Pfändungsfreigrenzen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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dondede
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Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von dondede »

Hallo zusammen,
ich benötige bitte Infos,
nach meinem bisherigen Wissensstand beträgt der Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht (2Kinder) 1994€.
dies ist auch der Betrag der beim Pfändungsschutz Konto stehen bleibt.
jetzt habe ich allerdings auf der Seite finanztip gelesen
zitat:
Voll­stre­ckungs­be­schrän­kung­en für den Mehrverdienst
Verdienst Du als Arbeitnehmer mehr als die für Dich relevante Pfändungsfreigrenze, darfst Du davon einen Teil behalten. Derjenige, der Schulden hat und arbeitet, soll mehr zum Leben haben, als der derjenige mit Schulden, der Ar­beits­lo­sen­geld I oder II bekommt.
Übersteigt Dein Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag, so sind drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts unpfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO). Zahlst Du als Schuldner Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel unpfändbar und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel.

In der folgenden Tabelle kannst Du das Ergebnis dieser Berechnung ablesen. Du findest dort die Angabe, wie viel von 10 Euro Mehrverdienst pfändungsfrei bleiben – abhängig von der Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlst.


ich verdiene 2800€Netto, 237€ werden direkt durch den Insolvenzverwalter vom Gehalt gepfändet, weiterhin geht alles über 1994 € auf das Auskehrungskonto und wird regelmäßig vom Insolvenzverwalter abgebucht.

wer kennt sich damit aus?
beste grüße Don
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Re: Pfändungsfreigrenzen

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Hi dondede,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreigrenzen" geschaut?
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imker
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von imker »

... ich und viele andere hier auch ....
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dondede
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von dondede »

was ist denn nun richtig ? der Verbleibente Betrag von 1994 es findet ja eine Doppelpfändung statt, und nach der Tabelle von "finanztip müssten 2370€ Pfändungsfrei bleiben?

gruß Don
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luxus1805
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von luxus1805 »

Auskehrkonto?

Hast Du noch Altpfändungen auf deinem P-Konto und bist Du im eröffneten Verfahren?
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dondede
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von dondede »

Nein, diese Pfändungen, sowohl Konto als auch Gehalt sind von Insolvensverwalter - und erst nach Eröffnung der Inso begonnen
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luxus1805
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von luxus1805 »

dondede hat geschrieben: 2. Mai 2022, 14:26 was ist denn nun richtig ? der Verbleibente Betrag von 1994 es findet ja eine Doppelpfändung statt, und nach der Tabelle von "finanztip müssten 2370€ Pfändungsfrei bleiben?

gruß Don
Richtig ist das dein Insolvenzverwalter an der Quelle pfändet, also dein Gehalt.

Und alles andere was übrig bleibt ist Dir.
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luxus1805
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von luxus1805 »

Und wenn Du keine Pfändungen auf deinem P-Konto hast, dann kannst Du dein P-Konto wieder umwandeln lassen in ein normales Konto.

So hast Du nicht mehr diese starren P-Konto Freibeträge.
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Shopgirl
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von Shopgirl »

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imker
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von imker »

beim Insolvenzgericht den Antrag stellen, dass die vom AG auf dem P-Konto eingehenden Beträge pfandfrei bleiben und der individuelle Freibetrag dem Überweisungsbetrag des gepfändeten Lohnes entspricht - es wurde bereits an der Quelle gepfändet und der Geldeingang ist pfandfreie Kohle

selbst so einen Antrag stellen - ggf in der Rechtsanatragstelle diese Forums-quellen vorlegen - die werden komisch gucken
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Witwe Bolte
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Re: Pfändungsfreigrenzen

Beitrag von Witwe Bolte »

zB hier gibt es ein Muster für den Antrag:
https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf

Ab damit zum Gericht und wenn Du den Beschluß vom Gericht hast,
dann ab damit zur Bank - alles klar ?

Stichworte sind "Doppelpfändung" und "Quellenfreigabe", wenn Du selbst noch ein wenig weitersuchen und weiterlesen willst.

Meine Frage wäre jetzt, ob Dein Inso-Verwalter freiwillig die Kohle wieder rausgibt, die er bisher zuviel bekommen hat oder ob man ihn dazu zwingen kann, wenn er es nicht freiwillig tut.
Oder wird hier, platt gesagt, Dummheit bestraft ?
(Weil man den Antrag ja längst hätte stellen können, hätte mans gewusst ...)
Eine "Aufklärungspflicht" haben Insolvenzverwalter vermutlich nicht ?
Aber was ist mit Deiner Schuldnerberatung ?

Wer hat Dir das Scheitern des "aussergerichtlichen Einigungsversuchs" bescheinigt ?
Oder warst Du früher selbständig und hast den Inso-Antrag ganz allein gestellt ?

Frage an imker: Warum werden die "komisch gucken" ?
Wird doch wohl nicht der erste Antrag dieser Art dort sein ?
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