meinungen aus diesem Forum hören, vielleicht gibt es hier ja auch Leute die in einer ähnlichen Situation stecken wie ich.
Zu meiner Schuldensituation:
Ich habe insgesamt circa 100.000 Euro Schulden. 77.000 davon sind für rückständigen Kindesunterhalt (die Kinder haben seit 2 Jahren keinen Unterhaltsanspruch mehr), der Rest sind Schulden bei Mobilfunk Anbietern, Versandhäusern etc.
Mein Monatliches Gehalt liegt bei circa 1250 Euro netto wovon seit 02/2017 gepfändet wird. Die Pfändungsfreigrenze wurde damals auf 750 Euro herabgesetzt weil ich wegen des erheblich höheren Einkommen meiner Ehefrau in Steuerklasse 5 versteuere, ich bekomme aber insgesamt 883 Euro ausbezahlt (keine Ahnung warum).

Gibt es für mich die Möglichkeit für eine Privatinsolvenz?
Ich freue mich auf eure Meinungen/Erfahrungen.
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Re: Privatinsolvenz möglich?

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Hi Leviathan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz möglich?" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von imker »

Ja, gibt es.
dann ist die Pfändung in den Vorrechtsbereich auch vorbei.

Wenn Du zum Anwalt willst, mein Hinweis: da man mit Insolvenzen für Verbraucher nicht gut bezahlt wird, gibt es wenige Anwälte, die das gut können.
Ahnung haben meist nur wenige und die öffentlichen Stellen. In welchem Bundesland wirst Du zum Gericht gehen?

Beratungsstellen sind über BAG Schuldnerberatung gut zu finden. :idea:
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Leviathan
Neuankömmling
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Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von Leviathan »

Hallo,
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich lebe in Rheinland-Pfalz und muss dann dort zum Gericht.
Eine öffentliche Schuldnerberatung hier in meiner Nähe ist nur per Email zu kontaktieren und leider erhielt nie eine Antwort auf meine Anfrage. Ich vermute das die meisten öffentlichen Stellen extrem überfüllt sind und deshalb bleibt mir dann nur ein Anwalt.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von Graf Wadula »

versuchen Sie doch mal das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 030 201791-30 (Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr) anzurufen. Die nennen Ihnen die nächstgelegenen Schuldnerberatungsstellen. oder unter https://www.meine-schulden.de/ eine Beratungsstelle suchen.
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Leviathan
Neuankömmling
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Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von Leviathan »

Ich habe vorhin bei XXX angerufen und als ich sagte das ein großer Teil meiner Schulden aus rückständigem Unterhalt besteht meinte die Dame nur das dafür keine Restschuldbefreiung erteilt wird und sie mir deshalb nicht helfen kann.
Hat jemand Erfahrungen mit der Rechtsanwaltskanzlei die hinter dieser Internetseite steht?
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AdiDana
Wissender
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Beiträge: 116
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von AdiDana »

In Bezug auf Unterhalt ist alles das eine Insolvenzforderung, was bis zur Insolvenzeröffnung hätte gezahlt werden müssen. Alle Unterhaltsforderungen, die erst danach entstehen, haben mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun. Hier muss der Schuldner selbst für die Zahlung des Unterhalts sorgen.

Diese alten, bis dahin angelaufenen Forderungen sind durch Anmeldung zur Insolvenztabelle zu verfolgen.

Der Schuldner muss die Unterhaltsschulden in dem Verzeichnis seiner Gläubiger angeben. Tut er dies nicht, riskiert er damit seine Restschuldbefreiung. Nur wenn das Jugendamt bzw. die Mutter des Kindes die Forderungen zur Tabelle anmeldet und zwar als von der RSB ausgenommene Forderung gem. § 302 Abs. 1 Nr. 1 InsO, kann ein ein Antrag auf Versagung der RSB gestellt werden. Erfolgt die Versagung hat man es wieder mit allen Gläubigern zu tun.
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von tidus82 »

Hello Adidana,
Woraus leitest du ab, dass ein Antrag auf Versagung der gesamten RSB wegen einer vbuH gestellt werden kann? Ich meine, Anträge können immer wegen allem gestellt werden, aber warum sollte der Antrag Erfolg haben?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von imker »

oh je, dieses ....wissen....,

nach 302 InsO gilt doch: Keine RSB für Ansprüche: aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat.

Danach kommt es inzwischen (seit Juli 2014, vorher musste ein Straftat gegeben sein) darauf an, was zur Nichtzahlung führte.

Zu hoch tituliert und Betrag nicht angepasst, keine Fall von 302 InsO.
Richtig tituliert, aber durch andere Ausgaben nicht in der Lage, zu zahlen, überhaupt nicht eindeutig.
Mal googlen unter "Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt".
Und zusätzlich: OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2020 - 4 UF 153/19 durch"checken".
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von Graf Wadula »

Ich denke, hier wird es eher um den Rechtsgrundsatz aus BGH, Beschluss vom 13. Februar 2020 - IX ZB 39/19 -: wenn der größte Teil der Forderungen welche mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (hier dann möglicherweise vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht) sind, ist eine Stundung der Verfahrenskosten nicht möglich. Denn dann ist die eigentlich Entschuldung ja nicht möglich. Das wenden die meisten Insolvenzgerichte an.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz möglich?

Beitrag von imker »

@Graf Wadula: wenn der Schuldner das so (vorsätzlich pflichtwidrig nicht...) angibt, mag das bei den 77.000 EUR so ausgehen. Aber das ist doch etwas ungewöhnlich und keine übliche Angabe. Bei 1.250 EUR mtl Unterhalt zu zahlen "geht", aber der SB in den jeweiligen Zeitabschnitten....klingt für mich eh nach Titel auf der Grundlage von fiktiven Einkünften oder Verschleierung bei Selbständigen - aber vielleicht kenne ich auch einfach zuviele Sonderfälle. Und sonst mag er doch mit dem Geld der Ehefrau den Vorschuss zahlen und kommt von der Pfändung in den Vorrechtsbereich runter.
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