Hallo...
Mal eine allgemeine Frage zur Lohnabtretung...
Bin noch in der Abtretungsfrist, also in der
Wohlverhaltensphase.
Was kann der Arbeitgeber von mir verlangen,
Um bestehende Unterhaltspflichten nachzuweisen für die Lohnabrechnung?
MfG
S.
Nachweis
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Mitglied
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 16
- Registriert: 13. Feb 2021, 16:37
Nachweis
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Nachweis
Hallo,
normalerweise sind die Unterhaltspflichten auf der Lohnsteuerkarte zu sehen. Z.B. verheiratet Ja/Nein, wie viele Kinder sind bei der eingetragen? ... Ist das nicht der Fall oder nicht klar, ob du für deine Frau/dein Kind finanziell aufkommen musst weil sie kein ausreichendes Einkommen haben, muss das in irgendeiner Weise nachgewiesen werden. Soweit ich mich erinnere, legt aber das Gericht dann fest was pfändbar ist.
MfG
normalerweise sind die Unterhaltspflichten auf der Lohnsteuerkarte zu sehen. Z.B. verheiratet Ja/Nein, wie viele Kinder sind bei der eingetragen? ... Ist das nicht der Fall oder nicht klar, ob du für deine Frau/dein Kind finanziell aufkommen musst weil sie kein ausreichendes Einkommen haben, muss das in irgendeiner Weise nachgewiesen werden. Soweit ich mich erinnere, legt aber das Gericht dann fest was pfändbar ist.
MfG
0